Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 14.04.2015 betreffend finanzielle Förderung der Frauenhäuser in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen ist Teil des Sozialbudgets. Mit dem Haushalt 2015 wurden erheblich mehr Mittel zur Verfügung gestellt, die in erster Linie für die Finanzierung von Frauenhäusern, Beratungsstellen/Interventionsstellen, Beratungsstellen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und von Schuldnerinsolvenzberatungsstellen verwendet werden sollen. Hierzu erfolgt derzeit die Prüfung, wie die Ziele über neue Vereinbarungen und über entsprechende Verteilung der Mittel erreicht werden können. Es ist beabsichtigt, in 2015 neue Zielvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften (Landkreisen und kreisfreien Städten) abzuschließen, die den konkreten Einsatz der zusätzlichen Mittel in den genannten Zielbereichen sicherstellen. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 richtet sich nach den derzeitigen Vereinbarungen in der Kommunalisierung sozialer Hilfen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich den Berichtsantrag wie folgt: Frage 1. Wie viele Frauenhausplätze stehen in Hessen zur Verfügung und wie verteilen sie sich? (Bitte nach Frauenhäusern gegliedert auflisten) In Hessen gibt es 31 Frauenhäuser (mit insgesamt 727 Frauenhausplätzen) in 25 von 26 Gebietskörperschaften , deren Aufgliederung sich aus der beigefügten Übersicht ergibt. Der Vogelsbergkreis betreibt kein eigenes Frauenhaus, kooperiert aber erfolgreich mit den Nachbarkreisen . Frauenhäuser Gebietskörperschaft Stadt/Landkreis Träger / Standort Frauenhausplätze 2013 (ohne Notbetten) Stadt Darmstadt Deutscher Frauenring e.V. 26 Stadt Frankfurt/M. Frauen helfen Frauen 60 Frankfurter Verein für soziale Heimstätten - Haus für Frauen und Kinder - 68 Frankfurter Verein für soziale Heimstätten - Die Kanne (Meldungen für beide FH) Stadt Offenbach Frauen helfen Frauen 32 Stadt Wiesbaden Diakonisches Werk 10 AWO Wiesbaden 24 LK Bergstraße Frauenhaus Bensheim e.V. 28 Eingegangen am 21. Mai 2015 · Ausgegeben am 26. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1840 21. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1840 LK Darmstadt-Dieburg Frauen helfen Frauen, Münster 20 LK Groß-Gerau Frauen helfen Frauen Groß-Gerau (bis 2005 Modellprojekt) 28 Hochtaunuskreis AWO Frauenhaus Bad Homburg 16 Frauen helfen Frauen, Oberursel 21 Main-Kinzig-Kreis Frauen helfen Frauen, Wächtersbach 24 Frauenhaus Hanau 24 Main-Taunus-Kreis Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim 24 Odenwaldkreis Odenwälder Frauenhaus Erbach e.V. 18 LK Offenbach Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau 24 Rheingau-Taunus-Kreis Frauenhaus Caritasverband Wiesbaden Rheingau Taunus e.V., Bad Schwalbach 20 Wetteraukreis Frauen helfen Frauen Wetterau e.V., Friedberg 24 LK Gießen Autonomes Frauenhaus Gießen 16 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. 8 Lahn-Dill-Kreis Frauenhaus Wetzlar e.V. 24 LK Limburg-Weilburg Frauen helfen Frauen e.V., Limburg 24 LK Marburg-Biedenkopf Frauen helfen Frauen e.V., Marburg 20 Vogelsbergkreis 2005 geschlossen 0 Kassel - Stadt Autonomes Frauenhaus e.V. (bis 2005 Modellprojekt) 32 LK Fulda Sozialdienst Kath. Frauen e.V. 16 LK Hersfeld-Rotenburg Frauen helfen Frauen e.V., Bad Hersfeld 24 LK Kassel Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V., Schauenburg 14 Schwalm-Eder-Kreis AWO Frauenhaus, Homberg-Efze 22 LK Waldeck-Frankenberg Frauen helfen Frauen, Bad Wildungen 24 Werra-Meißner-Kreis Frauen für Frauen für Kinder im WMK e.V., Eschwege 12 GESAMT 727 Frage 2. In welcher Höhe erhalten die Kommunen Mittel aus dem Sozialbudget für die finanzielle Unter- stützung der Frauenhäuser? Frage 3. Nach welchem Schlüssel werden die Mittel aus dem Sozialbudget für diesen Zweck an die Kom- munen verteilt? Die Fragen 2 und 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen legt örtliche Budgets für die Gebietskörperschaften fest. Es ist derzeit noch in die Verantwortung der einzelnen Gebietskörperschaften gestellt, in welcher Höhe sie die Frauenhäuser mit kommunalisierten Landesmitteln fördern. Bis einschließlich 2013 wurden jährlich ca. 2,2 Mio. € kommunalisierte Landesmittel für die Förderung von Frauenhäusern verwendet. Die Übersichten über die Verwendung kommunalisierter Landesmittel für das Jahr 2014 sind von den Gebietskörperschaften zum 1. Juni 2015 vorzulegen. Es wird eine Förderung in ähnlicher Höhe wie 2013 erwartet. Über die Verteilung der zusätzlichen Mittel durch das Sozialbudget in 2015 dauern die Beratungen aktuell noch an. Frage 4. Inwiefern werden auch die Fachberatungsstellen der Frauenhäuser unterstützt? (Bitte den Vertei- lungsmodus detailliert darstellen) Auch die Höhe der Finanzierung von Fachberatungsstellen ist derzeit noch in die Verantwortung der einzelnen Gebietskörperschaften gestellt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1840 3 Frage 5. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Kommunen für die Frauenhäuser vorgesehenen Mittel auch an diese weiterleiten? In den derzeit aktuellen Zielvereinbarungen ist unter dem Ziel "Schutz vor Gewalt" Folgendes bestimmt: "Gewaltgeprägte Familienverhältnisse abbauen durch bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs-, Schutz- und Hilfeangeboten in Fällen von häuslicher Gewalt und von (auch sexualisierter ) Gewalt an Kindern. Der Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich wird unterstützt." Eine Verpflichtung zur konkreten Verwendung kommunalisierter Landesmittel besteht derzeit nicht. Der Aktionsplan des Landes Hessen sieht eine Reihe unterschiedlicher Projekte vor, die die Gebietskörperschaften im Bereich "Schutz vor Gewalt" finanzieren können. Frage 6. Sind der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt bereits die einzelnen Summen für die Frauen- häuser und ihre Fachberatungsstellen bekannt? (Wenn ja, bitte die Beträge gegliedert nach Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darstellen) Die Hessische Landesregierung wird für die laufende Legislaturperiode eine verbesserte Finanzierungssicherheit der Frauenhäuser und möglichst flächendeckende Versorgung mit pro-aktiv tätigen Beratungsstellen (auch Interventionsstellen genannt) ermöglichen. Der Haushalt 2015 sieht eine deutliche Erhöhung der Mittel auch für das Ziel "Schutz vor Gewalt" im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen vor. Die Hessische Landesregierung prüft aktuell, wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Wiesbaden, 13. Mai 2015 Stefan Grüttner