Kleine Anfrage der Abg. Franz und Quanz (SPD) vom 20.04.2015 betreffend Baurecht für alle planfestgestellten Abschnitte im Zuge der A 44 östlich von Hessisch Lichtenau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Die A 44 ist ein Projekt im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit - Straße. Laut Aussage der Bundesregierung werden diese Projekte bedarfsorientiert im sogenannten Vorwegabzug finanziert , d.h. vorrangig aus den Bedarfsmitteln des jährlichen Bundesfernstraßenhaushalts. Insofern ist die Finanzierung des Neubaus der A 44 Kassel-Herleshausen (Eisenach) vom Grundsatz her gesichert. Für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit gilt unverändert, dass sie grundsätzlich vorrangig finanziert werden. Allerdings ist festzustellen, dass im Jahre 2014 keine weiteren Bauabschnitte finanziert und in Angriff genommen wurden, obwohl bereits seit Ende 2013 Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen, z.B. für die beiden Abschnitte zwischen der AS Sontra West und der Talbrücke Riedmühle sowie zwischen der Talbrücke Riedmühle bis zum AD Wommen (A 4). Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die geplante A 44 ist einschließlich ihres Versatzes auf der A 7 in 11 Verkehrskosteneinheiten (VKE) unterteilt. Von den 11 Abschnitten sind 10 Abschnitte genehmigt, davon befinden sich 6 Abschnitte (VKE 01, 12, 32, 33 und 40.1und 40.2) im Bau bzw. in der Bauvorbereitung. Im Juli 2014 hat das Bundesverkehrsministerium die VKE 40.1 insgesamt und ein Teilstück der VKE 40.2 bis zur zukünftigen Anschlussstelle Ringgau freigegeben. Seit Oktober 2014 finden Bauarbeiten im Bereich der VKE 40.1 statt. Im Bereich der VKE 50 wurde 2014 mit dem Grunderwerb und der Umsetzung der vor Baubeginn notwendigen naturschutzfachlichen Maßnahmen begonnen. Im Bereich der VKE 60 begann 2014 der Grunderwerb. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann hat die Landesregierung für welche Verkehrskosteneinheiten bzw. Bauabschnitte östlich von Hessisch Lichtenau die Bundesmittel beantragt? Frage 2. Welche Antwort hat die Landesregierung vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten? Frage 3. Welche Begründungen wurden seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra- struktur für ihre Antwort genannt? Ein formales Antragsverfahren zur Finanzierung der einzelnen Verkehrskosteneinheiten gibt es grundsätzlich nicht. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist aufgrund regelmäßiger Abstimmungen auf Fachebene über den Planungsstand und den Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für den Baubeginn eines Abschnitts vorliegen, informiert. Die Freigaben des BMVI erfolgen kontinuierlich auf der Grundlage dieser regelmäßigen Abstimmungen. Frage 4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um eine zeitnahe Finanzierung der planfestge- stellten Bauabschnitte zu erreichen? Frage 5. Welche weiteren Verzögerungen erwartet die Landesregierung bis zur endgültigen Fertigstellung der A 44 zwischen Kassel und Herleshausen, wenn weiterhin eine zeitnahe Finanzierung der Bauabschnitte ausbleibt? Die zeitnahe Finanzierung der planfestgestellten Bauabschnitte durch den Bund ist nicht infrage gestellt. Für Bedenken hinsichtlich Verzögerungen besteht daher keine Veranlassung. Wiesbaden, 21. Mai 2015 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 2. Juni 2015 · Ausgegeben am 8. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1855 02. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG