Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 21.04.2015 betreffend Einbeziehung zuschussberechtigter Ersatzschulen in die LUSD und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Gemäß dem Hessischen Ersatzschulfinanzierungsgesetz erfolgt die Erhebung der Schülerzahlen zuschussberechtigter Ersatzschulen im Rahmen des landeseigenen Schulverwaltungsverfahrens der zentralen Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD). Über Ausnahmen entscheidet das Kultusministerium. Vorbemerkung des Kultusministers: Die zuschussberechtigten Ersatzschulen erhalten für jede Schülerin und jeden Schüler pro Jahr abhängig von der Schulform einen entsprechenden Schülersatz. Damit ist die Erhebung der Schülerzahlen pro Schulform von grundlegender Bedeutung für die Finanzierung der Ersatzschule und erfordert ein gesichertes Erhebungsverfahren. Grundsätzlich sind die Schülerzahlen der Ersatzschule nach dem Stichtag der letzten landeseinheitlichen Jahreserhebung zu Grunde zu legen. Bei Ersatzschulen, deren Unterrichtsabschnitte vom Schuljahresturnus abweichen, kann das Kultusministerium von anderen Stichtagen ausgehen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche zuschussberechtigten Ersatzschulen sind noch nicht in die landeseigene zentrale Lehrer- und Schülerdatenbank integriert? Von den 204 zuschussberechtigten Ersatzschulen sind nach dem derzeitigen Stand 183 verpflichtet , ihre Schülerdaten durch Integration in das landeseigene IT-Anwendungssystem LUSD (Lehrer - und Schülerdatenbank) zu übermitteln. Es bestehen zehn Ausnahmegenehmigungen, weitere elf Ausnahmeanträge sind in Bearbeitung und 55 Ersatzschulen müssen noch angeschlossen werden. Frage 2. Welche Ausnahmen vom in § 3 Abs. 1 Ersatzschulfinanzierungsgesetz genannten Verfahren hat das Kultusministerium genehmigt und warum? Bisher wurden nur für solche Schulen Ausnahmegenehmigungen erteilt, deren Unterrichtsabschnitte vom Schuljahresturnus abweichen. Durch das Abweichen des Schuljahresturnus scheidet die Erfassung der Schülerdaten am jeweiligen Stichtag der landeseinheitlichen Jahreserhebung und damit die Nutzung der LUSD als Datenerfassungsmedium aus. Dies betrifft neun Schulen für Kranke und die Deutsche Buchhändlerschule in Frankfurt. Frage 3. Bis wann ist mit einer vollständigen Integration aller zuschussberechtigten Ersatzschulen in die Lehrer- und Schülerdatenbank zu rechnen? Von den 183 zur Benutzung verpflichteten Ersatzschulen fehlten bei 55 Ersatzschulen noch die entsprechenden Hardwarevoraussetzungen zum Anschluss an die LUSD. Die noch fehlenden Voraussetzungen (Leitungen und Router) sollen bis 1. Juli 2015 installiert werden. Es ist vorgesehen , alle Ersatzschulen, die bisher noch nicht die LUSD benutzt haben, bis zum 1. September 2015 durch Schulung so zu qualifizieren, dass die Schülerdaten zum 1. November 2015 auf Basis der LUSD statistisch erfasst werden können. Eingegangen am 3. Juni 2015 · Ausgegeben am 18. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1875 03. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1875 Frage 4. Wie werden die entstehenden Kosten für die Integration der zuschussberechtigten Ersatzschulen in die Lehrer- und Schülerdatenbank verteilt? Die Kosten zum Anschluss der Ersatzschulen an die LUSD trägt das Land Hessen. Frage 5. Durch welche Funktionsträger erfolgt die Pflege der Lehrer- und Schülerdatenbank an den zu- schussberechtigten Ersatzschulen? Es besteht hier keine einheitliche Vorgabe. Dies wird vor Ort unterschiedlich gehandhabt. Frage 6. Welchen Nutzen zieht das Land Hessen aus der Integration der zuschussberechtigten Ersatzschu- len in die Lehrer- und Schülerdatenbank? Durch das Einbinden der Ersatzschulen in die LUSD erhöht sich die Datensicherheit in Bezug auf Datenschutz und Dateninhalt. Durch das Eintragen individueller Datensätze pro Schüler in die LUSD ist bei der Dateneingabe eine genaue Zuordnung der Schulform zu einer Schülerin oder einem Schüler gewährleistet. Die Daten werden anonymisiert aus der Datenbank selektiert und statistisch aufbereitet. Nur die Ersatzschule verfügt über die namentliche Zuordnung. Die Staatlichen Schulämter überprüfen die anonymisierten Schülerdaten der Ersatzschulen bisher in Papierform. Diese Papierlisten werden wie bei den öffentlichen Schulen durch den Einsatz der LUSD entbehrlich. Die Staatlichen Schulämter haben keinen direkten Zugang zur LUSD. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, über das IT-Anwendungssystem LUSDIK, aus der LUSD anonymisierte Berichte (Klassenbogen) zu generieren. Durch die Umstellung der Ersatzschulen auf das IT-Anwendungssystem LUSD wird die Erfassung und Bearbeitung der Schülerdaten der Ersatzschulen sicherer, effektiver und langfristig kostengünstiger. Wiesbaden, 29. Mai 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz / Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 21.04.2015 betreffend Einbeziehung zuschussberechtigter Ersatzschulen in die LUSD und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: HESSISCHER LANDTAG