Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 21.04.2015 betreffend Umzug des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration II und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die in der Kleinen Anfrage verwendeten Begriffe "Auftragnehmer", "Ausschreibung" und "Zuschlag " sind einschlägig u.a. in förmlichen Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Im vorliegenden Fall der Neuunterbringung des HMSI handelt es sich um die Anmietung von Standardbüroräumen, die einem solchen förmlichen Vergabeverfahren nicht unterliegt. Daher wurden in den Antworten die im Mietverfahren üblichen Begrifflichkeiten verwendet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gab es eine Ausschreibung für die Anmietung passender Räumlichkeiten für das HMSI? Im Rahmen eines Mietgesuchs wurden auf Basis eines aufgestellten Anforderungsprofils Mietangebote für die Anmietung passender Räumlichkeiten für das HMSI eingeholt. Frage 2. Welche Kriterien lagen der Ausschreibung zu Grunde? Das Anforderungsprofil des Mietgesuchs enthielt Festlegungen zur Lage innerhalb Wiesbadens, Angaben zur benötigten Mietfläche und den erforderlichen Stellplätzen sowie Angaben zu wesentlichen qualitativen Standards. Frage 3. Wie viele Angebote erfolgten auf die Ausschreibung? Insgesamt lagen neun Angebote vor, von denen jedoch nur zwei Angebote dem Anforderungsprofil entsprachen. Frage 4. Aus welchen Gründen erhielt der Auftragnehmer den Zuschlag? Die Entscheidung zur Anmietung erfolgte zugunsten des wirtschaftlichsten Angebots. Frage 5. Enthielt die Prüfung der Angebote auch eine Prüfung der Solvenz des Auftragnehmers? Die Solvenz des Vermieters wurde mit positivem Ergebnis geprüft. Frage 6. Enthielt die Prüfung der Angebote auch eine Prüfung der Machbarkeit des Projekts? Die dem Anforderungsprofil entsprechenden Angebote wurden einer Machbarkeitsprüfung in Form einer Belegungsstudie unterzogen. Eingegangen am 15. Mai 2015 · Ausgegeben am 19. Mai 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1883 15. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1883 Frage 7. Wurde als Alternative auch ein Verbleib und Renovierung der Dostojewskistraße geprüft? Diese Prüfung erfolgte mit dem Ergebnis, dass aufgrund der umfangreichen und zum Teil sehr lärmintensiven Sanierungsarbeiten, die neben den technischen Anlagen im Gebäude auch "Dach und Fach" betreffen, eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht möglich ist. Des Weiteren sind die Kosten für eine Interimslösung in Verbindung mit hohen Herrichtungskosten für die Zwischenanmietung bei kurzer Mietlaufzeit sowie dem höheren Kostenaufwand durch mehrmalige Umzüge im Verhältnis höher. Daher stellt die Anmietung einer dem Anforderungsprofil entsprechenden Immobilie für die Laufzeit von 20 Jahren (mit zweimaliger Verlängerungsoption um insgesamt zehn Jahre) hinsichtlich Aufwand, Beeinträchtigung des Betriebsablaufs sowie der Kostenplanung die wirtschaftlichste Alternative dar. Wiesbaden, 5. Mai 2015 Dr. Thomas Schäfer