Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 22.04.2015 betreffend die Besetzung der Stelle des "Hessentagsbeauftragten" in der Hessischen Staatskanzlei und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/1492 wurde mitgeteilt, dass der bisherige Hessentagsbeauftragte mit Ablauf des 30. April 2015 in den Ruhestand tritt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Trifft es zu, dass der frühere Bürgermeister der Stadt Bensheim, Herr Thorsten H., mit Wirkung vom 1. Mai 2015 als Nachfolger in der Funktion als Hessentagsbeauftragter eingestellt werden soll? Ja. Frage 2. Trifft es zu, dass die Besetzung dieser Stelle ohne Ausschreibung erfolgt ist? Ja. Frage 3. Falls ja, ist es üblich, dass solche Stellen ohne Ausschreibungsverfahren besetzt werden? Frage 4. Falls ja, in wie vielen Fällen sind solche Stellen ohne Ausschreibung besetzt worden? In der Hessischen Staatskanzlei werden Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und in der Regel nach einer Ausschreibung besetzt. Sollte im Einzelfall auf eine Ausschreibung verzichtet werden, geschieht dies in Absprache mit den zuständigen Gremien. Die Stelle des "Hessentagsbeauftragten" ist in der hessischen Landesverwaltung einmalig. Sie wurde in ihrem Aufgabenbereich und in ihrer Funktion durch den bisherigen "Hessentagsbeauftragten " geformt und jetzt erstmalig neu besetzt. Daher können hier eine Üblichkeit und eine Vergleichbarkeit mit anderen Stellen verneint werden. Wiesbaden, 26. Mai 2015 Axel Wintermeyer Eingegangen am 28. Mai 2015 · Ausgegeben am 5. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1885 28. 05. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG