Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 24.04.2015 betreffend Förderung der hessischen Designwirtschaft im Haushaltsplan 2015 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung betont stets die Wichtigkeit der Designwirtschaft als Teil einer dynamischen hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft. Zudem haben sich die Koalitionspartner ausdrücklich in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung der hessischen Designwirtschaft bekannt. Dem widerspricht jedoch die Kürzung des entsprechenden Haushaltstitels 2015. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen ist Heimat einer starken und vielfältigen Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der auch der Designmarkt gerechnet wird. Die hessische Kreativwirtschaft zählt rund 121.000 Erwerbstätige und über 20.400 Unternehmen , die im Jahr 2013 Umsätze in Höhe von ca. 11,6 Mrd. € erwirtschafteten und so auf vielfältige Weise Beiträge zu Wohlstand und Lebensqualität in Hessen leisteten. Als Kultur- und Kreativwirtschaft werden aufgrund der Übereinkunft der Wirtschaftsministerkonferenz im Jahr 2009 alle Unternehmen verstanden, die überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Wesentliches Kriterium ist dabei das erwerbswirtschaftliche Streben im Unterschied etwa zum staatlich subventionierten Kulturbetrieb in Staatstheatern oder -museen oder dem mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Insgesamt werden zur Kultur- und Kreativwirtschaft elf Teilmärkte gerechnet: Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt , Pressemarkt, Werbemarkt, Software- und Games-Industrie und Sonstige. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt zu stärken. Der Designwirtschaft kommt historisch, aber auch wegen ihrer Querschnittsfunktion als Beitrag zur Wertschöpfung in anderen Wirtschaftsbereichen (sog. Spill-over-Effekt) eine wichtige Bedeutung zu. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage folgt: Frage 1. Welche Förderinstrumente richten sich ausschließlich an die Designwirtschaft und in welcher Höhe wurden diese in den Jahren 2012 bis 2014 abgerufen? Bis einschließlich 2014 standen im Landeshaushalt unter Einzelplan 07 bei Kap. 0705 im Förderprodukt 34 Mittel zur Verfügung, die ausschließlich der Designförderung dienten. Sie richteten sich jedoch nicht ausschließlich an die Designwirtschaft im engeren Sinne (Designer, Designdienstleister und Nachwuchskräfte), sondern kamen auch kleinen und mittleren Unternehmen anderer Wirtschaftszweige zugute, mit dem Ziel, neben der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Designwirtschaft auch weitere Branchen bei der Implementierung guten Designs zu unterstützen. Mit der Umsetzung dieser Aufgabe wurden die in Hessen ansässigen Einrichtungen Hessen Design e.V. und der Rat für Formgebung betraut. Von 2012 bis 2014 wurden die im Förderprodukt 34 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausschließlich für Zuwendungen an diese beiden Einrichtungen eingesetzt, wobei Hessen Design e.V. institutionell und der Rat für Formgebung im Wege der Projektförderung bezuschusst wurden. Das von 2012 bis 2014 zur Verfügung stehende Mittelvolumen wurde vollständig ausgeschöpft, insgesamt wurden 582.000 € abgerufen. Eingegangen am 10. Juni 2015 · Ausgegeben am 18. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1893 10. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1893 Daneben kommen der Designwirtschaft auch andere, landes- und/oder EU-geförderte Projekte, beispielsweise Designberatung, Coaching für Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft , Gründungs- und Betriebsberatung, Außenwirtschaftsberatung oder Messeförderung, zugute . Frage 2. Gibt es im Haushaltsplan 2015 eine Veränderung der Förderinstrumente und der jeweils zur Ver- fügung stehenden Fördersumme, die unmittelbar oder mittelbar die Designwirtschaft unterstützen ? Wenn ja in welcher Höhe? Um die für Zuwendungen verfügbaren Landesmittel neben dem Bereich Design auch für andere Maßnahmen zugunsten der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzbar zu machen, wurde das zuvor ausschließlich auf Designförderung ausgerichtete Förderprodukt 34 im Haushaltsplan ab 2015 neu definiert. Im Landeshaushalt 2015 wurde zudem der Mittelansatz zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung um 44.000 € auf 150.000 € reduziert. Entsprechend wurden die für die genannten Designeinrichtungen zur Verfügung stehenden Fördersummen angepasst. Vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen und des Haushaltsbeauftragten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) wird Hessen Design e.V. im Jahr 2015 mit einem Betrag in Höhe von 100.000 € und der Rat für Formgebung mit einem Betrag in Höhe von 25.000 € bezuschusst. Neben den oben genannten Förderbeträgen erhalten sowohl der Rat für Formgebung als auch Hessen Design e.V. für die Durchführung zusätzlicher, abgegrenzter Projekte - wie in den Vorjahren auch - Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RWB EFREProgramm Hessen 2007 bis 2013). Für das laufende Haushaltsjahr 2015 liegt bereits ein Antrag vor, ein weiterer ist angekündigt. Nach aktuellem Stand werden beide Institutionen die reduzierte Zuwendung im Förderprodukt 34 durch Zuschüsse aus dem EFRE-Programm Hessen 2007 bis 2013 kompensieren und somit ihr bisheriges Angebot aufrecht erhalten können. Frage 3. Wenn es eine Veränderung der Förderung gibt, welcher inhaltlichen Neuausrichtung liegt diese zugrunde? Die die Landesregierung tragenden Koalitionspartner haben sich auf die Förderung der Kulturund Kreativwirtschaft insgesamt verständigt. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, sich bei der Förderung nicht nur auf einen ihrer Teilmärkte zu konzentrieren, sondern den Fokus zu erweitern und Förderprogramme, soweit sinnvoll und möglich, zu öffnen. Das gilt vor allem für denjenigen Teilbetrag des Förderprodukts 34, der nicht für die Designinstitutionen vorgesehen ist, sondern der Branche auf andere Weise nutzen soll. Nach der Definition des bisherigen Förderprodukts waren ausschließlich die genannten Designinstitutionen zuwendungsberechtigt. Ab 2015 soll ein Teil des Förderprodukts (25.000 €, das sind rund 16,7 % des Gesamtbudgets) auch anderen Teilmärkten zugängig gemacht und entsprechend eingesetzt werden. Dies auch, um der zeitgemäß gewachsenen Relevanz anderer Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft Rechnung zu tragen. Angesichts des beschlossenen Neuverschuldungsverbots steht die Landesregierung in der Pflicht, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die Einsparungen bei Förderprodukt 34 sind dieser Pflicht geschuldet. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung geht es vor allem darum, Potenziale zu bündeln und Förderungen zu optimieren. Insgesamt sind alle Fördermaßnahmen der Landespolitik hinsichtlich ihres Nutzen für die angestrebten Ziele zu überprüfen. Das gilt auch für die historisch gewachsenen Zuwendungen an Designinstitutionen. Angesichts der Heterogenität der Teilmärkte der Kultur-und Kreativwirtschaft und der landesweiten insbesondere überkommunalen Realität ihrer wirtschaftlichen Betätigung sind vor allem Initiativen zu unterstützen, die überregional wirken. Frage 4. Inwiefern verändern sich die Mittel für die Förderung der für die Branche wichtigen Kompetenz- zentren im Haushaltsjahr 2015 (u.a. Rat für Formgebung, Hessen Design e.V.)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 5. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit der bei der Hessen Agentur angesiedelten Geschäftsstel- le Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen? Die Geschäftsstelle gilt als fachkundige und kompetente Anlaufstelle; ihre Tätigkeit wird allseits geschätzt. Die bei der Hessen Agentur angesiedelte Geschäftsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft ist im Auftrag des HMWEVL tätig. Sie ist Schnittstelle zwischen dem HMWEVL und der Kultur- und Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1893 3 Kreativbranche, Ansprechpartnerin für Anfragen aus der Branche und Wegweiser bei der Suche nach Institutionen, Branchenexperten und Beratern. Die Geschäftsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft gibt kostenfreie Erstinformation über Förder- und Beratungsangebote und vermittelt Interessierten relevante Themen, Veranstaltungen und Entwicklungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Zudem veröffentlicht sie themenspezifische Publikationen und organisiert Veranstaltungen , insbesondere als Branchendialoge. Sie gibt den jährlichen Datenreport im Auftrag des HMWEVL heraus, der über die Entwicklung der Branche anhand der relevanten wirtschaftlichen Kennzahlen informiert. Der aktuelle Datenreport ist unter www.kreativwirtschafthessen .de kostenlos abrufbar. Frage 6. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Ener- gie, Verkehr und Landesentwicklung angesiedelten eigenständigen Referat Kultur- und Kreativwirtschaft , Medienwirtschaft, E-Commerce? Die Einrichtung des Referats Kultur- und Kreativwirtschaft, Medienwirtschaft, E-Commerce im HMWEVL hat sich bewährt und wurde insbesondere von der Branche sehr begrüßt. Die Bündelung von fachlicher Expertise und Zuständigkeit in einem selbstständigen Referat mit akzeptierten Ansprechpartnern hat in der Kultur- und Kreativwirtschaft überaus positive Resonanz erfahren . Das Referat wird als Ansprechpartner von Unternehmen und Institutionen der Branche angenommen und ist stark nachgefragt. Das Referat führt einen kontinuierlichen Dialog mit der Kultur - und Kreativwirtschaft und ihren Institutionen und verfügt über sehr gute Branchenkenntnisse , die bei der strategischen Planung genutzt werden. Neben der Vergabe von Zuwendungen und der Koordinierung der Geschäftsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft wird die Expertise des Referats bei Themen von bundes- und europapolitischer Relevanz genutzt. Eine wichtige Funktion erfüllt das Referat bei der überregionalen Vernetzung der verschiedenen Brancheninitiativen und -projekte in Hessen sowie der Bündelung und Vermittlung der verschiedenen Angebote und Fördermöglichkeiten an Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft . Das Referat vertritt das HMWEVL fachlich kompetent in den relevanten Gremien der Kulturund Kreativwirtschaft und auf Ebene der Bundesländer insbesondere im Länderarbeitskreis Kultur - und Kreativwirtschaft der Wirtschaftsministerkonferenz. Wiesbaden, 28. Mai 2015 Tarek Al-Wazir