Kleine Anfrage der Abg. Warnecke, Decker, Geis, Hofmeyer, Kummer, Löber, Schmitt und Weiß (SPD) vom 24.04.2015 betreffend kommunale Haushaltskonsolidierung und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Auf kommunaler Ebene werden im Bundesland Hessen große Anstrengungen unternommen, um ausgeglichene Haushalte zu erzielen. In Äußerungen des Hessischen Ministers der Finanzen, Dr. Schäfer, wird diese Konsolidierung maßgeblich auf Einsparungen zurückgeführt (siehe Pressemitteilung des HMdF vom 19.12.2014). Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf eine Pressemitteilung des Finanz- und Innenministeriums vom 19. Dezember 2014, in der die Herren Staatsminister Dr. Schäfer und Beuth auf die Entwicklung der kommunalen Finanzierungsdefizite eingehen. Die vorläufigen Zahlen des Statistischen Landesamtes zeigten, dass sich die kommunalen Finanzierungsdefizite in den ersten drei Quartalen 2014 stark reduziert haben. Die Defizitreduzierungen ließen den Schluss zu, dass die konsequenten Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen neben der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen deutliche Erfolge ausweisen. Entgegen der in der Kleinen Anfrage von den Fragestellern zugrunde gelegten Annahme, führen die Staatsminister die Konsolidierungserfolge der Kommunen nicht ausschließlich auf die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage genannten "Einsparungen" zurück. Vielmehr zeigt sich ein ausgewogenes Konsolidierungskonzept am erfolgversprechendsten, das beide Seiten - Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen - angemessen mit einbezieht. An dieser Stelle sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angesprochenen "ausgeglichen Haushalte" grundsätzlich auf die Ergebnis-Haushalte und damit doppische Zahlen abstellen. Hingegen stellen die in der zitierten Pressemitteilung genannten Defizite aus den Finanzierungssalden auf kamerale Daten ab. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. In welchem Volumen sind die Konsolidierungsanstrengungen nominal für die Jahre 2013 und 2014 - jeweils getrennt - anzusetzen? Die Verbesserungen der Finanzierungsdefizite des Jahres 2012 im Vergleich zu 2013 betragen rund 638 Mio. €; die Verbesserungen der Finanzierungsdefizite des Jahres 2013 im Vergleich zu 2014 betragen rund 739 Mio. €. Die erheblichen Defizitreduzierungen basieren neben eigenen Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen auch auf den gestiegenen Steuereinnahmen insgesamt. Frage 2. Wie groß ist dabei der Anteil der Konsolidierungsmaßnahmen durch Einsparungen anzusetzen? Informationen und Datenmaterial über die Höhe der Konsolidierungserfolge, die durch Einsparungen auf der Aufwandsseite erreicht wurden, liegen nicht vor (siehe auch die Hinweise zu Frage 1). Eingegangen am 15. Juni 2015 · Ausgegeben am 19. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1894 15. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1894 Frage 3. Wie groß ist das jeweilige zusätzliche Einnahmevolumen 2013 und 2014, das a) aus Erhöhungen kommunaler Steuern, Gebühren oder Abgaben b) aus gewachsenen Steuereinnahmen resultiert? Die Veränderungen der kommunalen Steuern können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Realsteuern 2013 Steigerung zum Vorjahr in Euro 2014 Steigerung zum Vorjahr in Euro Grundsteuer A 19.136.201 1.240.084 20.264.786 1.128.585 Grundsteuer B 853.272.838 63.204.513 960.643.584 107.370.746 Gewerbesteuer brutto 4.135.538.253 -51.447.501 4.447.098.589 311.560.336 Gewerbesteuer netto 3.414.025.225 -38.011.409 3.683.059.414 269.034.189 Die gewünschten Aussagen über das zusätzliche Einnahmevolumen aus Steuern, Gebühren und sonstiger Abgaben sind nicht möglich, da die entsprechenden statistischen Daten nicht vorliegen bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erzeugt werden könnten. Im Hinblick auf die Einnahmen aus Gebühren zur Finanzierung kommunaler Einrichtungen (z.B. Wasserversorgung , Abwasserbeseitigung) ist festzustellen, dass diese grundsätzlich kostendeckend sein müssen . Frage 4. Wie groß ist das zusätzliche Einnahmevolumen, das aus gewachsenen Schlüsselzuweisungen, Bundessteueranteilen oder Zweckzuweisungen in den genannten Jahren 2013 und 2014 den hessischen Kommunalhaushalten zugeflossen ist? Die gewünschten Veränderungen der Bundessteueranteile können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bundesteueranteile 2013 Steigerung zum Vorjahr in Euro 2014 Steigerung zum Vorjahr in Euro Gemeindeanteil Einkommensteuer 2.744.424.221 201.491.804 2.936.583.946 192.159.725 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 358.843.372 4.025.703 370.268.442 11.425.070 Die Schlüsselzuweisungen haben sich ausweislich des Haushaltplanes 2015 wie folgt entwickelt: 2015: ....... 2.509.291,0 Tsd. € 2014: ....... 2.424.736,0 Tsd. € 2013: ....... 2.320.646,0 Tsd. € Die Besonderen Finanzzuweisungen haben sich ausweislich des Haushalsplanes 2015 wie folgt entwickelt: 2015: ....... 1.037.282,0 Tsd. € 2014: ....... 1.020.071,0 Tsd. € 2013: ......... 896.332,0 Tsd. € Frage 5. In welchem Umfang sind die "Einsparungen" auf kommunaler Ebene solche, die aus dem Unter- lassen bisheriger kommunaler Investitionen in den Jahren 2013 und 2014 im Vergleich zueinander und zum Vergleichsjahr 2010 entstanden? Es liegen keine statistischen Daten über die Höhe von bei den Kommunen unterlassenen Investitionen vor. Frage 6. Welche der "Einsparungen" resultieren aus geringeren Investitionsvolumina, die die Landesregie- rung als in der Tat für verzichtbar erklärt? Frage 7. In welchen Bereichen und in welchem Mittelumfang sind diese für verzichtbar gehaltenen Investi- tionen auszumachen? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1894 3 Frage 8. Wie sieht nach Einschätzung der Landesregierung das weitere mittelfristige Verhältnis zwischen "Einnahmeverbesserung" und "Einsparungen" aus? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 bis 8 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hält keine aus kommunaler Sicht gebotenen Investitionen für verzichtbar. Aufgaben- und Ausgabenplanung sind der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen. Investitionen sowohl im kommunalen als auch im staatlichen Sektor sind Voraussetzungen für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Städten und Gemeinden und des ganzen Landes . Die Landesregierung bekennt sich sowohl bei der Gestaltung der Leistungen des öffentlichen Haushalts, bei Schutzschirmverträgen und bei der Handhabung der Kommunalaufsicht zu Investitionen der Kommunen. Welche hohe Bedeutung den kommunalen Investitionen zukommt, zeigt unter anderem die Gestaltung des Landeshaushalts in den Jahren 2009 ff., mit dem als Beitrag zur Überwindung der Finanzkrise zusätzlich zu den Bundesmitteln eines Sonderinvestitionsprogramms ein weitaus höheres Landesprogramm bereit gestellt wurde, um die kommunale Infrastruktur zeitgemäß zu erneuern. Dieses kommunale Investitionsprogramm ist im bundesweiten Vergleich beispiellos. An dieser Stelle sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die auf Hessen entfallenden Bundesmittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von rund 317 Mio. € den Kommunen ohne Anrechnung auf den KFA zugute bringen werden. Diese Mittel treten zu den ohnehin jährlich im KFA ausgewiesenen Mitteln zur Förderung von Investitionen hinzu. Die hierüber verfügbaren Mittel betrugen zuletzt jährlich mehr als 500 Mio. € und dokumentieren sehr deutlich, dass das Land ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen ist und auch in Zukunft bleiben wird. Wie im privaten Bereich so sind auch im öffentlichen Haushalt von Kommunen und Land Investitionswünsche und Finanzierungsmöglichkeiten allerdings stets sorgfältig aufeinander abzustellen . Bei kommunalen Investitionsvorhaben ist dies vornehmlich eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, wobei das Land seine Kommunen wie beschrieben unterstützt. Wiesbaden, 9. Juni 2015 Dr. Thomas Schäfer