Kleine Anfrage der Abg. Rock (FDP) vom 23.04.2015 betreffend Verteilung der Mittel aus dem Sozialbudget und Antwort des Ministers für Soziales und Integration der Fragesteller: Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Das Förderprodukt Kommunalisierung sozialer Hilfen ist ein Teil des Sozialbudgets, zu dem eine Reihe weiterer Förderprodukte gehören. Da im Text der Frage 1. dieser Kleinen Anfrage konkret die Kommunalisierung sozialer Hilfen benannt wird, bezieht sich die Antwort aller Fragen nur auf dieses Förderprodukt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Gebietskörperschaften haben im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen seit Verabschiedung des Haushalts Mittel aus dem Sozialbudget erhalten und in welcher Höhe? Bitte detailliert nach Gebietskörperschaften auflisten. Die Rahmenvereinbarung über die Kommunalisierung sozialer Hilfen vom 23. August 2013 ist unbefristet. Die mit den Gebietskörperschaften geschlossenen Zielvereinbarungen von 2014 gelten solange bis jeweils eine neue Zielvereinbarung abgeschlossen ist. Durch die bestehenden Vereinbarungswerke ist das Land Hessen gehalten, die örtlichen Budgets in 4 Raten an die Gebietskörperschaften zu überweisen. Die erste Rate ist zum 15. Februar 2015 überwiesen worden . Die nächste Rate wird zum 15. Mai 2015 überwiesen. Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Grundlage für die Höhe der Zahlungen in 2015 ist die Anlage 3 der Rahmenvereinbarung vom 23. August 2013. Frage 2. Für welche Zwecke und in welcher Höhe haben die Gebietskörperschaften Zuwendungen aus dem Sozialbudget erhalten? Bitte detailliert nach Gebietskörperschaft und Zweck differenziert auflisten . In den Zielvereinbarungen des Landes Hessen, des Landeswohlfahrtverbandes Hessen (LWV Hessen) mit der jeweiligen Gebietskörperschaft ist geregelt, dass für die Bereiche der allgemeinen Frühförderung und der Offenen Hilfen kommunalisierte Landesmittel und Budgets des LWV Hessen, für die Bereiche der Suchthilfe und der Suchtprävention, des Schutzes vor Gewalt , des Betreuungswesens, der Mütterzentren, der Selbsthilfekontaktstellen und für die Aidshilfen kommunalisierte Landesmittel gezahlt werden können. Über die Verteilung entscheidet die Gebietskörperschaft im Rahmen der kommunalen Sozialplanung unter Beteiligung der Ortsligen . Seit dem Jahr 2014 gehört die Kommunalisierung sozialer Hilfen dem Sozialbudget an. Im III. Quartal dieses Jahres liegt das Prüfungsergebnis von 26 Übersichten über die Mittelverwendung der Gebietskörperschaften im Jahr 2014 vor. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich darlegen, welche Mittel für welchen Zweck die jeweilige Gebietskörperschaft verwendet hat. Die Hessische Landesregierung hat für die laufende Legislaturperiode eine verbesserte Finanzierungssicherheit der Frauenhäuser und möglichst flächendeckende Versorgung mit pro-aktiv tätigen Beratungsstellen (auch Interventionsstellen genannt) sowie den bedarfsgerechten Ausbau der Schuldnerberatung zum Ziel gesetzt. Der Haushalt 2015 sieht eine deutliche Erhöhung der Mittel für diese Ziele im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen vor. Gemeinsam mit den Vertragspartnern prüft die Landesregierung derzeit, wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Die jeweiligen Zielvereinbarungen sollen noch in diesem Jahr unterzeichnet werden. Eingegangen am 28. Mai 2015 · Ausgegeben am 1. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1896 28. 05. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1896 Frage 3. Hat die hessische Landesregierung für alle zweckgebundenen Mittel, die aus dem Sozialbudget ausgezahlt wurden, Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Gebietskörperschaften geschlossen? Falls nicht, bitte jeweils im Einzelnen begründen. Eine Auszahlung von kommunalisierten Landesmittel ohne eine Zielvereinbarung als Grundlage wird es nicht geben. So sind für das Jahr 2015 neue Zielvereinbarungen geplant. Erst nach Unterzeichnung einer neuen Zielvereinbarung durch die Vereinbarungspartner Land Hessen, LWV Hessen und die jeweilige Gebietskörperschaft werden zusätzliche Mittel für 2015 zur Auszahlung gelangen. Wiesbaden, 19. Mai 2015 Stefan Grüttner Anlagen Anlage zur Drucksache 19/1896 Mittelverteilung HMSI in der Kommunalisierung sozialer Hilfen in 2015 Kreisfreie Stadt derzeitiges örtliches Budget 1. Rate 2. Rate 3. Rate 4. Rate Summe Raten in 2015 2015 2015 2015 2015 Landkreis € € € € € € Stadt DA 469.570,00 117.400,00 117.400,00 117.400,00 117.370,00 469.570,00 Stadt Ffm 3.290.670,00 822.700,00 822.700,00 822.700,00 822.570,00 3.290.670,00 Stadt OF 430.350,00 107.600,00 107.600,00 107.600,00 107.550,00 430.350,00 Stadt WI 509.630,00 127.400,00 127.400,00 127.400,00 127.430,00 509.630,00 Stadt KS 868.010,00 217.000,00 217.000,00 217.000,00 217.010,00 868.010,00 Bergst 376.870,00 94.200,00 94.200,00 94.200,00 94.270,00 376.870,00 DA-DI 270.900,00 67.700,00 67.700,00 67.700,00 67.800,00 270.900,00 GG 505.540,00 126.400,00 126.400,00 126.400,00 126.340,00 505.540,00 HTK 490.240,00 122.600,00 122.600,00 122.600,00 122.440,00 490.240,00 MKK 509.940,00 127.500,00 127.500,00 127.500,00 127.440,00 509.940,00 MTK 354.330,00 88.600,00 88.600,00 88.600,00 88.530,00 354.330,00 Odenw 261.910,00 65.500,00 65.500,00 65.500,00 65.410,00 261.910,00 OF LK 473.910,00 118.500,00 118.500,00 118.500,00 118.410,00 473.910,00 RTK 245.940,00 61.500,00 61.500,00 61.500,00 61.440,00 245.940,00 W'au 391.670,00 97.900,00 97.900,00 97.900,00 97.970,00 391.670,00 GI LK 578.390,00 144.600,00 144.600,00 144.600,00 144.590,00 578.390,00 LDK 462.170,00 115.500,00 115.500,00 115.500,00 115.670,00 462.170,00 Lim-W 491.550,00 122.900,00 122.900,00 122.900,00 122.850,00 491.550,00 Mar-B 717.610,00 179.400,00 179.400,00 179.400,00 179.410,00 717.610,00 Vogelsb 263.920,00 66.000,00 66.000,00 66.000,00 65.920,00 263.920,00 FD LK 376.980,00 94.200,00 94.200,00 94.200,00 94.380,00 376.980,00 Hersf-R 305.310,00 76.300,00 76.300,00 76.300,00 76.410,00 305.310,00 Kassel 181.000,00 45.300,00 45.300,00 45.300,00 45.100,00 181.000,00 SEK 223.750,00 55.900,00 55.900,00 55.900,00 56.050,00 223.750,00 Wald-F 497.620,00 124.400,00 124.400,00 124.400,00 124.420,00 497.620,00 WMK 247.920,00 62.000,00 62.000,00 62.000,00 61.920,00 247.920,00 Summe 13.795.700,00 3.449.000,00 3.449.000,00 3.449.000,00 3.448.700,00 13.795.700,00