Kleine Anfrage der Abg. Wallmann und Klee (CDU) vom 28.04.2015 betreffend Nutzungsverbot des Schiersteiner Hafens in Wiesbaden als Schwimmstrecke und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Presseberichten ist davon auszugehen, dass das Regierungspräsidium in Darmstadt die Austragung des Ironman 70.3 im Schiersteiner Hafenbecken auch in diesem Jahr untersagen wird. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie begründet sie das neuerliche Nutzungsverbot des Schiersteiner Hafens als Schwimmstrecke für den Ironman 70.3? Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) wurde durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), seitens des Regierungspräsidiums in Darmstadt sowie durch das Gesundheitsamt Wiesbaden mitgeteilt, dass für das Gewässer Schiersteiner Hafen infolge unterschiedlicher Eintragsquellen gesundheitlich gefährdende chemische und mikrobiologische Belastungen ständig und sich verändernd zu erwarten sind bzw. diese sich nicht hinreichend sicher ausschließen lassen. Eine hygienische Unbedenklichkeit der Gewässerqualität zum Zweck des Badens und Schwimmens ist gerade über eine relevante Zeitdauer durch eine regelmäßige mikrobiologische und chemische Analytik nicht zu gewährleisten bzw. sicherzustellen. Folglich ist von einer konkreten Gesundheitsgefährdung auszugehen; dies begründet das Nutzungsverbot des Gewässers zu Schwimmzwecken . Seitens des HMSI wird diese gesundheitliche Bewertung als sach- und fachgerecht beurteilt . Frage 2. Wie werden die (laut Presse) vom Veranstalter vorgetragenen Lösungsvorschläge beurteilt? Am 7. Mai 2015 hat der Veranstalter einen Antrag auf Durchführung des Schwimmens im Raunheimer Badesee beantragt. Frage 3 Wann wird bzw. wurde der Veranstalter über die Entscheidung, dass die Schwimmstrecke im Jahr 2015 nicht genutzt werden kann, informiert? Hierzu liegen dem HMSI keine Erkenntnisse vor. Frage 4 Wann und mit welchem Ergebnis wurden welche Messungen am Schiersteiner Hafen durchge- führt? Das Gesundheitsamt Wiesbaden teilte mit, dass der Veranstalter Ironman Germany im Schiersteiner Hafenbecken an insgesamt acht unterschiedlichen Stellen Gewässerproben am 7. August 2014 untersuchen ließ. Die Messergebnisse, welche einen Tag vor der Veranstaltungsdurchführung am 9. August 2014 vorlagen, ergaben für die Hälfte aller Messstellen eine gesundheitlich als extrem hoch zu bewertende Fäkalbelastung, was unter badegewässer- Eingegangen am 16. Juni 2015 · Ausgegeben am 23. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1897 16. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1897 hygienischen Gesichtspunkten ein Nutzungsverbot des Gewässers zur Folge hätte. Diese Daten bekräftigen, dass auch gegenüber wiederholten vorherigen Wasserqualitätsuntersuchungen eine Gesundheitsgefährdung nicht sicher auszuschließen ist. Wiesbaden, 8. Juni 2015 Stefan Grüttner