Kleine Anfrage der Abg. Gnadl, Quanz und Rudolph (SPD) vom 27.04.2015 betreffend Übernahme von Auszubildenden am Regierungspräsidium in Kassel und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Seit Jahren bildet das Regierungspräsidium Kassel in verschiedenen Ausbildungsberufen über den eigenen Bedarf hinaus aus. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichwohl stellen sich Fragen, in welchem Verhältnis Ausbildung und Weiterbeschäftigung stehen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Das Regierungspräsidium Kassel bildet nicht über den eigenen Bedarf aus, sondern orientiert sich seit Jahren an dem erwarteten Bedarf. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister der Finanzen, der Justizministerin, dem Kultusminister , dem Minister für Wissenschaft und Kunst und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Wie viele Auszubildende sind derzeit am Regierungspräsidium in Kassel beschäftigt? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ausbildungsberufen und -jahrgängen. Derzeit sind 19 Auszubildende am Regierungspräsidium in Kassel beschäftigt:  12 Fachangestellte für Bürokommunikation (5 im zweiten, 7 im dritten Ausbildungsjahr),  3 Verwaltungsfachangestellte (im ersten Ausbildungsjahr),  4 Fachangestellte für Wasserwirtschaft (2 im zweiten, 2 im dritten Ausbildungsjahr). Frage 2. Wie viele der unter Frage 1 benannten Auszubildenden werden nach Abschluss der Ausbildung übernommen? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ausbildungsberufen. Nach erfolgreichem Abschluss werden im Rahmen des § 19 des Tarifvertrages für Auszubildende des Landes Hessen (TVA-H BBiG) alle Auszubildenden zunächst befristet für zwölf Monate eingestellt. Eine der Auszubildenden (Fachangestellte f. Bürokommunikation) wird aufgrund des Antrags gem. § 65 Abs. 2 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) in 2015 unbefristet übernommen. Frage 3. Wie hat sich die Anzahl der Auszubildenden am Regierungspräsidium in Kassel in den Jahren 2010 bis heute entwickelt? -Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ausbildungsberufen. Jahr Fachangestellte f. Bürokommunikation (bis 2014) Verwaltungsfachangestellte/r (ab 2014) Fachkräfte f. Wasserwirtschaft 2010 7 2 2011 5 2 2012 7 2 2013 5 2 2014 3 - 2015 8 (geplante Einstellung) - Eingegangen am 17. Juli 2015 · Ausgegeben am 21. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1898 17. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1898 Frage 4. Wie hat sich die Anzahl der übernommenen Auszubildenden am Regierungspräsidium in Kassel in den Jahren 2010 bis heute entwickelt? -Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ausbildungsberufen- Frage 5. Wie viele der übernommenen Auszubildenden werden nach der Übernahme tatsächlich nur für einen kurzen Zeitraum (d.h. bis zu 2 Jahren) beschäftigt und wie haben sich diese Zahlen seit 2010 entwickelt? -Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ausbildungsberufen- Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Mit einer Ausnahme (Fachangestellte f. Bürokommunikation im Jahr 2010 wg. mangelnder Leistung u. Verhalten) wurde allen Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsberufen nach erfolgreichem Abschluss zuerst eine befristete Weiterbeschäftigung angeboten, zwei Auszubildende (Fachangestellte f. Bürokommunikation) wurden in 2013 und 2014 gem. § 65 Abs. 2 HPVG direkt unbefristet übernommen. Sobald die Möglichkeit für eine unbefristete Beschäftigung besteht, werden die Arbeitsverträge entsprechend angepasst. Seit 2010 sind insgesamt 13 der Auszubildenden vor/während der befristeten Weiterbeschäftigung auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Außer zwei Beschäftigten (Fachangestellte f. Bürokommunikation wg. mangelnder Leistungen) konnten alle anderen in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden. Zur vereinfachten Übersicht sind diese Ausführungen in nachstehender Tabelle zusammengefasst : 2010 Ausbildung abgeschlossen befr. Weiterbeschäftigung unbefristete Übernahme wg. § 65 (2) HPVG ausgeschieden vor / während / nach befr. Beschäftigung unbefristete. Übernahme ab FBK 8 7 0 1 1 1 3 5 in 2012, 1 in 2015 FK f. WW 2 2 0 1 3 1 in 2011 2011 Ausbildung abgeschlossen befr. Weiterbeschäftigung unbefristete Übernahme wg. § 65 HPVG ausgeschieden vor / während / nach befr. Beschäftigung unbefristete Übernahme ab FBK 8 8 0 1 3 7 in 2013 FK f. WW 1 0 0 1 3 0 2012 Ausbildung abgeschlossen befr. Weiterbeschäftigung unbefristete Übernahme wg. § 65 HPVG ausgeschieden vor / während / nach befr. Beschäftigung unbefristete Übernahme ab FBK 8 7 0 2 3 6 in 2014 FK f. WW 2 2 0 2 3 0 2013 Ausbildung abgeschlossen befr. Weiterbeschäftigung unbefristete Übernahme wg. § 65 HPVG ausgeschieden vor / während / nach befr. Beschäftigung unbefristete Übernahme ab FBK 7 6 1 2 2 , 1 3 3 in 2015 FK f. WW 2 0 0 2 3 0 2014 Ausbildung abgeschlossen befr. Weiterbeschäftigung unbefristete Übernahme wg. § 65 HPVG ausgeschieden vor / während / nach befr. Beschäftigung unbefristete. Übernahme ab FBK 5 3 1 1 3 0 FK f. WW 2 2 0 1 3 0 FBK = Fachangestellte für Bürokommunikation | FK f. WW = Fachkraft für Wasserwirtschaft (Verwaltungsfachangestellte Ausbildungsbeginn erst ab 2014) Frage 6. Inwieweit sieht sich die Landesregierung in der Verantwortung, Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen? Die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung, ihren Beitrag für eine qualifizierte Ausbildung der Auszubildenden zu leisten und die Voraussetzungen zu schaffen, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen. Daher hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Tarifvertrag eine Übernahmeverpflichtung für Auszubildende normiert. Diese Vorgaben des § 19 TVA-H BBiG und die diesbezüglichen Protokollerklärungen werden entsprechend umgesetzt. Nach Maßgabe dieser Regelungen erhält jede/jeder Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die Möglichkeit zur Fortsetzung der Beschäftigung innerhalb der Landesverwaltung. Soweit 1 Keine Übernahme nach der Ausbildung wg. mangelnder Leistung 2 Keine Übernahme nach befr. Weiterbeschäftigung wg. mangelnder Leistung 3 Ausgeschieden vor/während der befr. Weiterbeschäftigung auf eigenen Wunsch Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1898 3 möglich werden in der Hessischen Landesverwaltung Auszubildende zunächst im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages eingestellt. Eine darüber hinaus gehende unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt und konnte in der Vergangenheit im Rahmen freier Stellen und der entsprechenden Personalmittel im Regelfall realisiert werden. Frage 7. Inwieweit wird Auszubildenden bei der Nichtübernahme in ein festes Arbeitsverhältnis in der Ausbildungsbehörde ein Arbeitsplatz in einer anderen Landesbehörde angeboten? Die Ausbildungsdienststellen sind gehalten, auf eine Übernahme in eine andere Dienststelle im Bereich der Landesverwaltung hinzuwirken, falls eine Übernahme in der Ausbildungsdienststelle nicht möglich ist. Frage 8. Liegen der Landesregierung bzw. dem Regierungspräsidium Kassel Erkenntnisse darüber vor, wie viele Ausgebildete, die nicht übernommen wurden, in den Jahren seit 2010 bei Kommunen und Verbänden einen beruflichen Anschluss fanden? In Hinblick auf nicht kongruente Ausbildungsinhalte ist eine Verwendung bei Kommunen und Verbänden nicht immer gegeben. Da aber, wie bereits beschrieben, überwiegend die Auszubildenden letztendlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden können, liegen der Landesregierung bzw. dem Regierungspräsidium Kassel keine weiteren Erkenntnisse vor. Frage 9. Wie unterstützt das Regierungspräsidium Kassel die Ausgebildeten, die nicht übernommen werden , bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen? Aufgrund der oben beschriebenen Praxis waren bislang derartige Bemühungen nicht notwendig. Wiesbaden, 15. Juli 2015 Peter Beuth