Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn vom 29.04.2015 betreffend die Stadt Karben zum Mittelzentrum und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie häufig hat bereits die Stadt Karben gegenüber der Landesregierung angeregt, zu einem Mit- telzentrum hochgestuft zu werden? Die genaue Anzahl der Anfragen der Stadt Karben an die Landesregierung ist nicht bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich Karben seit mehr als 20 Jahren um eine Aufstufung zum Mittelzentrum bemüht. Im geltenden Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (LEP) war keine Einstufung als Mittelzentrum erfolgt. Gegen diese Festlegung hatte Karben eine Normenkontrollklage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Urteil vom 14. Juli 2004 (Az. 4 N 28/03) hat der VGH festgestellt, dass die Ausweisung im LEP nicht zu beanstanden sei. Karben hätte die Voraussetzungen zur Einstufung als Mittelzentrum seinerzeit nicht erfüllt. Die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit den Beschlüssen vom 22. Dezember 2004 und 15. März 2005 (Az. 4 BN 47.04 und 4 BN 15.05) zurückgewiesen. Frage 2. Wie sieht das Verfahren aus, um eine hessische Kommune zu einem Mittelzentrum aufzustufen? Rechtsgrundlage für das Verfahren zur Festlegung Zentraler Orte ist das Hessische Landesplanungsgesetz (HLPG, §§ 2ff). Wesentliche Verfahrensschritte sind der Beschluss der Landesregierung zur Anhörung und Offenlegung eines Planentwurfs zur landesweiten Raumordnung. Im Anschluss an diese Beteiligungsphase erfolgt als nächster Verfahrensschritt die Feststellung der Rechtsverordnung durch die Landesregierung und bedarf abschließend der Zustimmung durch den Hessischen Landtag. Frage 3. Erfüllt die Stadt Karben die vom Land Hessen für ein Mittelzentrum vorgeschriebenen Vorausset- zungen vollständig bzw. welche fehlen? Um eine hessische Kommune zu einem Mittelzentrum aufzustufen, muss sie aufgrund ihrer räumlichen Lage, der zu versorgenden Bevölkerung ihrer Standortgemeinde sowie ihres Mittelbereichs , ihrer jeweiligen funktionalen Ausstattung und ihrer Entwicklungspotenziale in der Lage sein, die übergemeindlichen mittelzentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge langfristig und flächendeckend zu erfüllen. Die notwendigen Überprüfungen und Neuregelungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine inhaltlichen Aussagen zur zentralörtlichen Einstufung der Stadt Karben getroffen werden. Frage 4. Welche zusätzlichen Finanzmittel würde die Stadt Karben erhalten, wenn sie zu einem Mittelzen- trum aufgestuft würde? Die Stadt Karben hat ca. 21.000 Einwohner. Im KFA nach geltendem Recht werden diese Einwohner im Rahmen der Gemeindegrößenklassenstaffel mit 127 % gewichtet. Allen Mittelzentren wird eine Mindestgewichtung von 125 % garantiert. Da die Stadt Karben derzeit bereits aufgrund ihrer Einwohnerzahl eine höhere Gewichtung erhält, brächte ihr eine Einstufung als Mittelzentrum keine Vorteile. Dies gilt übrigens auch für die einwohnerbezogenen Mindestzu- Eingegangen am 16. Juni 2015 · Ausgegeben am 23. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1915 16. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1915 weisungen, die eine Gemeinde auch dann erhält, wenn sie abundant ist (Hinweis: Im KFA 2015 ist die Stadt Karben nicht abundant.). Sie betragen bei Gemeinden zwischen 7.500 und 29.999 Einwohnern 7 € je Einwohner. Für Mittelzentren beträgt der Wert ebenfalls 7 € je Einwohner. Der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sieht als Reaktion auf das "Alsfeld-Urteil" des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 eine grundlegende Neukonzeption des KFA vor. Nach den vorgesehenen Regelungen würden bei Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion ab 7.500 Einwohnern diese Einwohner mit 110 % gewichtet. Wenn diese Gemeinden mindestens 15.000 Einwohner haben, erhalten sie zudem noch im Rahmen einer Übergangsregelung einen Ergänzungsansatz von 2 % ihrer Einwohner. Für Mittelzentren ist künftig eine Gewichtung von 130 % vorgesehen. In diesem Kontext würde sich eine Einstufung als Mittelzentrum für die Stadt Karben als vorteilhaft erweisen. Eine genaue Bezifferung der zusätzlichen Finanzmittel ist aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren und Wirkungsmechanismen der Modellrechnung nicht möglich, zumal sich die der Modellrechnung zugrundeliegenden Parameter jährlich ändern . Frage 5. Wann ist mit einer verbindlichen abschließenden Entscheidung zu rechnen? Die Landesregierung hat noch keinen Beschluss über die Anhörung und Offenlegung des Planentwurfs des LEP getroffen. Daher kann auch noch keine Aussage darüber gemacht werden, wann mit einer verbindlichen abschließenden Entscheidung zu rechnen ist. Wiesbaden, 8. Juni 2015 Tarek Al-Wazir