Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 29.04.2015 betreffend differenzierte prozentuale Darstellung der landesweiten Lehrerversorgung und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: In seiner Antwort auf die Mündliche Frage Nr. 177 (33. Plenarsitzung) erklärt der Kultusminister den Zusammenhang zwischen Grundunterrichtsversorgung und dem sogenannten Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung . Der Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung liegt bei nicht selbstständigen Schulen bei 4 Prozent, bei den 65 selbstständigen allgemeinbildenden Schulen von insgesamt 1.223 allgemeinbildenden Schulen sowie den 43 selbstständigen beruflichen Schulen von insgesamt 51 beruflichen Schulen liegt dieser bei fünf Prozent. Durch vielfältige Sonderzuweisungen erhalten der Antwort zufolge zahlreiche Schulen eine insgesamt höhere Lehrerversorgung. So kann etwa die sozial indizierte Lehrerzuweisung bei Schulen in besonders belasteten sozialen Lagen zu einer weiteren zusätzlichen Zuweisung von bis zu 8 Prozent zusätzlich zum 4- bzw. 5- prozentigen Zuschlag führen. Gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1042 können zudem für die Lernzeitkonzepte an G8-Gymnasien sowie für die Zuweisung an die Schulen im Hessencampus weitere Zuweisungen erfolgen, die zur Berechnung der landesweiten 105-prozentigen Lehrerversorgung einbezogen werden. Der Fragesteller wünscht die differenzierte prozentuale Darstellung der landesweiten 105-prozentigen Lehrerversorgung nach Schulamtsbezirken und Schulformen. Gemeint ist hier weder eine Darstellung nach absoluten Stellenzahlen, wie dies in der Kleinen Anfrage 19/790 erfolgt ist, noch der prozentuale Anteil an der Gesamtzuweisung wie in der Kleinen Anfrage 19/1042 dargestellt. Vielmehr geht es darum zu erfahren, ob in allen Schulamtsbezirken sowie an allen Schulformen die Lehrerzuweisung im Schnitt ebenfalls 105 Prozent beträgt bzw. darüber oder darunter liegt. Vorbemerkung des Kultusministers: Bei den unten aufgeführten und verwendeten Daten für die Berechnungen der folgenden Antworten wurden nur die Zuweisungen von Schulen berücksichtigt, die im Rahmen der durchschnittlich 105-prozentigen Zuweisung relevant sind. Dazu zählen die Grundunterrichtsversorgung mit insgesamt 38.202,2 Stellen, der 4- bzw. 5-prozentige Zuschlag für nicht selbstständige bzw. selbstständige Schulen mit 1.586,4 Stellen, die Zuweisungen aus dem Sozialindex mit 420 Stellen und die Zuweisungen für Hessencampus mit 11,5 Stellen. Neben diesen aufgeführten Bereichen erhalten Schulen zudem Sonderzuweisungen für unterschiedliche Sachverhalte. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Bereiche zu erwähnen: - Ganztagsangebote, - Inklusion und sonstige sonderpädagogische Förderung, - Deutsch-Fördermaßnahmen, Vorlaufkurse und Intensivmaßnahmen (Migrationsförderung), - Berufsorientierung (OLOV), - qualifizierte Schulvorbereitung (QSV), - sonstige Religionsunterrichte, - Frühenglisch in der Grundschule, - Leuchtturmschulen, - Aktionsprogramm Sport, - Versuchsschulen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Lässt sich aus der landesweiten durchschnittlichen 105-prozentigen Lehrerversorgung analog eine jeweils schulamtsweite prozentige Lehrerversorgung errechnen und wenn ja, wie hoch liegen diese prozentualen Durchschnittswerte für die einzelnen Schulamtsbezirke? Die durchschnittliche Lehrerversorgung nach Schulamtsbezirken ist der Anlage 1 zu entnehmen. Eingegangen am 10. August 2015 · Ausgegeben am 14. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1916 10. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1916 Frage 2. Lässt sich aus der landesweiten 105-prozentigen Lehrerversorgung analog eine jeweils schulformbezogene durchschnittliche Lehrerversorgung errechnen und wenn ja, wie hoch liegen diese prozentualen Durchschnittswerte? Eine Differenzierung nach Schulformen lässt sich nicht vornehmen, da sich die Zuweisung aus dem Sozialindex immer auf eine komplette Schule bezieht. Frage 3. Welche zehn selbstständigen allgemeinbildenden sowie beruflichen Schulen und welche zehn nicht selbstständigen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen erhalten hessenweit die höchste prozentuale Lehrerzuweisung und wie hoch sind die jeweiligen Prozentwerte (bitte aufschlüsseln nach Grundunterrichtsversorgung, Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung und weiteren Zuschlägen in Prozent)? Da die Berechnung der relativen Versorgung durch die Höhe der sozial indizierten Zuweisung geprägt ist, werden die Angaben in Anlage 2 anonymisiert dargestellt, um einen öffentlichen Vergleich der sozialen Lage an diesen Schulen zu vermeiden. Frage 4. Können alle zugewiesenen Stellen der landesweiten 105-prozentigen Lehrerversorgung, für die vonseiten der Schulen eine tatsächliche Besetzung im Rahmen einer Planstelle vorgesehen ist, auch tatsächlich besetzt werden? In der Regel können alle vorgesehenen Planstellen besetzt werden, wenngleich wenige erst mit zeitlichem Verzug. Frage 5. Welche Gründe nennen die Schulen, weshalb Planstellen trotz Ausschreibung nicht besetzt werden können? Zeitlicher Verzug bei der Besetzung von Planstellen entsteht durch Verzögerungen im Einstellungsverfahren (z.B. fehlt das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung), durch schulbezogene Stellenausschreibungen, die sich beispielsweise nach einer Wiederausschreibung noch im Verfahrensprozess befinden, durch temporäre Vakanzen bei Funktionsstellen und aus Mangelsituationen, bei denen z.B. ein Fachmangel besteht oder es nicht gelingt, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine unbefristete Einstellung zu gewinnen (z.B. bei Lehrkräften, deren Fächer und Fachrichtungen in Hessen nicht ausgebildet oder nur in geringem Umfang benötigt werden). Frage 6. Wann läuft die zusätzliche Zuweisung für Lernzeitkonzepte an G8-Gymnasien aus? Die Zuweisung zur Entwicklung von Lernzeitkonzepten an G8-Gymnasien wurde letztmalig im Schuljahr 2014/15 gewährt. Frage 7. Bis wann ist mit einer Neuberechnung der Berechnungsgrundlage für die Stellenzuweisungen nach dem Sozialindex zu rechnen, um eine schulschärfere Zuweisung zu erreichen? Die sozial indizierte Zuweisung wird seit Beginn der Einführung 2013/14 schulscharf berechnet und zugewiesen. Die Ausprägungen der über die Landesstatistik erhobenen Indikatoren "Anteil SGB-II-Empfänger", "Arbeitslosenquote" und "Anteil Einfamilienhäuser" werden auf Gemeindeebene für jede Schülerin bzw. jeden Schüler jeder einzelnen hessischen Schule schulformspezifisch gewertet. In Kombination mit dem aus der LUSD ausgewerteten vierten Indikator "Anteil der Zuwanderer " werden für jede Schulform an jeder einzelnen hessischen Schule die vier Sozialindikatoren aufgestellt und mithilfe einer Gewichtung zu einem individuellen Sozialindex der Schulform vor Ort verdichtet. Dies erlaubt eine individuelle, schulscharfe und sogar schulformspezifische Messung der sozialen Lage an jeder einzelnen hessischen Schule. Seit seiner Einführung im Schuljahr 2013/14 wird die sozial indizierte Zuweisung stetig weiterentwickelt und aktualisiert. Seit dem Schuljahr 2014/15 wird die Berechnung durch die Verknüpfung der auf Gemeindeebene erhobenen Indikatoren mit dem aus der LUSD erhobenen Indikator Zuwandereranteil verfeinert. Dies ermöglicht eine differenziertere Berücksichtigung der unterschiedlichen sozialen Lagen innerhalb einer Gemeinde. Die der Berechnung zugrunde liegenden Indikatoren der amtlichen Statistik wurden zum Schuljahr 2015/16 aktualisiert. Die bisherige teilweise Anrechnung der Migrationsförderung auf die sozial indizierte Zuweisung, die ursprünglich zur Vermeidung einer Doppelförderung vorgesehen war, wird ab dem Schuljahr 2015/16 entfallen. An ihre Stelle tritt die Pflicht zur Verwendung der aus dem Sozialindex zugewiesenen Stunden in Höhe von 20 % für Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Zusätzlich sei an dieser Stelle auf die seit Einführung der sozial indizierten Zuweisung bestehende Rechenschaftspflicht hingewiesen, deren Auswertung nach Abschluss der dreijährigen Einführungsphase die Schulen künftig bei der Gestaltung nachhaltiger Angebote zur Verbesserung der sozialen Lage unterstützen wird. Wiesbaden, 28. Juli 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 Staatliches Schulamt für den Versorgung in Prozent Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 104,5 Landkreis Darmstadt Dieburg und die Stadt Darmstadt 104,8 die Stadt Frankfurt 107,2 Landkreis Fulda 104,4 Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 105,3 Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 105,2 Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den WerraMeißner -Kreis 104,4 Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 104,3 Landkreis und die Stadt Kassel 105,7 Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 104,7 Main-Kinzig-Kreis 105,1 Landkreis Marburg-Biedenkopf 104,3 Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach 107,1 Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden 105,6 Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis WaldeckFrankenberg 104,3 Anlage 2 Nicht selbstständige allgemeinbildende Schulen Schule Zuschlagsrelevanter Grundunterricht Zuschlag (4%) Sozial indizierte Zuweisung Relative Versorgung 1 282,2 11,3 28,8 114,2% 2 321,8 12,9 28,1 112,7% 3 294,1 11,8 25,6 112,7% 4 294,0 11,8 25,2 112,6% 5 692,6 27,7 59,2 112,5% 6 1026,1 41,0 85,4 112,3% 7 415,5 16,6 34,5 112,3% 8 359,1 14,4 29,7 112,3% 9 1014,0 40,6 83,8 112,3% 10 727,8 29,1 60 112,2% (Zuweisung in Wochenstunden) Selbstständige allgemeinbildende Schulen Schule Zuschlagsrelevanter Grundunterricht Zuschlag (5%) Sozial indizierte Zuweisung Relative Versorgung 1 1682,1 84,1 119,8 112,1% 2 1002,4 50,1 34,3 108,4% 3 1014,9 50,7 33,3 108,3% 4 1195,2 59,8 37,2 108,1% 5 693,5 34,7 20,5 108,0% 6 730,7 36,5 20,2 107,8% 7 1676,0 83,8 44,7 107,7% 8 411,5 20,6 9,4 107,3% 9 763,6 38,2 15,3 107,0% 10 495,3 24,8 9,5 106,9% (Zuweisung in Wochenstunden) 2 Nicht selbstständige berufliche Schulen Schule Zuschlagsrelevanter Grundunterricht Zuschlag (4%) Sozial indizierte Zuweisung Relative Versorgung 1 1876,8 75,1 79,3 108,2% 2 55,0 2,2 2,1 107,8% 3 1117,2 44,7 37,3 107,3% 4 1350,3 54,0 43,2 107,2% 5 1015,0 40,6 28,4 106,8% 6 371,5 14,9 9,8 106,6% 7 293,5 11,7 7,4 106,5% 8 528,9 21,2 12,8 106,4% 9 1496,6 59,9 34,8 106,3% 10 2322,0 92,9 52 106,2% (Zuweisung in Wochenstunden) Selbstständige berufliche Schulen Schule Zuschlagsrelevanter Grundunterricht Zuschlag (5%) Sozial indizierte Zuweisung Relative Versorgung 1 2199,5 110,0 120 110,5% 2 2399,5 120,0 50 107,1% 3 1431,9 71,6 27,7 106,9% 4 2820,1 141,0 49 106,7% 5 1525,2 76,3 19,1 106,3% 6 2721,2 136,1 27,7 106,0% 7 2072,0 103,6 19,9 106,0% 8 2310,6 115,5 21,5 105,9% 9 2337,8 116,9 20,4 105,9% 10 1770,6 88,5 14,2 105,8% (Zuweisung in Wochenstunden)