Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 29.04.2015 betreffend Kostenerstattung für Altenpflegeschulen bei Ausbildungsabbruch und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Hessische Landesregierung ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner bei der Sicherstellung der Finanzierung der berufsfachschulischen Anteile der Ausbildung in den Altenpflegeberufen . Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der bekannten Erweiterungs- und Ersatzbedarfe (vgl. www.hessischer-pflegemonitor.de) sieht die Hessische Landesregierung die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften als wesentliche Strategie der Fachkräftesicherung an. Sie hat in den letzten Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und auch die Schulkosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern im dritten Weiterbildungsjahr nach SGB III für die Zeit übernommen, in der die Arbeitsverwaltung keine dreijährig geförderten Bildungsgutscheine ausgegeben hat. So sind die Landesmittel für die Schulgelderstattung in den Altenpflegeberufen im Zeitraum 2004 bis 2014 von 5,5 Mio. € auf 16,3 Mio. € (liquide Mittel Ist) angestiegen. Parallel erhöhten sich die Ausbildungs- und Absolventenzahlen kontinuierlich, wobei gerade auch die Aufhebung der Obergrenze landesfinanzierter Plätze mit der Dritten Änderung der Altenpflegeverordnung vom 02.07.2012 zu einem historischen Höchststand vom 5.266 Auszubildenden in den Altenpflegeberufen führte (Bestand 01.10.2013). Entsprechend stiegen die Ausgaben für die Erstattung von Schulgeldern von 16,1 Mio. € im Jahr 2012 auf 18,6 Mio. € im Jahr 2013. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden im Bereich der Altenpflege und Altenpflegehilfe in der Zeit 2010 bis 2014 entwickelt? Bitte nach Jahren und Ausbildungsgang differenzieren. Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2. Wie viele Auszubildende haben im unter 1) genannten Zeitraum ihre Ausbildung abgebrochen? Bitte nach Jahren, Ausbildungsgang und Zeitpunkt des Abbruchs nach Monaten differenzieren. Erst seit Einbezug der Gesundheitsfachberufe in die integrierte Ausbildungsberichterstattung des Hessischen Statistischen Landesamtes seit 2011 liegen die Angaben in der gewünschten Differenzierung vor. Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen. In den vorhergehenden Jahren wurden Abbrecherinnen und Abbrecher nach den Kriterien des § 16 Abs. 3 Altenpflegeverordnung erfasst. Demnach gab es im Jahr 2010 (Bestand 01.10.2010) 283 Auszubildende in der Altenpflegeausbildung , die ihre Ausbildung nach der Probezeit vorzeitig beendeten. Im Jahr 2011 (Bestand 01.10.2011) waren es 410 Auszubildende, im Jahr 2012 (Bestand 01.10.2012) waren es 278 Abbrecherinnen und Abbrecher und im Jahr 2013 (Bestand 01.10.2013) waren es 175 Abbrecherinnen und Abbrecher. Frage 3. Wie hoch ist die Kostenerstattung des Landes an die Altenpflegeschulen, wenn ein(e) Auszubil- dende(r) die Ausbildung vorzeitig abbricht? Frage 4. Inwiefern hat sich die Höhe der Kostenerstattung mit der Änderung der Altenpflegeverordnung geändert? Die Fragen 3 und 4 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Eingegangen am 22. Juni 2015 · Ausgegeben am 26. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1918 22. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1918 Bis zum Jahr 2011 sah § 16 Abs. 3 Altenpflegeverordnung vor, den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen für Abbrecherinnen und Abbrecher nach der betrieblichen Probezeit 90 % der Schulplatzpauschale für die restliche Dauer der Ausbildung (also bis zu drei Jahren) zu erstatten . Aufgrund der Tatsache, dass die im ersten Ausbildungsjahr der Fachkraftausbildung durch Abbruch freiwerdenden Schulplätze mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durch Absolventinnen und Absolventen der einjährigen Altenpflegehelferausbildung nachbesetzt werden können , wurde mit der Zweiten Änderung der Altenpflegeverordnung vom 29.07.2011 die Regelung dahin gehend angepasst, dass den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen seither für Abbrecherinnen und Abbrecher, die in der dreijährigen Altenpflegeausbildung nach der sechsmonatigen (betrieblichen) Probezeit und vor Ende des ersten Ausbildungsjahres ihre Ausbildung vorzeitig beenden, eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % der Schulgeldpauschale bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahrs gewährt wird. Gleichzeitig wurde mit dieser Zweiten Änderung der Altenpflegeverordnung die Obergrenze landesfinanzierter Schulplätze auf 4.000 erhöht . Mit der Dritten Änderung der Altenpflegeverordnung vom 02.07.2012 wurde die Obergrenze landesfinanzierter Schulplätze vollständig aufgehoben. Mit der Vierten Änderung der Altenpflegeverordnung vom 13.12.2012 wurde die Schulgeldpauschale der Altenpflegehelferausbildung auf 1/3 der Schulgeldpauschale Fachkraftausbildung (mehrzügig) angeglichen. Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Planungssicherheit der Altenpflegeschulen unter dem As- pekt der Kostenerstattung des Landes in Korrelation mit dem Zeitpunkt, zu dem am häufigsten abgebrochen wird? Bitte nach Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung differenzieren. Die Landesregierung sieht die Planungssicherheit der Altenpflegeschulen als gegeben an. Dies begründet sich mit der stetig wachsenden Zahl von Eintritten in das zweite Ausbildungsjahr der Fachkraftausbildung aufgrund einer erfolgreichen Helferausbildung. So hat das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt im abgelaufenen Jahr 700 Verkürzungsanträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Altenpflegegesetz genehmigt (Verkürzung Fachkraftausbildung um ein Jahr aufgrund Helferexamen , im Jahr 2013: 538 Verkürzungsanträge). Zusätzlich wurde für die Helferausbildung mit der Vierten Änderung der Altenpflegeverordnung vom 13.12.2012 die Schulgeldpauschale angehoben. Wiesbaden, 10. Juni 2015 Stefan Grüttner Anlagen Anlage 1 Ausbildung Altenpflegehelfer/-in (1-jährig) 01 .1 0. 20 09 /1 C 01 .1 0. 20 10 /1 1 01 .1 0. 20 11 /1 2 —1*3T— CN O CNJ ö T — T —o 01.10.2013/14 lfd. Kurse 43 41 54 62 59 durchschnittl. Anzahl Schüler pro Kurs 23,1 25,1 21,1 21,5 19,5 Bestand Altenpflegehilfeschüler 994 1.028 1.138 1.330 1.149 Anfänger Altenpflegehelferausbildung 998 975 980 1.127 1.244 Ausbildung Altenpfleger/-in (3-jährig) lfd. Kurse 147 153 157 176 200 durchschnittl. Anzahl Schüler pro Kurs 23 23 24 22 19 Bestand Altenpflegeschüler 3.321 3.581 3.705 3.936 3.869 Anfänger Altenpflegeausbildung 1.241 1.326 1.183 1.560 2.238 Bestand beide Ausbildungsgänge 4.315 4.609 4.843 5.266 5.018 Anfänger beide Ausbildungsgänge 2.239 2.301 2.163 2.687 3.482 Bis Schuljahr 2010/11 Anfängerzahlen It. Abrechnungslisten Schulgelderstattung, Umstellung auf HSL-Statistik ab Schuljahr 2011/12, Abweichungen aufgrund missing-cases bei HSL-Schülerstatistik KA 19/1918 Hessisches Statistisches Landesamt ' Anlage 2 Ausbiidungsabbrecher an Schulen des Gesundheitswesens nach Ausbildungsberufen und Schuljahren Beruf Ausbildungsbeginn Zahl der Ausbiidungsabbrecher 2011/12 2012/13 2013/14 von den Anfängern 2011/12 von den Anfängern 2012/13 von den Anfängern 2013/14 Anzahl der Neuanfänger bis 6 Monate 7-12 Monate 13-24 Monate 25-36 Monate Gesamt bis 6 Monate 7-12 Monate 13-24 Monate 25-36 Monate Gesamt bis 6 Monate 7-12 Monate 13-24 Monate 25-36 Monate Gesamt Altenpfleger 1 183 1 560 2 238 2 7 13 3 25 28 40 54 13 135 89 38 13 140 Altenpflegehelfer 980 1 127 1 244 3 8 _ _ 11 30 44 _ _ 74 30 98 128 KA 19/1918 1918_Anlagen.pdf 2015_04_27_Anlage_1 2015_05_27_Anlage_2