Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 30.04.2015 betreffend ÖPNV-Erschließungskosten und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landesverband Freie Immobilien- und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. hat in seiner Ausgabe 1/2015 über den 6. Parlamentarischen Abend berichtet. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Alle auf Bundesgesetzen beruhenden Finanzierungsgrundlagen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind derzeit unsicher: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Entflechtungsgesetz sind in der Gültigkeit beschränkt, das Regionalisierungsgesetz ist nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen bis Ende 2014 novelliert worden. Die Länder haben einstimmig einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine auskömmliche Finanzierung gewährleistet . Ein aus Sicht der Länder unzulänglicher Gesetzentwurf des Bundes befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Für den Ausbau des ÖPNV sind erhebliche Investitionen erforderlich; wie unter anderem die anstehenden Projekte der S-Bahn Rhein-Main, der Städte Frankfurt, Bad Homburg, Darmstadt und Kassel sowie eine Vielzahl von Bahnhofsmodernisierungen in ganz Hessen. Gleichzeitig müssen die Verkehrsangebote angesichts der wachsenden Fahrgastzahlen und umweltpolitischer Notwendigkeiten ausgeweitet werden. Hierfür muss der Bund weiterhin die erforderlichen Mittel bereitstellen. Die Landesregierung erwartet, dass im Rahmen der konstruktiven Gespräche der Länder mit dem Bund für die damit zusammenhängenden Finanzierungserfordernisse zeitnah eine adäquate Lösung gefunden wird. Auf dieser Grundlage wird, die rechtliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt, über die Schaffung einer Grundlage zur Einbeziehung von Investoren des Gebäudebaus in die Finanzierung von ÖPNV-Erschließungskosten entschieden. Alternativ sieht die Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien vor, den Kommunen die Erhebung von Stellplatzablösebeiträgen über Stellplatzbeschränkungssatzungen zu ermöglichen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist es richtig, dass die Landesregierung daran arbeitet, Kosten des Öffentlichen Personennahver- kehrs (ÖPNV) auf Grundstückseigentümer umzulegen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2. Ist neben den bekannten Formulierungen auf Seite 83 unter Ziffer 3921 der Koalitionsvereinba- rung seitens der Landesregierung bereits ein Kriterienkatalog abschließend aufgestellt worden? Seitens der Landesregierung ist kein Kriterienkatalog abschließend aufgestellt worden. Frage 3. Soll die Finanzierung über den Weg der Stellplatzsatzung bzw. der Ablösebeträge für die Stell- platzsatzung durchgeführt werden? Diese Option kommt entsprechend dem Koalitionsvertrag in Betracht, wenn ausreichende Finanzierungsgrundlagen für den ÖPNV nicht anders sichergestellt werden können. Die Hessische Eingegangen am 16. Juni 2015 · Ausgegeben am 23. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1921 16. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1921 Bauordnung sieht gegenwärtig allerdings keine zwingende Verwendung solcher Mittel für den ÖPNV, sondern eine Bandbreite von Einsatzmöglichkeiten vor, über die die Gemeinden entscheiden können. Frage 4. Wie will die Landesregierung erreichen, dass Belastungen von mittelständischen Betrieben oder Handwerksbetrieben ausgenommen werden? Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Generell beachtet die Landesregierung die Interessen von mittelständischen und Handwerksbetrieben stets in besonderer Weise. Frage 5. Welche Reaktion hat die Landesregierung außer der des BFW bereits konkret erhalten? Die Landesregierung hat keine Reaktionen erhalten. Frage 6. Widerspricht eine Verteuerung der faktischen Baupreise nicht der Bestrebung der Landesregie- rung, gerade im Rhein-Main-Gebiet bezahlbaren Wohnraum schaffen zu lassen? Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, den Bestand an bezahlbarem Wohnraum gerade im Rhein-Main-Gebiet zu vergrößern. Dieses Ziel berücksichtigt sie bei allen Gesetzgebungsvorhaben . Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Wiesbaden, 3. Juni 2015 Tarek Al-Wazir