Kleine Anfrage der Abg. Degen, Geis, Hartmann, Hofmeyer, Merz, Quanz, Yüksel (SPD) vom 19.05.2015 betreffend G9-Angebote zum Schuljahr 2015/16 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 17.04.2015 wurde berichtet, dass sich Schülerinnen und Schüler der Wiesbadener Grundschulen in bewerbungsgesprächsähnlicher Art um einen G9-Platz bewerben müssten. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, ob im kommenden Schuljahr 2015/2016 das Verhältnis der G8- und G9-Angebote erneut nicht ausreicht und Kinder, entgegen dem Wunsch ihrer Eltern, im gymnasialen Bildungsgang nicht gemäß des Elternwillens beschult werden können. Vorbemerkung des Kultusministers: Gemäß § 77 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist die Wahl des Bildungsgangs nach dem Besuch der Grundschule Sache der Eltern, d.h. der Elternwille ist entscheidend. Dementsprechend werden auch im Schuljahr 2015/16 alle Schülerinnen und Schüler einen Platz in dem jeweils von ihren Eltern gewünschten Bildungsgang erhalten. Ein darüber hinausgehendes Wahlrecht , z.B. in Bezug auf eine bestimmte Schulform, eine bestimmte Schule oder die zeitliche Organisation des gymnasialen Bildungsgangs (G8, G9), gibt es nicht. Trotzdem ist es in den einzelnen Schulamtsbezirken alljährliches Ziel, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern auch ihren bzw. den Wunsch ihrer Eltern in Bezug auf die Schulform und ggf. auch auf die konkrete Schule zu erfüllen, sofern das regionale Angebot und die jeweiligen Aufnahmekapazitäten dies ermöglichen. Seit der Eröffnung der entsprechenden Wahlmöglichkeit für die Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen spielt dabei auch die Frage nach G8 und G9 eine Rolle. Grundsätzlich ist in diesem Kontext zu berücksichtigen, dass der Elternwille auf die Wahl des weiterführenden Bildungsgangs sowie die darüber hinausgehenden Wünsche der Eltern in Bezug auf die jeweilige Schulform und auf eine konkrete Schule nicht vollständig prognostizierbar sind und wechselnden Tendenzen unterliegen, da sie immer von mehreren, z.T. äußerst individuellen Faktoren abhängen, d.h. sich nicht monokausal auf einen Aspekt, wie z.B. auf die Frage nach der zeitlichen Organisationsform (G8 oder G9) der jeweiligen Schule, zurückführen lassen. Zu diesen Faktoren können z.B. besondere Profilschwerpunkte der Schule (Fremdsprachenfolge und -angebote, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche, Förderkonzept, Ganztagsprofil und AG-Angebote, Angebote zur MINT-Förderung usw.) und vor allem der Umstand gehören, dass sich die Freundinnen und Freunde des eigenen Kindes für den Wechsel auf die gleiche Schule entschieden haben. Frage 1. Wann fanden die diesjährigen Verteilkonferenzen in den Schulamtsbezirken jeweils statt und zu welchen Ergebnissen kamen diese bei der Wahl des gymnasialen Bildungsgangs in Bezug auf den Elternwunsch (Erstwahl) der Organisationsform G8 bzw. G9? Diese Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2. An welchen Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen wird in Hessen zum Schuljahr 2015/16 voraussichtlich mit wie vielen Klassen ein G9-Angebot bzw. G8-Angebot in welcher Form bestehen ? (Bitte auflisten, welche Angebote nach dem Schuljahr 2014/2015 neu hinzugekommen sind.) Diese Informationen sind der Anlage 2 und 3 zu entnehmen. Eingegangen am 7. Juli 2015 · Ausgegeben am 9. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1992 07. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1992 Frage 3. Wie viele Eltern, die für ihr Kind als Erstwahl ein G9-Angebot wünschten, hatten dieses im Schuljahr 2014/15 nicht erhalten? Im Schuljahr 2014/15 haben insgesamt 339 Schülerinnen und Schüler, deren Eltern als Erstwahl ein G9-Angebot wünschten, dieses in der Jahrgangsstufe 5 des Schuljahres 2014/15 nicht erhalten (vgl. Drucksache 19/506, Antwort auf Frage 5). Frage 4. Wie viele Eltern, die für ihr Kind als Erstwahl ein G9-Angebot wünschen, werden dieses im Schuljahr 2015/2016 absehbar nicht erhalten? Nach derzeitigem Stand werden insgesamt 193 Schülerinnen und Schüler, deren Eltern für ihr Kind als Erstwahl ein G9-Angebot wünschen, dieses im Schuljahr 2015/16 nicht erhalten (vgl. Antwort auf Frage 1). Frage 5. Empfindet die Landesregierung das momentan bestehende Verhältnis von G8- und G9-Angeboten als ausreichend und der Elternnachfrage entsprechend? Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die Wünsche der Eltern in Bezug auf eine konkrete Schule immer von mehreren, z.T. äußerst individuellen und folglich nicht vollständig zu prognostizierenden Faktoren abhängen, d.h. sich nicht monokausal auf einen Aspekt, wie z.B. auf die Frage nach der zeitlichen Organisationsform (G8 oder G9) der jeweiligen Schule, zurückführen lassen (vgl. meine Vorbemerkung). Die langjährigen Erfahrungen, die in Bezug auf das Wahlverhalten der Eltern im Kontext der Entscheidung für den weiterführenden Bildungsgang, die jeweilige Schulform sowie die jeweiligen Schulen vorliegen, zeigen, dass es i.d.R. zu alljährlichen Schwankungen kommen kann, was die Anwahlzahlen der einzelnen Schulformen und insbesondere der einzelnen Schulen betrifft, die sich nicht vollständig vorhersehen lassen und auf die sich deshalb sowohl die Schulen und das Staatliche Schulamt als auch der Schulträger in der Steuerung des regionalen Angebots nur bedingt einstellen können. Deshalb wird – wie bereits vor der Eröffnung der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 für die Schulen – weiterhin zu akzeptieren sein, dass die Notwendigkeit der Lenkung von Schülerinnen und Schülern entsteht und nicht immer alle individuellen Wünsche nach einer Schulform, einer bestimmten Schule sowie nach der zeitlichen Organisation des gymnasialen Bildungsganges erfüllbar sind. Langfristig hat die Landesregierung das Ziel, gemeinsam mit den Schulträgern ein angemessenes Angebot sowohl von G8 als auch G9 an hessischen Schulen flächendeckend zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass möglichst alle individuellen Wünsche erfüllt werden können. Sollte dies aufgrund der o.g. nicht vollständig zu prognostizierenden Schwankungen der Anwahlzahlen nicht immer gelingen, ist die Anzahl der nicht zu erfüllenden Wünsche möglichst gering zu halten . Der Vergleich des letzten Übergangs von der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe 5 (Schuljahreswechsel 2013/14 bis 2014/15) mit dem aktuellen Übergang in die weiterführenden Schulen (Schuljahreswechsel 2014/15 bis 2015/16) zeigt, dass dieses Ziel schrittweise erreicht wird. Die Anzahl der G9-Erstwünsche, die voraussichtlich nicht erfüllt werden können, hat sich von insgesamt ca. 339 im Schuljahr 2014/15 auf voraussichtlich insgesamt 193 im Schuljahr 2015/16 reduziert. Mit Blick auf die Tatsache, dass insgesamt rd. 22.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 jährlich in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen wechseln, ist dies zum jetzigen Zeitpunkt ein zufriedenstellendes Ergebnis. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen. Frage 6. Welche Kriterien wendet die Landesregierung an, um eine entsprechende Wahlfreiheit als gege- ben zu betrachten? Mit der entsprechenden Gesetzesänderung vom 18.12.2012 wurde die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 für alle Gymnasien und kooperative Gesamtschulen im Schulgesetz verankert. Für die Eltern besteht gemäß § 77 Abs. 1 HSchG das Recht zur Wahl des jeweiligen Bildungsgangs. Ein darüber hinausgehendes Wahlrecht der Eltern, z.B. in Bezug auf bestimmte Schulformen oder eine bestimmte Schule sowie ein Anspruch auf eine bestimmte zeitliche Organisation des Bildungsgangs (G8, G9), besteht nicht. Jedoch hat die Landesregierung, über diesen rechtlichen Anspruch der Eltern auf die Wahl des Bildungsgangs hinausgehend, durch die Eröffnung der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 für alle Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen gewährleistet , dass jede Schule orientiert an den regionalen Bedingungen, den schulspezifischen Möglichkeiten und den Bedürfnissen ihrer Schülerschaft ein passendes Angebot in Bezug auf die zeitliche Organisationsform des gymnasialen Bildungsganges entwickeln kann. Auf diese Weise ist ein regionales Angebot entstanden, dass die Erfüllung der G8- und G9-Wünsche seitens der Eltern für ihre Kinder fast vollständig ermöglicht. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen (vgl. Antwort auf Fragen 5 und 9). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1992 3 Frage 7. Welche Rolle spielen dabei a) die Entfernungen vom Wohnort, b) die Fahrtkostenübernahme bis zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, da gemäß Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 19/506 (Frage 9) die Organisationsform der Schule keine Relevanz auf die Gewährung von Fahrtkosten erlangt? Auf die Antwort zur Frage 5, 6 und 9 wird verwiesen. Frage 8. Sind mittlerweile die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/506 (Frage 7) genannten Diskuss- ions- und Entscheidungsprozesse der Landesregierung und der Schulträger hinsichtlich eines Verbleibs bei G8, einem Wechsel zu G9 oder die Teilnahme am Schulversuch zum Parallelangebot G8/G9 bei allen Schulen abgeschlossen? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein? Im Sinne der zunehmenden Eigenverantwortung der Schulen wurde die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 für die Schulen unbefristet eröffnet. Dadurch verfügen die Schulen über die notwendige Freiheit, ihre Entscheidung über die zeitliche Organisation des gymnasialen Bildungsgangs in Ruhe zu treffen, die Umsetzung der neu gewählten Organisationsform nach einer angemessenen Zeit zu evaluieren und ggf. zu modifizieren sowie eventuell auch eine erneute Entscheidung zu treffen, sofern die Schulgemeinde dies mehrheitlich als sinnvoll erachtet. Diese Flexibilität ermöglicht es den Schulen, sich auf zukünftige Veränderungen der regionalen Schullandschaft, der schulspezifischen Bedingungen oder der Bedürfnisse und Wünsche ihrer Schüler- und Elternschaft einzustellen. Vor diesem Hintergrund ist eine zentrale Auskunft, zu welchem Zeitpunkt die Diskussions- und Entscheidungsprozesse abgeschlossen sein werden, grundsätzlich nicht möglich. In Bezug auf weitere, sich derzeit abzeichnende Wechsel zu G9 oder Eintritte in den Schulversuch zum Parallelangebot G8/G9 wird auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen. Hinzu kommt, dass eine Einschätzung, wie viele Schulen sich für ein Parallelangebot G8/G9 entscheiden werden, nachdem dieses als Regeloption für alle Schulen eröffnet wurde, noch nicht möglich ist. Alle Schulversuche dienen der Erprobung neuer pädagogischer und/oder schulorganisatorischer Modelle zur Weiterentwicklung des Schulwesens, die am Ende des Versuchszeitraums – ein entsprechend positives Versuchsergebnis vorausgesetzt – als Regelmodell in geltendes Recht überführt werden sollen. Dies ist somit auch für die Möglichkeit eines schulinternen Parallelangebots G8/G9 beabsichtigt. Da die u.a. für diese Entscheidung erforderlichen Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs noch nicht abschließend vorliegen , lässt sich die Frage, wann und mit welchen konkreten Rahmensetzungen eine entsprechende schulrechtliche Verankerung erfolgen wird, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Frage 9. In welchen Schulträgerbezirken sieht die Landesregierung Schwierigkeiten eine flächendeckende Wahlfreiheit zwischen beiden Angeboten zu gewährleisten? Für das Schuljahr 2015/16 können in Darmstadt, Rüsselsheim und Wiesbaden noch nicht alle Wünsche nach einem G9-Angebot erfüllt werden. Dies wird sich voraussichtlich ändern. Der Wechsel zu G9 eines Gymnasiums in Darmstadt zum Schuljahr 2016/17 ist bereits angekündigt. Nach Auskunft des Staatlichen Schulamts für den Kreis Groß-Gerau und den Main-TaunusKreis bzw. einzelner Schulen sind die Diskussionen und Entscheidungen über einen Wechsel zu G9 bzw. ein Parallelangebot G8/G9 noch nicht überall abgeschlossen. Mit der Schaffung weiterer G9-Angebote in dieser Region ist derzeit zu rechnen. In Wiesbaden wird ab Beginn des kommenden Schuljahres an der Martin-Niemöller-Schule, einem Oberstufengymnasium, eine neue G9-Mittelstufe aufgebaut, wodurch zukünftig auch in dieser Region eine zusätzliche Kapazität an G9-Plätzen geschaffen werden kann. Wiesbaden, 30. Juni 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 Drucksache 19/1992 SSA Termin Verteilungskonferenz für das Schuljahr 2015/16 Anzahl unerfüllte G8- Wünsche (Erstwunsch ) Anzahl unerfüllte G9- Wünsche (Erstwunsch ) Anzahl unerfüllte G9- Wünsche (nach Lenkung ) Bemerkung BOW ---* keine keine keine DADI 21.5.15 keine 30 30 Bei allen 30 Schülerinnen und Schülern (SuS) Erfül-lung des Zweitwunschs (G8-Schule) F 21.5.15 keine 35 keine Alle SuS werden voraussichtlich einen Platz an einer anderen Schule mit G9-Angebot erhalten FD ---* keine keine keine GGMT 4./5.5.15 keine ca. 40 35 5 SuS wurden an eine G9-Schule, 35 an eine G8-Schule gelenkt. Bei 24 SuS entsprach dies dem Zweitwunsch GIVB April 2015 keine keine keine HRW M ---* keine keine keine HTW ---* keine keine keine KS 18.5.15 keine keine keine LDLM 24.4.15 keine keine keine MKK ---* keine keine keine MR ---* keine keine keine OF 14. + 21.4.15 keine 65 keine Alle 65 SuS haben einen Platz an einer Schule mit Parallelangebot G8/G9 erhalten, an der die G8/G9-Parallelklassen ab der Jgst. 7 gebildet werden, sodass voraussichtlich alle G9-Wünsche erfüllt werden können RTWI 4. + 7.5.15 keine 128 128 Für 53% dieser SuS konnte bei der Lenkung der Zweit- oder Drittwunsch (G8-Schule) erfüllt werden SEWF ---* keine keine keine * keine Verteilungskonferenz erforderlich Anlage 2 Drucksache 19/1992 An folgenden Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen wird im Schuljahr 2015/16 in der Jahrgangsstufe 5 voraussichtlich mit der angegebenen Klassenanzahl ein G9-Angebot bestehen: Schulname Schulort Schul- form SSA Anzahl Klassen (Jgst. 5 bzw. 7*) neu ab Schul- jahr 2015/16 Alexander-von-Humboldt-Schule Viernheim KGS BOW 2 Lessing-Gymnasium Lampertheim GYM BOW 6 Martin-Luther-Schule Rimbach GYM BOW 5 Ueberwald-Gymnasium Wald-Michelbach GYM BOW 3 Starkenburg-Gymnasium Heppenheim GYM BOW 5 Altes Kurfürstliches Gymnasium Bensheim GYM BOW 6 x Georg-Ackermann-Schule Breuberg KGS BOW 1 Ernst-Göbel-Schule Höchst KGS BOW 4 Erich-Kästner-Schule Bürstadt KGS BOW 1 Schule auf der Aue Münster KGS DADI 3 Goetheschule Dieburg KGS DADI 4 Justin-Wagner-Schule Roßdorf KGS DADI 2 Hessenwaldschule Weiterstadt KGS DADI 2 Gerhart-Hauptmann-Schule Griesheim KGS DADI 5 Gutenbergschule Darmstadt KGS DADI 1 Friedrich-Ebert-Schule Pfungstadt KGS DADI 3 x Albrecht-Dürer-Schule Weiterstadt KGS DADI 4 Melibokusschule Alsbach-Hähnlein KGS DADI 2 Schuldorf Bergstraße Seeheim-Jugenheim KGS DADI 8 x Albert-Einstein-Schule Groß-Bieberau KGS DADI 3 Ludwig-Georgs-Gymnasium Darmstadt GYM DADI 4 x Justus-Liebig-Schule Darmstadt GYM DADI 4 x Max-Planck-Gymnasium Groß-Umstadt GYM DADI 6 Dr.-Kurt-Schumacher-Schule Reinheim KGS DADI 2 Albert-Schweitzer-Schule Groß-Zimmern KGS DADI 3 Stadtteilschule Arheilgen Darmstadt KGS DADI 2 Goethe-Gymnasium Frankfurt a. M. GYM F 4 Musterschule Frankfurt a. M. GYM F 4 Freiherr-vom-Stein-Schule Frankfurt a. M. GYM F 5 x Leibnizschule Frankfurt a. M. GYMM F 7 Helmholtzschule Frankfurt a. M. GYM F 4 2 Schulname Schulort Schul- form SSA Anzahl Klassen (Jgst. 5 bzw. 7*) neu ab Schul- jahr 2015/16 Helene-Lange-Schule Frankfurt a. M. GYMM F 6 Elisabethenschule Frankfurt a. M. GYM F 4 Wöhlerschule Frankfurt a. M. GYM F 5 Gymnasium Riedberg Frankfurt a. M. GYM F 6 Otto-Hahn-Schule Frankfurt a. M. KGS F 3 Schule am Ried Frankfurt a. M. KGS F 5 Liebigschule Frankfurt a. M. GYM F 6 Schillerschule Frankfurt a. M. GYM F 5 Bettinaschule Frankfurt a. M. GYM F 5 Ziehenschule Frankfurt a. M. GYM F 6 Rhönschule Gersfeld Gersfeld KGS FD 2 Johannes-Kepler-Schule Neuhof KGS FD 2 Lichtbergschule Eiterfeld Eiterfeld KGS FD 1 Wigbertschule Hünfeld GYM FD 4 Ulstertalschule Hilders GYMM FD 2 Freiherr-vom-Stein-Schule Eppstein KGS GGMT 3 Heinrich-Böll-Schule Hattersheim a.M. KGS GGMT 4 Weingartenschule Kriftel KGS GGMT 3 Gesamtschule Am Rosenberg Hofheim am Taunus KGS GGMT 3 Mendelssohn-Bartholdy-Schule Sulzbach (Taunus) KGS GGMT 2 Eichendorffschule I Kelkheim-Münster KGS GGMT 4 Heinrich-von-Kleist-Schule Eschborn KGS GGMT 5 Albert-Einstein-Schule Schwalbach am Taunus GYM GGMT 6 Gesamtschule Fischbach Kelkheim-Fb. KGS GGMT 2 Immanuel-Kant-Schule Rüsselsheim GYM GGMT 6 Prälat-Diehl-Schule Groß-Gerau GYM GGMT 6 Gymnasium Gernsheim Gernsheim GYM GGMT 5 Luise-Büchner-Schule Groß-Gerau GYMM GGMT 5 Landgraf-Ludwigs-Gymnasium Gießen GYM GIVB 5 Liebigschule Gießen GYM GIVB 5 Ricarda-Huch-Schule Gießen KGS GIVB 2* Clemens-Brentano-Europaschule Lollar KGS GIVB 5 Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld Alsfeld GYM GIVB 5 Oberwaldschule Grebenhain KGS GIVB 1 Vogelsbergschule Schotten Schotten KGS GIVB 2 Friedrich-Magnus-Gesamtschule Laubach KGS GIVB 2* Gesamtschule Mücke Mücke KGS GIVB 1* Anne-Frank-Schule Linden KGS GIVB 2 Friedrich-Ebert-Schule Gießen KGS GIVB 1 Dietrich-Bonhoeffer-Schule Lich KGS GIVB 3 Ohmtalschule Homberg, Ohm KGS GIVB 2 Gesamtschule Schenklengsfeld Schenklengsfeld KGS HRWM 2 Konrad-Duden-Schule Bad Hersfeld KGS HRWM 2 x 3 Schulname Schulort Schul- form SSA Anzahl Klassen (Jgst. 5 bzw. 7*) neu ab Schul- jahr 2015/16 Gesamtschule Obersberg Bad Hersfeld KGS HRWM 5 x Gesamtschule Niederaula Niederaula KGS HRWM 2 Valentin-Traudt-Schule Großalmerode KGS HRWM 2* Adam-von-Trott-Schule Sontra KGS HRWM 2* Freiherr-vom-Stein-Schule Hessisch Lichtenau KGS HRWM 2 x Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf KGS HRWM 2 Johannisberg-Schule Witzenhausen Witzenhausen KGS HRWM 2 Friedrich-Wilhelm-Schule Eschwege GYMM HRWM 4 Brüder-Grimm-Schule Eschwege KGS HRWM 2 Augustinerschule Friedberg GYM HTW 7 Gesamtschule Gedern Gedern KGS HTW 1 Singbergschule Wölfersheim Wölfersheim KGS HTW 3 Kurt-Schumacher-Schule Karben KGS HTW 4 Gesamtschule Konradsdorf Ortenberg KGS HTW 2* Gymnasium Oberursel Oberursel GYM HTW 8 Weidigschule Butzbach GYM HTW 6 Georg-Büchner-Gymnasium Bad Vilbel GYM HTW 6 Ernst-Ludwig-Schule Bad Nauheim GYM HTW 5 Gymnasium Nidda Nidda GYM HTW 3 Wolfgang-Ernst-Gymnasium Büdingen GYM HTW 5 x Henry-Benrath-Schule Friedberg KGS HTW 3 Gesamtschule Am Gluckenstein Bad Homburg KGS HTW 1 Philipp-Reis-Schule Friedrichsdorf KGS HTW 5 Limesschule Altenstadt Altenstadt KGS HTW 3 x Wilhelm-Filchner-Schule Wolfhagen KGS KS 4 Heinrich-Schütz-Schule Kassel KGS KS 3 Goethe-Gymnasium Kassel GYM KS 5 Friedrichsgymnasium Kassel GYM KS 5 Albert-Schweitzer-Schule Kassel GYM KS 5 Carl-Schomburg-Schule Kassel KGS KS 1* Schule Hegelsberg Kassel KGS KS 1 Elisabeth-Selbert-Schule Zierenberg KGS KS 1* Christine-Brückner-Schule Bad Emstal KGS KS 1* Freiherr-vom-Stein-Schule Immenhausen KGS KS 2 Gustav-Heinemann-Schule Hofgeismar KGS KS 3 Heinrich-Grupe-Schule Grebenstein KGS KS 2 Söhre-Schule Lohfelden KGS KS 3 Theodor-Heuss-Schule Baunatal KGS KS 3 Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar GYMM LDLM 6 Alexander-von-Humboldt-Schule Aßlar KGS LDLM 2 Johann-Textor-Schule Haiger KGS LDLM 2 Gymnasium Philippinum Weilburg GYM LDLM 5 Tilemannschule Limburg GYM LDLM 5 x 4 Schulname Schulort Schul- form SSA Anzahl Klassen (Jgst. 5 bzw. 7*) neu ab Schul- jahr 2015/16 Johanneum-Gymnasium Herborn GYM LDLM 7 Wilhelm-von-Oranien Schule Dillenburg GYM LDLM 6 Holderbergschule Eschenburg KGS LDLM 2 Taunusschule Bad Camberg KGS LDLM 4 Weiltalschule Weilmünster Weilmünster KGS LDLM 2 Eichendorff-Schule Wetzlar KGS LDLM 2 Schwingbachschule Hüttenberg KGS LDLM 2 Fürst-Johann-Ludwig-Schule Hadamar KGS LDLM 5 Freiherr-vom-Stein-Schule Dauborn Hünfelden KGS LDLM 2 Otto-Hahn-Schule Hanau KGS MKK 7 Friedrich-August-Genth-Schule Wächtersbach KGS MKK 4 Kopernikusschule Freigericht Freigericht KGS MKK 7 Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Schlüchtern GYM MKK 4 Grimmelshausen-Gymnasium Gelnhausen GYM MKK 7 Gesamtschule Niederwalgern Weimar KGS MR 1** Gesamtschule Ebsdorfergrund Ebsdorfergrund KGS MR 2* Georg-Büchner-Schule Stadtallendorf KGS MR 2* Alfred-Wegener-Schule Kirchhain Kirchhain KGS MR 5 Martin-Luther-Schule Marburg GYM MR 5 Gymnasium Philippinum Marburg GYM MR 4 Elisabethschule Marburg GYM MR 5 Freiherr-vom-Stein-Schule - Europa- schule Gladenbach KGS MR 3* Lahntalschule Biedenkopf Biedenkopf GYM MR 6 Heinrich-Mann-Schule Dietzenbach KGS OF 4 Weibelfeldschule Dreieich KGS OF 3* Einhardschule Seligenstadt GYM OF 6 Ricarda-Huch-Schule Dreieich GYM OF 6 Goetheschule Neu-Isenburg GYM OF 5 Friedrich-Ebert-Gymnasium Mühlheim GYM OF 4 Dreieichschule Langen GYM OF 6 Adolf-Reichwein-Gymnasium Heusenstamm GYM OF 6 Rudolf-Koch-Schule Offenbach GYM OF 3 Albert-Schweitzer-Schule Offenbach GYM OF 5 Hermann-Hesse-Schule Obertshausen KGS OF 3 Heinrich-Heine-Schule Dreieich KGS OF 2 Adolf-Reichwein-Schule Langen KGS OF 3 Ernst-Reuter-Schule Dietzenbach KGS OF 4 Georg-Büchner-Schule Rodgau KGS OF 6 Geschwister-Scholl-Schule Rodgau KGS OF 4 Martin-Niemöller-Schule Wiesbaden GYM RTWI 3 x Oranienschule Wiesbaden GYM RTWI 4 Gymnasium am Mosbacher Berg Wiesbaden GYM RTWI 5 Gymnasium Taunusstein Taunusstein GYM RTWI 5 5 Schulname Schulort Schul- form SSA Anzahl Klassen (Jgst. 5 bzw. 7*) neu ab Schul- jahr 2015/16 Nikolaus-August-Otto-Schule Bad Schwalbach KGS RTWI 3 Aartalschule Aarbergen KGS RTWI 2 Gymnasium Eltville Eltville GYM RTWI 4 Pestalozzischule Idstein GYM RTWI 4 Diltheyschule Wiesbaden GYM RTWI 6 Limesschule Idstein KGS RTWI 2 Theißtalschule Niedernhausen KGS RTWI 2 Gesamtschule Battenberg Battenberg KGS SEWF 2 Dr.-Georg-August-Zinn-Schule Gudensberg KGS SEWF 2 Gesamtschule Melsungen Melsungen KGS SEWF 4 Drei-Burgen-Schule Felsberg KGS SEWF 2 Burgsitzschule Spangenberg KGS SEWF 1* Carl-Bantzer-Schule Schwalmstadt KGS SEWF 1 Schwalmgymnasium Schwalmstadt GYM SEWF 5 Alte Landesschule Korbach GYM SEWF 5 Gustav-Stresemann-Gymnasium Bad Wildungen GYM SEWF 4 Christian-Rauch-Schule Bad Arolsen GYM SEWF 4 Bundespräsident-Theodor-Heuss- Schule Homberg (Efze) GYM SEWF 4 König-Heinrich-Schule Fritzlar GYM SEWF 3 Uplandschule Willingen Willingen KGS SEWF 2 * KGS mit Förderstufe, Gymnasialzweig ab der Jgst. 7, deshalb Angabe zur Anzahl der G9-Klassen in der Jgst. 7 (gymnasiale Eingangsklasse) ** KGS mit Förderstufe, Gymnasialzweig ab der Jgst. 7, Wechsel zu G9 mit lfd. Jg. 7, dabei Bildung einer einzelnen G8- und einer G9-Klasse Anlage 3 Drucksache 19/1992 An folgenden Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen wird im Schuljahr 2015/16 ein G8/G9-Parallelangebot im Rahmen des Schulversuchs voraussichtlich mit der angegebenen Anzahl an G8- und G9-Klassen bestehen: Schulname Schulort Schul-form SSA Anzahl G8- Klassen (Jgst. 7) Anzahl G9- Klassen (Jgst. 7) neu ab Schul- jahr 2015/1 6 1 Georg-August-Zinn-Schule Reichelsheim KGS BOW 1 2 2 Gymnasium Michelstadt Michelstadt GYM BOW 3 4 3 Winfriedschule Fulda GYM FD 1 4 4 Rabanus-Maurus-Schule Fulda GYM FD 1 5 5 Freiherr-vom-Stein-Schule Fulda GYM FD 1 4 6 Graf-Stauffenberg-Gymnasium Flörsheim am Main GYM GGMT --* --* 7 Neues Gymnasium Rüsselsheim GYMM GGMT 3 2 8 Herderschule Gießen GYM GIVB 1 5 9 Alexander-von-Humboldt-Schule Lauterbach GYM GIVB --* --* x 10 Jakob-Grimm-Schule Rotenburg a.d.Fulda KGS HRW M --* --* x 11 Taunusgymnasium Königstein Königstein GYM HTW --* --* 12 Christian-Wirth-Schule Usingen GYM HTW 1 6 13 Georg-Christoph-LichtenbergSchule Kassel GYM KS 1 5 14 Wilhelmsgymnasium Kassel GYM KS 1 4 15 Albert-Einstein-Schule Maintal GYM MKK 1 6 16 Karl-Rehbein-Schule Hanau GYM MKK 2 6 17 Hohe Landesschule Hanau GYM MKK 1 5 18 Leibnizschule Offenbach GYM OF 1 5 19 Edertalschule Frankenberg GYM SEWF 1 4 * Erster am Schulversuch teilnehmender Jahrgang hat die Jgst. 7 noch nicht erreicht. 1922_Anlagen.pdf KA1992_Anlage_1 KA1992_Anlage_2 KA1992_Anlage_3