Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 30.04.2015 betreffend Anzeige der Polizeidirektion Lahn-Dill im vom CDU-Politiker Hans-Jürgen Irmer herausgegebenen "Wetzlarer Kurier" und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In der Drucksache 19/1575 wurde teilweise auf die gestellten Fragen eingegangen. Leider wurde die Frage nicht beantwortet, ob die Verwendung eines Flyers der hessischen Polizei ohne ausdrückliche Zustimmung von Polizeibehörden verwandt werden darf. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Fragen der Kleinen Anfrage 19/1575 vom 03.02.2015 wurden vollständig beantwortet. Die Frage, "ob die Verwendung eines Flyers der hessischen Polizei ohne ausdrückliche Zustimmung von Polizeibehörden verwandt werden darf", konnte in der Kleinen Anfrage 19/1575 nicht beantwortet werden, da sie nunmehr erstmalig gestellt wird. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist die Verwendung von Flyern der hessischen Polizei beispielsweise wegen Wohnungseinbruchs- diebstahls frei verwendbar und kann sie von jedermann auch in parteipolitischen Publikationen ohne entsprechende Einverständniserklärung verwandt werden? Nein. Frage 2. Falls ja, sieht die Landesregierung nicht die Möglichkeit des Missbrauches etwa durch parteipoli- tische Veröffentlichungen? Die Beantwortung der Frage entfällt, da die Frage 1 mit "Nein" beantwortet wurde. Frage 3. Beabsichtigt die Landesregierung, ihre bisherige Praxis zu ändern? Nein. Wiesbaden, 11. Juni 2015 Peter Beuth Eingegangen am 17. Juni 2015 · Ausgegeben am 22. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1923 17. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG