Kleine Anfrage der Abg. Waschke (SPD) vom 04.05.2015 betreffend "HessenPC" Betreiberplattform und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Der HessenPC leistet einen entscheidenden Beitrag zur Standardisierung der IT-Ausstattung der Landesverwaltung. Die Standardisierung der gewachsenen dezentralen, heterogenen ITLandschaft ist wiederum ein wesentlicher Bestandteil der hessischen E-Government- Strategie. Sie hat das Ziel, Effizienzpotenziale aus und mit der IT in den allgemeinen Verwaltungsprozessen besser zu nutzen. Der HessenPC ist die Basis für einen standardisierten Betrieb und die pauschalierte Leistungsverrechnung der in der Landesverwaltung betriebenen PC-Arbeitsplätze. Der HessenPC ist ein deutlicher Modernisierungs- und Qualitätsschub der landesweiten ITLandschaft . Er stellt im Rahmen der Erweiterung die zentrale technische und wirtschaftliche Plattform dar, auf die die Ressorts ihre individuellen Fachanwendungen aufsetzen können. Mit der Umsetzung dieses umfänglich weitreichenden Projektes befindet sich die hessische Landesverwaltung bundesweit in einer führenden Position bei der Realisierung von Standardisierungsbemühungen . Die vorgesehene Staffelplanung sieht vor, dass bis Anfang 2018 die weit über 60.000 Büroarbeitsplätze zentral über den HessenPC betrieben werden. 2011 wurde der HessenPC in einer ersten Stufe in der Landesverwaltung eingeführt. Er enthielt als wesentliche Komponenten Dokumentenmanagement-Software, E-Mail, Internetzugang, Portal , Sharepoint sowie Hessen Corporate Network (HCN)-Dienste. Zum 1. Januar 2013 wurde der Leistungsumfang des HessenPC um Hardware, Basis-software und weitere zentrale Services wie Life-Cycle-Management der Hardware und zentrale Softwareverteilung , Lizenz- und Virenschutz-Management erweitert. Ab 2014 wurde eine zentrale Betreiberplattform zur Softwareverteilung aufgebaut. Die Zentralisierung und Vereinheitlichung der Softwareverteilung ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesamtwirtschaftlichkeit des HessenPC. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele PCs werden derzeit im Landesdienst im Bereich der einzelnen Ressorts betrieben? In der Landesverwaltung werden aktuell rund 69.000 PCs betrieben. Frage 2. Wie hoch sind bzw. waren die Personalkosten (auch externen Personalkosten) seit Installierung von "HessenPC", insbesondere für die Betreiberplattform? Seit dem Betriebsbeginn ab dem 31.03.2014 sind bis zum Jahresabschluss 2014 für die zentrale Betreiberplattform die folgenden Personalkosten entstanden:  Für den Betrieb der Zentralen Betreiberplattform (ZBP) sind bis zum 31.12.2014 insgesamt Personalkosten in der Höhe von 1.009.693,- € angefallen.  Migrationsanalysen sowie Migrationen der Dienststellen auf die zentrale Betreiberplattform wurden 2013 begonnen und werden seitdem fortgesetzt. 2013 und 2014 sind hierfür Personalkosten in der Höhe von 2.856.998,- € wie folgt angefallen: Migrationen 2013 2014 466.613 € 2.390.385 € Eingegangen am 17. August 2015 · Ausgegeben am 22. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1932 17. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1932 Frage 3. Als zentrale Betreiberplattform wird das System SCCM verwendet. Für den Justizbereich muss SCCM allerdings durch Weiterentwicklungen "aufgerüstet" werden, weil das System die Ansprüche , die dort bestehen, nicht erfüllt. Weshalb wird bei der Justiz nicht beim bestehenden System verblieben und welche Kosten entstehen durch die Umstellung auf SCCM? SCCM erfüllt uneingeschränkt die Anforderungen an die Softwareverteilung der Justiz und ist funktional gleichwertig zu dem bisher in der Justiz zur Softwareverteilung eingesetzten Produkt Netinstall/DSM. Bei dem justizinternen System der Softwareverteilung wird deshalb nicht verblieben , weil die dezentralen, heterogenen Softwareverteilsysteme der Verwaltungen und der Justiz durch eine zentrale, einheitliche Softwareverteilung mit der zentralen Betreiberplattform auf der Basis von SCCM ersetzt werden sollen. Gegenüber anderen Ressorts besteht bei der Justiz die Besonderheit, dass die Justiz sich nicht im Landesnetz und der Domäne ITSHessen befindet , sondern über ein eigenes Justiznetz verfügt. Damit die zentrale Betreiberplattform im Landesnetz mit dem Justiznetz kommunizieren kann, muss die SCCM-Kommunikation gegenüber dem Standard modifiziert werden. Ursache ist jedoch nicht eine mangelnde Funktionalität von SCCM, sondern die Netztrennung der Justiz. Jedes System der Softwareverteilung, das auf einer zentralen Betreiberplattform eingesetzt wird, stünde vor derselben Anforderung. Für die Migration der Hessischen Justiz von der bisherigen ressorteigenen Softwareverteilung auf die zentrale Betreiberplattform werden nach dem aktuellen Planungsstand einmalige Kosten in der Höhe von ca. 1,2 Mio. € erwartet. Frage 4. Weshalb wurde andererseits das bereits bestehende Justizverteilsystem Netinstall/DSM nicht für die zentrale Betreiberplattform ausgewählt? Frage 5. Welchen Kosteneffekt insgesamt hätte eine solche Entscheidung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4. und 5. gemeinsam beantwortet. Ein Betrieb der zentralen Betreiberplattform mit Netinstall/DSM hätte zu höheren Kosten im Verhältnis zur Nutzung von SCCM geführt. SCCM ist Bestandteil der bestehenden MicrosoftLizenzverträge , während für den landesweiten Einsatz von Netinstall/DSM zusätzliche Investitionen erforderlich gewesen wären. Bei der bei der Justiz eingesetzten Lösung zur Softwareverteilung ist es im Vergleich zu der jetzt gewählten Lösung erforderlich, für jedes Client-System eine zusätzliche Software zu lizenzieren. Hierbei wären für den HessenPC im Endausbau Zusatzkosten von ca. 750.000,- € pro Jahr angefallen. Die für die jetzt gewählte Lösung auf Basis von Microsoft SCCM erforderlichen Lizenzen sind dagegen bereits in den Lizenzen für das Betriebssystem der HessenPC Client-Systeme enthalten. Außerdem wurde SCCM vor der Entscheidung zum Aufbau einer zentralen Betreiberplattform bereits zur Softwareverteilung auf rund 18.000 Clients in verschiedenen Ressorts eingesetzt (u.a. in der Staatskanzlei, dem HMdIuS, dem HMdF, dem HKM, dem HMSI und Teilen der nachgeordneten Bereiche). Der Einsatz von Netinstall/DSM beschränkte sich auf die 13.000 Clients der Justiz. Wiesbaden, 5. August 2015 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland