Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 04.05.2015 betreffend Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen von "PEGIDA" bzw. "Freien Bürgern" und Gegendemonstrationen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Veranstaltungen und Demonstrationen der PEGIDA-Gruppierung bzw. der "Freien Bürger Frankfurt" gab es bis einschließlich April 2015 in Hessen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und mit Teilnehmerzahl) Frage 2. Wie viele Gegendemonstrationen gab es im gleichen Zeitraum? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und mit Teilnehmerzahl, ggf. unter Nennung der politischen Orientierung) Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 werden in einer Tabelle zusammengefasst dargestellt. Nr. Kundgebung Teilnehmer Gegenkundgebung Teilnehmer Ort 1 01.12.14, KAGIDA ca. 70 - 80 - DGB - Bündnis gegen Rechts ca. 500 ca. 200 Kassel 2 08.12.14, KAGIDA ca. 70 - 80 - DGB - Bündnis gegen Rechts ca. 500 - 1.000 Kassel 3 15.12.14, KAGIDA ca. 70 - 80 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 130 sog. Spontanteilnehmer Kassel 4 22.12.14, KAGIDA ca. 160 - 170 - DGB - Bündnis gegen Rechts ca. 400 Kassel 5 29.12.14, KAGIDA ca. 200 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 130 sog. Spontanteilnehmer Kassel 6 05.01.15, KAGIDA ca. 200 - Partei "Die Linke" ca. 300 Kassel 7 12.01.15, KAGIDA ca. 250 - Partei "Die Linke" - Bündnis gegen Rechts ca. 400 Kassel 8 19.01.15, KAGIDA ca. 200 - Kassel für alle; Bündnis gegen Rechts - Antirassistische Jugend ca. 550 Kassel 9 26.01.15, KAGIDA ca. 115 - 120 - DGB - Friedensmahnwache - Versammlung "Protest gegen die Folgen von Hartz 4 ca. 300 Kassel 10 26.01.15, PEGIDA Rhein Main ca. 300 - 500 - Römerbergbündnis - Aufzug von Harz 4 - DGB Frankfurt ca. 12.000 Frankfurt a. M. 11 01.02.15, KAGIDA ca. 50 - 60 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 170 - 180 sog. Spontanteilnehmer Kassel 12 02.02.15, PEGIDA Rhein Main ca. 80 - Anti NaziKoordination - Montagsdemo gegen Hartz 4 Gesetze - Mahnwache für Frieden am Main ca. 20 ca. 17 ca. 20 Frankfurt a. M. Eingegangen am 15. Juni 2015 Ausgegeben am 23. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1934 15. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1934 13 09.02.15, KAGIDA ca. 90 - 100 - JUSOS Hessen Nord - Arbeitskreis Casseler autonomer Berufsdemonstranten ca. 150 Kassel 14 09.02.15, PEGIDA Rhein Main ca. 110 - Die Partei "Die Linke" - Montagsdemo gegen die Hartz 4 Gesetze - Mahnwache "Für Frieden nicht gegen andere Menschen" ca. 20 ca. 20 ca. 20 - 40 Frankfurt a. M. 15 16.02.15, KAGIDA ca. 75 - Bündnis gegen Rechts - Arbeitskreis Casseler autonomer Berufsdemonstranten ca. 180 Kassel 16 23.02.15, PEGIDA Rhein Main ca. 70 - JUSOS der SPD Frankfurt ca. 150 - 200 Frankfurt a. M. 17 23.02.15, KAGIDA ca. 60 - Verdi Jugend Nordhessen - Arbeitskreis Casseler Berufsdemonstranten ca. 200 Kassel 18 02.03.15, KAGIDA ca. 55 - DGB Nordhessen ca. 400 Kassel 02.03.15., PEGIDA Rhein Main ca. 80 - Anti-NaziKoordination - Montagsdemo gegen Hartz 4 Gesetze - Mahnwache für Frieden ca. 20 ca. 20 ca. 35 Frankfurt a.M. 19 09.03.15, KAGIDA ca. 50 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 30 sog. Spontanteilnehmer Kassel 20 09.03.15, PEGIDA Rhein Main ca. 75 - Die Partei - Anti-NaziKoordination - "Die Linke" - Montagsdemo gegen Hartz 4 Gesetze - Mahnwache für Frieden ca. 850 Frankfurt a. M. 21 16.03.15, KAGIDA ca. 45 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 12 sog. Spontanteilnehmer Kassel 22 23.03.15, KAGIDA ca. 40 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 30 - 40 sog. Spontanteilnehmer Kassel 23 23.03.15, Freie Bürger für Deutschland ca. 50 - Anti-NaziKoordination - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -Bund der Antifaschisten - DGB-Jugend Frankfurt - Die Partei ca. 200 - 300 ca. 20 ca. 20 - 40 ca. 20 Frankfurt a. M. 24 30.03.15, KAGIDA ca. 30 - Keine angemeldete Gegenveranstaltung ca. 10 sog. Spontanteilnehmer Kassel 25 30.03.15, Freie Bürger für Deutschland ca. 37 - 40 - Die Partei - Anti-NaziKoordination ca. 300 - 420 Frankfurt a. M. 26 11.04.15, Freie Bürger für Deutschland ca. 40 - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -Bund der Antifaschisten - IG-Metall Frankfurt am Main ca. 35 Frankfurt a. M. 27 13.04.15, KAGIDA ca. 27 - 30 - Keine Gegenveranstaltung Keine Kassel 28 18.04.15, KAGIDA ca. 65 - "Die Partei" - Freihandelsabkommen ca. 250 Kassel Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1934 3 29 21.04.15, Freie Bürger für Deutschland ca. 42 - DGB-Jugend - Die Partei ca. 600 Frankfurt a. M. 30 27.04.15, Freie Bürger für Deutschland ca. 48 - Die Partei - Montagsdemo gegen Hartz 4 Gesetze - Friedensmahnwache Frankfurt ca. 250 Frankfurt a. M. 31 27.04.15, KAGIDA ca. 18 - 20 - Keine Gegenveranstaltung Keine Kassel Frage 3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten waren hierbei jeweils im Einsatz? Bei den einsatzführenden Dienststellen für die in Rede stehenden Kundgebungen handelt es sich um das Polizeipräsidium Nordhessen sowie das Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Zu Angaben über konkrete Einsatzstärken werden aus polizeitaktischen Gesichtspunkten grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. In der Spitze waren in Kassel Polizeikräfte im niedrigen dreistelligen Bereich, in Frankfurt im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich eingesetzt. Frage 4. Wie viele und welche Straftaten gab es im unmittelbaren Zusammenhang mit den Demonstratio- nen und Gegendemonstrationen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Delikt und ggf. Einordnung, ob die Tat aus den Reihen der Demonstranten oder Gegendemonstranten begangen wurde) Frage 5. Wie viele Festnahmen gab es im unmittelbaren Zusammenhang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen? Die Antworten zu den Fragen 4 und 5 werden in einer Tabelle zusammengefasst dargestellt. Datum Kundgebung Delikt Täter Festnahmen 1 01.12.14 KAGIDA Kassel 1 x Beleidigung z.N. Polizeibeamter 4 x Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung) Teilnehmer der Gegenveranstaltung Keine 08.12.14 KAGIDA Kassel 1 x Sachbeschädigung an Pkw Unbekannt 1 x Ingewahrsamnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 15.12.14 KAGIDA Kassel 1 x Verstoß gegen das Versammlungsgesetzt (Vermummung ) Teilnehmer der Gegenveranstaltung 80 x Ingewahrsamnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 22.12.14 KAGIDA Kassel 6 x Landfriedensbruch i.v.m Verstoß Versammlungsgesetzt (Vermummung ) 1 x Sachbeschädigung (durch Graffiti) Teilnehmer der Gegenveranstaltung 7 x Festnahmen Teilnehmer der Gegenveranstaltung 05.01.15 KAGIDA Kassel 3 x Verstoß Versammlungsgesetz (Vermummung ) 1 x gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr Teilnehmer der Gegenveranstaltung Keine 12.01.15 KAGIDA Kassel 3 x gefährliche Körperverletzung 1 x Bedrohung 1x Verstoß Versammlungsgesetz (Vermummung) 3 x Teilnehmer der Gegenveranstaltung 2 x Teilnehmer der KAGIDA 5 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 09.02.15 KAGIDA Kassel 2 x Verstoß Versammlungsgesetz (Vermummung und Passivbewaffnung / Mundschutz) Teilnehmer der Gegenveranstaltung Keine 1 Aufgeführt sind nur freiheitsentziehende Maßnahmen – in Fällen, bei denen lediglich eine Identitätsfeststellung vor Ort durchgeführt wurde, erfolgte keine Nennung. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1934 16.02.15 KAGIDA Kassel 1 x Beleidigung / Bedrohung 2 x Verstoß Versammlungsgesetz 1 x Gefährliche Körperverletzung Teilnehmer der Gegenveranstaltung 1 x Ingewahrsamnahme 23.02.15 KAGIDA Kassel 4 x Verstoß Versammlungsgesetzt Teilnehmer der Gegenveranstaltung Keine 30.03.15 KAGIDA Kassel 1 x Sachbeschädigung (Farbschmierereien ) Teilnehmer der Gegenveranstaltung Keine 13.04.15 KAGIDA Kassel 1 x Verstoß gem. § 86a StGB (Verwendung Verfassungswidriger Symbole) Teilnehmer der Gegenveranstaltung 1 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 18.04.15 KAGIDA Kassel 1 x Verstoß Versammlungsgesetz 3 x Hausfriedensbruch 1 x Landfriedensbruch 1 x Gefährliche Körperverletzung Teilnehmer der Gegenveranstaltung 6 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 09.02.15 PEGIDA Rhein Main 8 x Verstoß Versammlungsgesetz Teilnehmer der Gegenveranstaltung 8 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 02.03.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 4 x Verstoß Versammlungsgesetz Teilnehmer der Gegenveranstaltung 4 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 09.03.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 1 x Versuchte gefährliche Körperverletzung Teilnehmer der Gegenveranstaltung 1 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 23.03.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 1 x Beleidigung 2 versuchte Gefangenenbefreiung 2 x Verstoß Sprengstoff-gesetz 2 x versuchte Körperverletzung Teilnehmer der Gegenveranstaltung 7 x Festnahmen Teilnehmer der Gegenveranstaltung 30.03.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 4 x Verstöße gegen das Betäubungsmittel Gesetz Teilnehmer der Gegenveranstaltung 4 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 11.04.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 1 x Versuchte Gefangenenbefreiung 1 x Verstoß Versammlungsgesetz 1 x Körperverletzung 1 x Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte Teilnehmer der Gegenveranstaltung 4 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 21.04.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 4 x Verstoß Sprengstoffgesetz 3 x Körperverletzung Teilnehmer der Gegenveranstaltung 7 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung 27.04.15 Freie Bürger für Deutschland (FBfD) 1 x Körperverletzung und Widerstand 1 x Verstoß gegen das Waffengesetz Teilnehmer der Gegenveranstaltung 2 x Festnahme Teilnehmer der Gegenveranstaltung Frage 6. Wie viele Verletzte gab es im unmittelbaren Zusammenhang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen und welche Verletzungen haben die Opfer davongetragen? (Bitte aufschlüsseln nach Gruppenzugehörigkeit des Opfers). Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen "KAGIDA" in Kassel wurden bislang vier Polizeivollzugsbeamte verletzt. Zwei Verletzungen entstanden hierbei ohne Fremdeinwirkung. Darüber hinaus wurden vier Verletzte auf Seiten der Demonstranten polizeilich bekannt. Hierbei handelte es sich um zwei Teilnehmer aus den Reihen der Gegendemonstranten und zwei aus den Reihen der KAGIDA Teilnehmer. Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen der Kundgebungen PEGIDA Rhein Main, Freie Bürger für Deutschland (FBfD) und PEGIDA Frankfurt wurden bislang insgesamt 27 Polizeivollzugsbeamte verletzt. Auf Seiten der Teilnehmer der Kundgebung Freie Bürger für Deutschland (FBfD) wurde bislang eine weibliche Teilnehmerin durch einen Steinwurf verletzt. Eine Person der Gegendemonstranten klagte über Schmerzen im Nachgang an eine Festnahme durch Polizeikräfte . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1934 5 Frage 7. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Demonstrationen bzw. Gegendemonstrationen bis zum 30. April 2015 entstanden sind? (Wenn möglich, bitte nach Kosten für Demonstrationen und Gegendemonstrationen aufschlüsseln). Die Personalkosten der eingesetzten Kräfte sind grundsätzlich mit den monatlichen Bezügen abgegolten . Daneben sind weitere Kosten für den Betrieb und die Bereitstellung der Führungsund Einsatzmittel (z.B. Treibstoffe) angefallen, die jedoch nicht einzeln auf die jeweiligen Einsatzanlässe erhoben werden. Frage 8. Gab es im unmittelbaren Zusammenhang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen Sachschäden an öffentlichem Eigentum bzw. an Privateigentum unbeteiligter Dritter? (Falls ja, bitte Angabe des beschädigten Gutes und der jeweiligen Schadenshöhe) Im Rahmen der KAGIDA Veranstaltungen in Kassel wurden bislang drei Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen erstattet. Diese können wie folgt aufgeschlüsselt werden: 08.12.2014, KAGIDA Kassel, Sachbeschädigung an einem PKW von KAGIDA-Teilnehmern 22.12.2014, KAGIDA Kassel, Sachbeschädigung durch Graffiti in einem Parkhaus 30.03.2015, KAGIDA Kassel, Sachbeschädigung durch Farbschmierereien auf dem Gehweg zum Veranstaltungsort KAGIDA Kassel Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen der Kundgebungen PEGIDA Rhein Main, Freie Bürger für Deutschland (FBfD) und PEGIDA Frankfurt kam es bislang zu vier Sachbeschädigungen an Einsatzfahrzeugen der Hessischen Polizei. Frage 9. Sieht die Landesregierung gewährleistet, dass in Hessen juristisch nicht zu beanstande Demonstrationen jederzeit stattfinden können, ohne dass diese widerrechtlich bspw. durch den Einsatz von Gewalt gestört bzw. verhindert werden? Voranzustellen ist, dass die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit grundsätzlich oberste Priorität hat. Daher haben die polizeilichen Konzepte bei Versammlungslagen immer die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit zum Ziel und orientieren sich an dieser hohen und im demokratischen Gemeinwesen enorm wichtigen Grundrechtsnorm; das Handeln der hessischen Polizeibeamten ist dabei stets von Unparteilichkeit und Kooperation sowie bei friedlichem Verlauf von deutlicher Zurückhaltung geprägt. Der Einsatz von Gewalt durch Demonstrationsteilnehmer , der zu einer Störung eines Demonstrationsablaufes führen kann, kann niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Bei Vorliegen von Straftaten oder bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schreitet die Polizei konsequent ein. Wiesbaden, 1. Juni 2015 Peter Beuth