Kleine Anfrage des Abg. Lotz (SPD) vom 09.05.2015 betreffend Unklarheiten in der Kleinen Anfrage "Großraubtiermanagement in Hessen" (Drucksache 19/1767) und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frage 1. Wie begründet die Landesregierung die Behauptung in der Antwort auf die zweite Frage der Drucksache 19/1767, die Wahrscheinlichkeit einer Wiederansiedlung von Wölfen sei nicht sehr hoch? Zur Begründung der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit einer Wiederansiedlung von Wölfen in Hessen nicht sehr hoch sei, führt die Landesregierung in oben genannter Antwort Folgendes aus: "Gründe liegen in der relativ hohen Einwohnerdichte, der hohen Verkehrsdichte und der relativ geringen Anzahl großer, unzerschnittener und verkehrsarmer Räume sowie vom Menschen wenig beeinflusster Flächen in Hessen. Der Unterschied zu denjenigen Gegenden, in denen sich in Deutschland bereits wieder Wölfe angesiedelt haben, ist sehr groß. Hessen stellt für Wölfe keinen optimalen Lebensraum dar." Die Landesregierung weist ergänzend darauf hin, dass eine mögliche Rückkehr des Wolfes in seine ehemaligen hessischen Lebensräume von der Landesregierung im Sinne der biologischen Vielfalt begrüßt würde. Ziel der seit Dezember laufenden Gespräche ist die Erarbeitung eines Wolfsmanagements, das in den nächsten Monaten vorgestellt werden soll. Frage 2. In der Antwort auf die 4. Frage o.g. Drucksache erklärt die Staatssekretärin, dem Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung sei angeboten worden, interessierte hessische Schäferinnen und Schäfer als Multiplikatoren in Sachen Herdenschutz auszubilden. Wann wurde das Angebot unterbreitet und wurde es angenommen? Das Angebot wurde anlässlich eines Gespräches des für Artenschutz zuständigen Fachreferates des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Vorstand des Hessischen Verbandes für Schafzucht und -haltung sowie dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Beutegreifer der Vereinigung deutscher Landesschafzuchtverbände am 17. Dezember 2014 unterbreitet und im Nachgang weiter konkretisiert. Das Angebot wurde angenommen . Für Herbst/Winter 2015 wird derzeit eine erste Informationsveranstaltung hessischer Schäferinnen und Schäfer zum Thema "Praktische Erfahrungen beim Einsatz von Herdenschutzhunden " zusammen mit dem Verband konkret geplant. Weitere Veranstaltungen sollen folgen. Die Landesregierung sieht beim Herdenschutz sowie beim Umgang mit "Problemwölfen " die derzeit wichtigste Aufgabe im Hinblick auf die Akzeptanz der Wiederkehr des Wolfes nach Deutschland und setzte sich - unter anderem bei der Umweltministerkonferenz am 21. Mai 2015 - für die Schaffung einer Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für das Thema Wolf ein. Frage 3. In o.g. Antwort werden amtliche Strukturen und Informations- und Beratungsangebote des Lan- des zum Thema Wolf genannt. Wann fanden welche Veranstaltungen wo und mit welchen Referenten statt und gibt es hierzu Veröffentlichungen? Bereits seit längerer Zeit finden im Rahmen der Bildungsangebote der Naturschutzakademie Hessen Veranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung im Vor- und Grundschulbereich, aus den Mitgliedsverbänden des Vereins Naturschutzzentrums Hessen e.V. (NZH) sowie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte aus Grundschulen und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zum Umgang mit dem Wolf statt. Zuletzt fand am 27. April 2015 in Homberg/Efze in Kooperation mit dem Wildpark Knüll eine Veranstaltung statt. Referenten waren Sabine K., Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Heppenheim, Sara E., stellvertretende Leiterin und Umweltpädagogin des Naturzentrums Wildpark Knüll, Maren N., Dipl.-Biologin und Umweltpädagogin, Biebergemünd. Eingegangen am 23. Juni 2015 · Ausgegeben am 25. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1943 23. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1943 Das Nationalparkamt hat ebenfalls mehrfach (z.B. Oktober 2011, Juni 2013, demnächst: September 2015) Veranstaltungen zum Thema Wolf mit dem NABU-Wolfsexperten Markus B. durchgeführt. Markus B. leitet das NABU-Projektbüro Wolf in der Lausitz. Darüber hinaus sollen weitere Veranstaltungen für den behördlichen Naturschutz und unmittelbar betroffene Interessentengruppen durchgeführt werden, so z.B. im September 2015 zum Thema "Dokumentation von Wild- und Nutztierrissen". Das Land begrüßt ausdrücklich, dass auch Naturschutz- und Jagdverbände in jüngster Zeit verstärkt Informationsveranstaltungen zu dieser Thematik durchführen und mit insgesamt ca. 100 ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern auch in ganz Hessen vertreten sind. Veröffentlichungen zum Thema Wolf finden sich in großer Zahl z.B. im Internet unter http://www.wolfsregion-lausitz.de/, wo die in Deutschland derzeit größten praktischen Erfahrungen vorliegen. Man kann sich sowohl zum Stand des Wissens über die Biologie und Lebensweise von Wölfen als auch zu den Themenbereichen Nutztier- und Herdenschutz oder "wie verhalte ich mich?" bereits einfach und umfassend informieren. Frage 4. In selbiger Antwort heißt es: "Gleichwohl hat die Landesregierung weitere Schritte initiiert, um schnell und koordiniert mit den oben genannten agieren zu können, sollten weitere Wölfe in Hessen gesichtet werden." Welche Schritte hat die Landesregierung initiiert, gibt es Veröffentlichungen und kamen die Schritte zum Einsatz beim Fund des toten Wolfes auf der A 661? Die Landesregierung hat zunächst einen Informationsverteiler eingerichtet, mit dem die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der besonders betroffenen Personenkreise (Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, Naturschutz- und Jagdverbände, Bauernverband) kurzfristig informiert werden sollen, wenn es konkrete Hinweise auf Wölfe gibt. Am Dienstagmorgen, 21. April 2015, wurde gegen 7 Uhr ein totes "wolfsähnliches Tier" an der A 661 bei Frankfurt-Eckenheim entdeckt. Bereits am selben Tag kam der Informationsverteiler zum Einsatz und es wurden seitens des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter anderem die Ansprechpersonen zum Thema "Wolf" beim Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung, die Mitgliederinnen und Mitglieder des Landesnaturschutzbeirates sowie die Hessische Tierschutzbeauftragte und die Presse informiert. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung des toten Tieres wurde ebenfalls sofort nach Vorliegen veröffentlicht. Nachdem der Landesjagdverband Hessen die Sichtung eines wolfsähnlichen Tieres in einer Fotofalle kommuniziert hatte, wurde auch diese unmittelbar mit der Naturschutzfachdienststelle erörtert. Zeitgleich mit der Veröffentlichung durch den Landesjagdverband am Freitag, 30. Mai 2015, in der Presse, hat das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die betroffenen Kreise über seine Erkenntnisse unterrichtet. Frage 5. Die Antwort auf die 5. Frage beantwortet die gestellte Frage nicht. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung ergriffen, um verursachte Schäden an Nutztieren durch den Wolf zu regulieren? Wie in der genannten Antwort ausgeführt, bestand seit 2011 mangels eines ortsfest verfestigten Wolfsvorkommens in Hessen kein Bedarf für eine Schadensregulierung. Die Prävention von Schäden als einzig nachhaltig wirksames Instrument der Schadensminimierung soll in Hessen eindeutig Vorrang haben, zumal die Regulierung von Schäden an Nutztieren strukturelle Probleme der Viehhaltung nicht lösen könnte. Frage 6. Wolfsmonitoring bedeutet nicht die zufällige Erfassung von Wolfsspuren, sondern die methodi- sche und systematische Erhebung und Dokumentation. Aus diesem Grund ist auch die Frage 6 nicht korrekt beantwortet worden. Gibt es in Hessen ein Wolfsmonitoring? Das Bundesamt für Naturschutz hat im Jahr 2009 mit dem BfN-Skript 251 "Monitoring von Großraubtieren in Deutschland" fachliche Grundsätze entwickelt. Danach ist Monitoring "eine reguläre, strukturierte Überwachung, um sicherzustellen, dass eine bestimmte Maßnahme zum Ziel führt". Anzufügen ist, dass Monitoring stets über einen langen Zeitraum läuft. Zielorientiertheit und Langfristigkeit sind die zwei wichtigsten Merkmale des Monitorings. Grundsätzlich gelten für den Wolf als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die Grundsätze des FFHMonitorings , die von der Landesregierung entwickelt und in einem Monitoring-Konzept zusammengefasst wurden: http://www.hessen-forst.de/naturschutz-schutzgebiete-natura-2000-monitoring-2411.html (Hessen -Forst, FENA 2012). Die FFH-Richtlinie sieht eine Bewertung und ein Monitoring des Erhaltungszustandes auf der Ebene von Populationen (nicht von Individuen) vor. Während für Wildkatzen und Luchse Reproduktion in Hessen nachgewiesen wurde und damit die Arten in Hessen als dauerhaft vorkommend gelten, ist dies für den Wolf nicht der Fall. Derzeit gibt es in Hessen auch keine Hinweise für örtlich eingrenzbare Vorkommen ("Reviere") von Wölfen. Auch die in Hessen aus den unterschiedlichsten Gründen ausgebrachten Fotofallen (Wildkatzenund Luchsmonitoring, private Wildkameras) haben bislang erst einmal im Mai 2015 im Raum Wetzlar ein möglicherweise wolfsähnliches Tier gezeigt; in diesem Fall ist die Beurteilung nicht mit hundertprozentiger Sicherheit möglich. Gleichwohl werden alle Hinweise oder Sichtungen auf wolfsähnliche Vorkommen, Wolfsspuren oder mutmaßlich vom Wolf verursachten Schäden bei der Naturschutzzentralstelle bei Hessen-Forst zentral registriert und bewertet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1943 3 In Hessen folgt das Wolfsmonitoring fachlich und inhaltlich den Empfehlungen im BfN-Skript 251. Im Unterschied zu Sachsen, Niedersachen oder Mecklenburg-Vorpommern gibt es aber in Hessen, Rheinland-Pfalz oder auch Nordrhein-Westfalen noch keine vergleichbaren reproduzierenden Vorkommen. Deshalb kommt für diese Arten in diesen Durchzugsländern als Monitoring eine systematische Felderfassung nicht in Betracht. Vielmehr muss derzeit auf die Erfassung und Auswertung verfügbarer Informationen zurückgegriffen werden; diese erfolgt gleichwohl methodisch und systematisch. Erst wenn sich bestimmte Raumnutzungen verfestigen, kann ein vertieftes Monitoring betrieben werden. Frage 7. In welchem Rahmen und wo wurde das in der Antwort auf Frage 7 beschriebene Gespräch mit dem Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung, dem Hessischen Bauernverband, NABU, Hessischen Jagdverband, BUND, Ökologischer Jagdverein und Hessische Tierschutzbeauftragte geführt? Wie lauten die Ergebnisse dieses Treffens? Gibt es ein Protokoll und ist dieses einsehbar? In der Drucksache 19/1767 wird in der Antwort auf Frage 7 ausgeführt: "Die letzten Gespräche über eine mögliche Rückkehr des Wolfes und anderer großer Beutegreifer wurden kurz vor dem Unfall des dritten hessischen Wolfs mit folgenden Verbänden/Zusammenschlüssen geführt, die zu diesem Thema fachlich wichtige Beiträge einbringen können." Daraus ist erkennbar, dass es sich um mehrere Einzelgespräche handelte. Da diese der Vorbereitung der weiteren Zusammenarbeit und dem informellen Austausch von fachlichen Positionen im Rahmen der Erarbeitung eines Wolfsmanagements dienen sollten, wurden keine förmlichen Protokolle gefertigt. Im Einzelnen wurden folgende Gespräche auf Arbeitsebene von Vertretern der obersten Naturschutzbehörde geführt, die Gespräche fanden in der Regel in den Geschäftsräumen der Verbände statt: - Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung (17. Dezember 2014) - Hessischer Bauernverband (17. Dezember 2014) - NABU (13. Januar 2015) - Hessischer Landesjagdverband (24. Februar 2015) - BUND/AK Hessenluchs (26. Februar 2015) - Ökologischer Jagdverein Hessen/AK Hessenluchs (2. März 2015) - Hessische Tierschutzbeauftragte. Frage 8. Was genau versteht die Landesregierung unter dem in Antwort 8 erwähnten konsequenten Groß- raubtiermanagement? Welche Ziele und welche behördlichen Strukturen hat das Management und wo ist es nachzu- lesen? Die Ziele und Strukturen des aktuellen Großraubtiermanagements in Hessen sind in der Antwort auf Frage 8 der Drucksache 19/1767 ausführlich dargelegt. Primäres Ziel des Großraubtiermanagements ist es, angesichts der derzeit und der auch in absehbarer Zeit erwartbaren geringen Zahl von Großraubtieren in Hessen die notwendige Flexibilität zu erhalten, um auftretende, in der Regel nicht antizipierbare Problemsituationen sachangepasst zu lösen. Zu den aktuellen Arbeitsfeldern des Großraubtiermanagements in Hessen gehören: 1. Vorkommen und Nachweise der Arten sowie entstehende Problemstellungen werden planmäßig und wissenschaftlich beobachtet, dokumentiert und ausgewertet (Monitoring). Hierbei werden Entwicklungen außerhalb Hessens ausgewertet und berücksichtigt. 2. Für das Monitoring existieren geeignete organisatorische Strukturen; die Steuerung erfolgt aus dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Naturschutzfachdienststelle. 3. In der Naturschutzverwaltung ist eine fachlich kompetente und erfahrene Person für die Evaluierung der Felddaten verfügbar. 4. Es erfolgte eine Aufklärung der Bevölkerung durch eine transparente und aktuelle Öffentlichkeitsarbeit . 5. Es existiert eine Ausbildungsstätte, über die eine zielgerichtete Aus- und Fortbildung organisiert wird. 6. Es gibt Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter. 7. Es gibt klare Zuständigkeitsregelungen für hoheitliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. 8. Die relevanten Gruppen werden aktiv informiert; dies betrifft aktuell insbesondere Themen zum Wolf. Die vorhandenen behördlichen Strukturen in Hessen werden für die derzeit auftretenden und zu erwartenden Situationen als ausreichend erachtet. Die Landesregierung wird untersuchen lassen, in welchen Bereichen in Hessen die größte Wahrscheinlichkeit für ein ortsfestes Auftreten von Großraubtieren, insbesondere Wölfen, besteht. In diesen Bereichen sollen vertiefte Maßnahmen 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1943 ergriffen (verstärkte Aufklärung der Bevölkerung, Information der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, Sensibilisierung der Jägerinnen und Jäger etc.) werden. Ein weiteres, aktuelles Ziel des Managements bei Wolf und Luchs ist die Gewinnung weiterer Erkenntnisse über die Lebensweise beider Tierarten in Hessen sowie die Vermeidung von Konflikten und die Schaffung einer noch besseren Akzeptanz. Bezüglich des Luchses sind entsprechende Konkretisierungen Gegenstand eines Flyers, der in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Hessenluchs herausgegeben wurde. Dieser kann auf der Internetseite des Arbeitskreises www.luchs-inhessen .de heruntergeladen werden. Im Internetangebot des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz können bereits jetzt im Bereich Naturschutz >Artenschutz Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter und Jägerinnen und Jäger im Falle von vermuteten Nutztierrissen durch Wildtiere als PDF-Datei heruntergeladen werden. Angesichts des hohen medialen Interesses liegt der in der Bezugsdrucksache bereits angekündigte Entwurf einer Publikation zu Wolfsvorkommen in Hessen und deren Management im Entwurf vor; er wird derzeit mit den fachlich betroffenen gesellschaftlichen Gruppen erörtert. Die behördlichen Zuständigkeiten sind mit Erlass vom 5. November 2014 an die Regierungspräsidien und die Landesbetriebsleitung Hessen-Forst geregelt worden. Die hessischen Regierungspräsidien sind mit der Koordinierung der hoheitlichen Aufgaben für den Bereich der Veterinär - und Naturschutzfragen sowie gegebenenfalls auch des Jagdrechts beauftragt. Die wissenschaftlichen Begleituntersuchungen werden vom Sachbereich Naturschutz bei Hessen-Forst koordiniert und durchgeführt. Dort arbeitet auch die Wolfsbeauftragte des Landes. Die Schaffung von Akzeptanz für Luchs und Wolf ist nur durch eine anlassbezogene transparente Kommunikation erreichbar. Hierzu hat die oberste Naturschutzbehörde zu allen wolfsbezogenen Ereignissen der letzten Monate - auch in Nachbarländern - kurzfristig umfassend Auskunft gegeben. Zudem kann auf eine Vielzahl von bereits existierenden seriösen Veröffentlichungen zum Umgang mit Wölfen verwiesen werden, da sich die Wölfe in Hessen nach allen Erfahrungen unter sonst gleichen Bedingungen nicht grundlegend anders verhalten als Wölfe in anderen Bundesländern. Wiesbaden, 9. Juni 2015 Priska Hinz