Kleine Anfrage des Abg. Kummer (SPD) vom 11.05.2015 betreffend Ortsumfahrung B 44 bei Groß-Gerau - Dornheim und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bau der Umgehungsstraße der Bundesstraße 44 im Bereich der Gemarkungen Dornheim und Wolfskehlen hat erhebliche Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr und insbesondere im Hinblick auf die dringend notwendige und überfällige Entlastung der Menschen im Bereich der bestehenden Ortsdurchfahrt in GroßGerau Dornheim und darüber hinaus. Zurzeit wird im Rahmen des laufenden Planungsverfahrens an der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses gearbeitet. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Für die genannte Maßnahme wurde am 09. September 2013 auf Grund des Antrags von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt das Anhörungsverfahren eingeleitet. Verfahrensführende Behörde hierfür ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann, das heißt bis zu welchem voraussichtlichen Zeitpunkt ist nach dem jetzigen Stand mit dem Ergehen des Planfeststellungsbescheids zur Ortsumfahrung der B 44 bei Groß-Gerau Dornheim zu rechnen? Nach aktueller Abstimmung zwischen Hessen Mobil und dem Regierungspräsidium Darmstadt plant das Regierungspräsidium, das Anhörungsverfahren voraussichtlich im 4. Quartal 2015 abzuschließen und danach die Anhörungsunterlagen der Planfeststellungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu übergeben. Die Planfeststellungsbehörde kann erst nach Übergabe der Anhörungsunterlagen mit deren Überprüfung und mit der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses beginnen. Daher kann zurzeit noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann der Planfeststellungsbeschluss erlassen wird. Auch kann sich während der Bearbeitung des Planfeststellungsbeschlusses noch die Notwendigkeit von Ergänzungen der planfestzustellenden Unterlagen ergeben. Frage 2. Gibt es zurzeit außergewöhnliche Umstände, also solche, die über das übliche Maß bei Planfest- stellungsmaßnahmen hinausgehen, die einen Feststellungsbeschluss verzögern? Frage 3. Falls Frage 2 zu bejahen sein sollte, welches sind diese Umstände? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Außergewöhnliche Umstände, die über das übliche Maß bei Planfeststellungsmaßnahmen hinausgehen , die einen Feststellungsbeschluss verzögern, gibt es zurzeit nicht. Frage 4. Welche Erkenntnisse gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die Höhe der voraussichtlichen Kosten der Baumaßnahme und deren Finanzierung. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen nach derzeitigem Stand 16,4 Mio. €. Der Bund als Baulastträger der Maßnahme hat zu gegebener Zeit über den Zeitpunkt der Realisierung des Projektes zu entscheiden und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Eingegangen am 16. Juni 2015 · Ausgegeben am 23. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1944 16. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1944 Frage 5. Wann ist nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse mit einem Beginn und wann mit einer Fertig- stellung der Baumaßnahme zu rechnen? Eine Aussage zu Baubeginn und Fertigstellung der Maßnahme ist derzeit noch nicht möglich. Wiesbaden, 3. Juni 2015 Tarek Al-Wazir