Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 11.05.2015 betreffend Flüge von Mitgliedern der Landesregierung mit dem Polizeiflugzeug der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Hessische Polizei hat im Jahr 2012 erstmals neben den Polizeihubschraubern ein Polizeiflugzeug vom Typ "Vulcanair P68 Observer" in Dienst gestellt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet : Frage 1. Haben Mitglieder der Landesregierung das Polizeiflugzeug für dienstlich veranlasste Flüge ge- nutzt? Ja. Frage 2. Falls ja: Wie oft haben die Mitglieder der Hessischen Landesregierung seit Indienststellung des Polizeiflugzeugs diese Maschine genutzt? (Darstellung bitte nach einzelnen Ministerinnen /Ministern bzw. Staatssekretärinnen/Staatssekretären) Das Polizeiflugzeug P 68 wurde seit der Indienststellung für fünf Flüge durch Mitglieder der Landesregierung genutzt:  Ministerpräsident Bouffier 4 Flüge  Minister Dr. Schäfer 1 Flug Frage 3. Aus welchen Gründen und zu welchen Startorten zu welchen Zielorten fanden die zu Frage 2 im Einzelnen aufgeführten Flüge jeweils statt? Siehe hierzu die als Anlage beigefügten Tabellen. Eine Nutzung des Polizeiflugzeuges P 68 durch Mitglieder der Landesregierung erfolgt nur dann, wenn dies zur Wahrnehmung von Dienstgeschäften aus Zeitgründen geboten ist. Frage 4. Welche Personen haben an den aufgeführten Flügen jeweils teilgenommen? Neben der Crew haben die in der Antwort zu Frage 2 genannten Mitglieder der Landesregierung an den aufgeführten Flügen teilgenommen. Zudem wurden diese teilweise von Mitarbeitern bzw. anderen von ihnen autorisierten Personen begleitet. Frage 5. Wie lange war das Flugzeug jeweils zu den genannten Flügen im Einsatz? Siehe hierzu die als Anlage beigefügten Tabellen. Dort wird in der Spalte "Gesamtflugzeit" die Gesamtdauer des jeweiligen Fluges (einschließlich Crew-Einsatz) abgebildet. Eingegangen am 30. Juni 2015 · Ausgegeben am 2. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1948 30. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1948 Frage 6. Wie hoch waren jeweils die Betriebs- und Personalkosten, die aus Anlass der genannten Flüge entstanden sind? Siehe hierzu die als Anlage beigefügten Tabellen. Gemäß den darin angegebenen Flugzeiten ergeben sich die folgenden Betriebs- und Personalkosten: Betriebskosten für die Flüge: Kostenansatz Polizeiflugzeug P 68 (ohne Abschreibungskosten) je Stunde 173,09 €. 173,09 € × 21:35 Stunden = 3.735,69 €. Personalkosten: Die Besatzungen des Polizeiflugzeugs P 68 setzen sich aus jeweils zwei Piloten zusammen. Zur Berechnung der Personalkosten wurde für die Piloten eine durchschnittliche Besoldungsgruppe von A 11 BBO (ohne Arbeitsplatzkosten) angenommen. Daraus ergeben sich auf Grundlage der Personalkostentabelle des Landes Hessen für die ermittelten 21:35 Flugstunden folgende Personalkosten : Kostenansatz Piloten A 11 BBO/Stunde ohne AK: 50,40 € × 43:10 Std = 2.175,60 €. Wiesbaden, 19. Juni 2015 Peter Beuth Anlage Anlage KA 19/1948 Aufstellung betreffen Flüge der Landesregierung mit dem Polizeiflugzeug P 68 - MP Bouffier - Datum Personentransport von - nach Gesamtflugzeit Flugzeit Gast Fluggast 25.03.2014 Wiesbaden - Bad Hersfeld 2:00 0:40 MP Bouffier 29.03.2014 Wiesbaden - Berlin (Tegel) 4:00 1:50 MP Bouffier 02.04.2014 Berlin (Tegel) - Frankfurt am Main 4:10 1:55 MP Bouffier 31.05.2015 Kassel (Calden) - Berlin (Tegel) 4:15 1:10 MP Bouffier Gesamtflugzeit/Flugzeit Gast: 14:25 5:35 Flugzeugkosten ohne AK: 2.495,26 € Personalkosten ohne AK: 1.453,20 € Gesamtkosten ohne AK: 3.948,46 € Aufstellung betreffen Flüge der Landesregierung mit dem Polizeiflugzeug P 68 - StM Dr. Schäfer - Datum Personentransport von - nach Gesamtflugzeit Flugzeit Gast Fluggast 19.06.2013 Mainz - Berlin - Brüssel 7:10 4:50 Dr. Schäfer Gesamtflugzeit/Flugzeit Gast: 7:10 4:50 Flugzeugkosten ohne AK: 1.240,43 € Personalkosten ohne AK: 722,40 € Gesamtkosten ohne AK: 1.962,83 €