Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger, Gremmels, Siebel (SPD) vom 13.05.2015 betreffend Abgabe für ÖPNV-Erschließungskosten und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag im Kapitel "Bezahlbaren Wohnraum bieten" die Prüfung der rechtlichen Grundlage einer Finanzierungsbeteiligung von Investoren an den ÖPNVErschließungskosten vereinbart. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Alle auf Bundesgesetzen beruhenden Finanzierungsgrundlagen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind derzeit unsicher: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Entflechtungsgesetz sind in der Gültigkeit beschränkt, das Regionalisierungsgesetz ist nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen bis Ende 2014 novelliert worden. Die Länder haben einstimmig einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine auskömmliche Finanzierung gewährleistet . Ein aus Sicht der Länder unzulänglicher Gesetzentwurf des Bundes befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Für den Ausbau des ÖPNV sind erhebliche Investitionen erforderlich; wie unter anderem die anstehenden Projekte der S-Bahn Rhein-Main, der Städte Frankfurt, Bad Homburg, Darmstadt und Kassel sowie eine Vielzahl von Bahnhofsmodernisierungen in ganz Hessen. Gleichzeitig müssen die Verkehrsangebote angesichts der wachsenden Fahrgastzahlen und umweltpolitischer Notwendigkeiten ausgeweitet werden. Hierfür muss der Bund weiterhin die erforderlichen Mittel bereitstellen. Die Hessische Landesregierung erwartet, dass im Rahmen der konstruktiven Gespräche der Länder mit dem Bund für die damit zusammenhängenden Finanzierungserfordernisse zeitnah eine adäquate Lösung gefunden wird. Auf dieser Grundlage wird, die rechtliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt, über die Schaffung einer Grundlage zur Einbeziehung von Investoren des Gebäudebaus in die Finanzierung von ÖPNV-Erschließungskosten entschieden. Alternativ sieht die Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien vor, den Kommunen die Erhebung von Stellplatzablösebeiträgen über Stellplatzbeschränkungssatzungen zu ermöglichen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Was hat die Prüfung der rechtlichen Grundlage und Zulässigkeit einer solchen Sonderabgabe er- geben? Die Prüfung der rechtlichen Grundlage und Zulässigkeit einer solchen Sonderabgabe ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2. Wann soll die ÖPNV-Abgabe in Hessen eingeführt werden? Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben gemacht werden, ob und ggf. wann eine ÖPNVAbgabe eingeführt werden könnte. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3. Für welche ÖPNV-Projekte soll diese Abgabe konkret erhoben werden? Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eingegangen am 16. Juni 2015 · Ausgegeben am 23. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1966 16. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1966 Frage 4. Wie soll verhindert werden, dass die ÖPNV-Abgabe auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt wird? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 5. Soll die ÖPNV-Abgabe nur von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften oder auch von privaten Investoren erhoben werden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 6. Wie hoch soll die ÖPNV-Abgabe pro Quadratmeter Wohnfläche sein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 7. In welchen Bundesländern gibt es bereits eine vergleichbare Regelung oder ist eine solche ge- plant? Nach Kenntnis der Hessischen Landesregierung gibt es in den Bundesländern bisher keine besonderen ÖPNV-Abgaben. Auch konkrete Planungen sind nicht bekannt. Wiesbaden, 3. Juni 2015 Tarek Al-Wazir