Kleine Anfrage der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 18.05.2015 betreffend Tierversuche in Forschungseinrichtungen der Wirtschaft in Hessen für das Jahr 2014 und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (RL) in Kraft getreten. Nach Artikel 54 Abs. 2 der RL sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich statistische Daten über die Verwendung von Tieren in Verfahren zu erfassen, diese öffentlich zur Verfügung zu stellen und der Kommission (KOM) erstmals bis zum 10. November 2015 für das Jahr 2014 sowie danach jedes Jahr zur Verfügung zu stellen. Mit dem Durchführungsbeschluss 2012/707/EU vom 14. November 2012 zur Festlegung eines gemeinsamen Formats für die Vorlage der Informationen gemäß der RL hat die KOM ein gemeinsames Format für die Einreichung der zu übermittelnden Informationen festgelegt, um eine europaweit einheitliche Datenerfassung zu gewährleisten. In diesem Sinne erfolgt die Datenübermittlung an die KOM in einem automatisierten Verfahren mittels einer Excel-Datei, die von der KOM programmiert worden ist. Zur Umsetzung der EU-Vorgaben wurde das Tierschutzgesetz durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 angepasst, die Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz -Versuchstierverordnung - TierSchVersV) vom 1. August 2013 erlassen und die Versuchstiermeldeverordnung neu gefasst. Gemäß der Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung vom 12. Dezember 2013 wird die Verwendung von Wirbeltieren in Tierversuchen oder zu bestimmten anderen wissenschaftlichen Zwecken weiterhin jährlich statistisch erfasst. Zu diesem Zweck sind die Verwender in Hessen verpflichtet, dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) jeweils bis zum 31. März des Folgejahres bestimmte Angaben wie Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere sowie Zweck und Art der Verwendung in elektronischer Form zu machen. Die Daten des elektronischen Erfassungsbogens werden seitens der Genehmigungsbehörden zusammengeführt und dem HMUKLV übermittelt, das diese daraufhin bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiterleitet. Das Bundesministerium führt die Daten aus den Ländern zusammen, berichtet gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben an die KOM und veröffentlicht die Daten anschließend. Aufgrund der oben dargestellten EU-rechtlichen Vorgaben und des von der EU harmonisierten Meldeverfahrens für Tierversuche ist im Jahr 2015 eine grundlegende Umstellung der Datenerhebung erfolgt, die keinen direkten Vergleich zu den bisherigen Statistiken gewährleistet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Wie viele Tierversuche wurden jeweils im Jahr 2014 in Hessen ohne Einbezug der Hochschulen durchgeführt? b) Wie viele Tiere wurden in den jeweiligen Forschungseinrichtungen jeweils verbraucht (jeweils Anzahl und Art der Versuchstiere für das Jahr 2014)? Eingegangen am 31. Juli 2015 · Ausgegeben am 4. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1977 31. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1977 c) Wie viele der verbrauchten Tiere wurden nach einmaligem Gebrauch getötet und wie viele der Tiere werden mehrfach für Versuche eingesetzt? Zu Frage 1 a: In Hessen wurden im Jahr 2014 163 Tierversuche, ohne Einbezug der Hochschulen , durchgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass deren Anzeige oder Genehmigung teilweise schon in den Vorjahren erfolgt ist. Zu Frage 1 b: Die Daten zu den verwendeten Tieren sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen . Zu Frage 1 c: Die Anzahl der Tiere, die nach dem einmaligen Einsatz in einem Tierversuch getötet wurden und die Anzahl der Tiere, die in weiteren Versuchen eingesetzt werden, sind aus dem vorgegebenen Erhebungsbogen der Versuchstiermeldeverordnung nicht ersichtlich. Es kann lediglich eine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Tiere in 2014 "erneut verwendet ", d.h. mehrfach für Versuche eingesetzt wurden. Hierbei handelt es sich um 5.642 Tiere. Zu der Anzahl der insgesamt getöteten Tiere liegen keine Daten vor. Frage 2. Woher wurden die Versuchstiere bezogen? Gemäß der Versuchstiermeldeverordnung ist der Geburtsort der verwendeten Tiere anzugeben. Als Optionen stehen folgende Auswahlkriterien zur Verfügung:  In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere,  In der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere,  Im restlichen Europa geborene Tiere,  In der restlichen Welt geborene Tiere. Bei Primaten stehen folgende Auswahlkriterien zur Verfügung:  In der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geborene Tiere,  Im restlichen Europa geborene Tiere,  In Asien geborene Tiere,  In Amerika geborene Tiere,  In Afrika geborene Tiere,  In anderen Teilen der Welt geborene Tiere. Die in Hessen verwendeten Versuchstiere wurden gemäß der Meldungen nach der Versuchstiermeldeverordnung in erster Linie in der EU in einem registrierten Zuchtbetrieb geboren. Ein kleinerer Teil der Tiere, insbesondere Fledermäuse, Vögel und Fische wurden in der EU, jedoch nicht in einem registrierten Zuchtbetrieb geboren. Darüber hinaus wurden Fische im restlichen Europa und insbesondere Mäuse und Hunde in der restlichen Welt geboren. Frage 3. Wie viele Neuanträge wurden jeweils im Jahr 2014 gestellt und wie viele wurden davon abgelehnt ? In 2014 wurden von Forschungseinrichtungen der Wirtschaft 39 Neuanträge eingereicht. Von diesen wurde kein Antrag abgelehnt. Frage 4. Welche Anstrengungen wurden in den letzten beiden Jahren unternommen, um den Tierverbrauch zu reduzieren? Im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Tierversuchen und der Prüfung von Anzeigen wird seitens der Genehmigungsbehörden stringent auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben geachtet. Bei allen Anzeigen bzw. Anträgen zur Genehmigung von Tierversuchen wird durch die zuständigen Behörden regelmäßig im Sinne des 3R-Prinzips1 eingehend geprüft, ob die veranschlagten Tierzahlen tatsächlich erforderlich sind. Dabei wird ebenso darauf geachtet , dass die Tierzahlen ausreichend hoch sind, um statistisch verwertbare Ergebnisse zu erlangen . Die zuständige Behörde hat jedoch keinen Einfluss auf gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche , bei denen die Anzahl der verwendeten Tiere primär von der Zahl der zu untersuchenden Impfstoffe oder Präparate abhängig ist. 1 Die drei R stehen für "Replace", "Reduce" und "Refine", d. h. übersetzt, "Vermeiden“, "Verringern" und "Verbessern “. "Replace" bedeutet Ersatz von Tierversuchen durch alternative Methoden, "Reduce" zielt auf die Verminderung der Zahl benötigter Tiere ab und "Refine" beschreibt die Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation der Tiere. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1977 3 Frage 5. Ist der Landesregierung bekannt, welche nachweislich gewonnene Erkenntnisse auf den durchgeführten Tierversuchen in Forschungseinrichtungen der Wirtschaft im letzten Jahr basieren? In der Vergangenheit waren die Institutionen, die Tierversuche durchführen, nicht dazu verpflichtet , der Genehmigungsbehörde über die gewonnenen Erkenntnisse aus den Versuchen zu berichten. Durch die Implementierung der RL in die nationalen tierschutzrechtlichen Bestimmungen besteht für die Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Möglichkeit, eine retrospektive Bewertung des Versuchs zu verlangen. Von dieser Möglichkeit wurde bei der Genehmigung mehrerer Versuche bereits Gebrauch gemacht, allerdings wurde bisher noch keiner dieser Versuche abgeschlossen, so dass seitens der Genehmigungsbehörden derzeit noch keine rückblickenden Erkenntnisse vorliegen. Ziel der Versuchsvorhaben an Fischen (Aalen) ist es weiterhin, das Abwanderungsverhalten der Tiere zu studieren und daraus Rückschlüsse auf das Öffnen von Schleusen an Staustufen zur Verhinderung von Verletzungen bzw. des Tötens von Aalen durch die Turbinen zu ziehen. Durch die im Rahmen der Tierversuche gewonnenen Erkenntnisse konnte ein bislang einzigartiges Betriebsmanagement von Wasserkraftanlagen entwickelt werden, das bei eintretendem Wanderverhalten der Aale zur Drosselung des Kraftwerks führt, wodurch der größte Teil der Tiere unverletzt die Staustufen überwinden kann. Die Besenderung des Rotmilans mit einem GPS-Satellitensender dient der Ursachenforschung zum auffälligen Bestandsrückgang der Art. Im Rahmen der Versuchsvorhaben mit einer Besenderung dieser Vogelart wurde die Erkenntnis gewonnen, dass deren illegale Verfolgung im Durchzugsraum und Winterquartier in Frankreich und Spanien eine erhebliche Ursache für Verluste darstellt. Wiesbaden, 21. Juli 2015 Priska Hinz Anlagen Anlage 1 Anzahl der Versuchstiere 2014 Tierart Unternehmen RP Kassel 2 Schaf Landesbetrieb Hessisches Landeslabor, Schloss Eichhof, 36251 Bad Hersfeld 62 Fisch Institut für angewandte Ökologie, 36320 Kirtorf 3 Fledermaus Büro für faunistische Fachfragen Korn und Stübing GbR, 35440 Linden 24 Fledermaus ecoda UMWELTGUTACHTEN, Dr. Bergen & Fritz GbR 44287 Dortmund 4 Fledermaus Simon & Widdig GbR,35037 Marburg 4 Fledermaus Planungsgruppe für Natur und Landschaft, 35410 Hungen 98 Fisch Institut für Umweltwissenschaften Universität KoblenzLandau , 76829 Landau 1 Rotmilan Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., 61209 Echzell 12 Fledermaus Büro für ökologische Fachplanungen, 35452 Heuchelheim RP Darmstadt 2.679 Fisch ECT Oekotoxikologie GmbH 218 Fisch Gobio GmbH 8.027 Maus Harlan Cytotest Cell Research GmbH 900 Ratte Harlan Cytotest Cell Research GmbH 78 Hamster Harlan Cytotest Cell Research GmbH 2.511 Fisch Ibacon GmbH 558 Fisch Institut für angewandte Ökologie 119 Schwein KOSA Pharma GmbH 11.020 Maus Merck KGaA 2.833 Ratte Merck KgaA 411 Meerschweinchen Merck KgaA 65 Kaninchen Merck KgaA 142 Hund Merck KgaA 6 Maus Mophisto 7 Ratte Mophisto 26 Fledermaus Planungsbüro (Bau von Windkrafträdern, Straßenbauprojekte ) 1.031 Maus Provadis GmbH 306 Ratte Provadis GmbH 98 Vögel Rifcon GmbH 10.517 Maus Sanofi-Aventis Deutschland GmbH 5.680 Ratte Sanofi-Aventis Deutschland GmbH 120 Meerschweinchen Sanofi-Aventis Deutschland GmbH 6.495 Kaninchen Sanofi-Aventis Deutschland GmbH 281 Schwein Sanofi-Aventis Deutschland GmbH 184 Fisch SGS Institut Fresenius GmbH RP Gießen 412 Maus Provadis GmbH 48 Ratte Provadis GmbH 70 Meerschweinchen Provadis GmbH 8 Kaninchen Provadis GmbH 38.270 Maus Novartis 6.554 Meerschweinchen Novartis 5 Haushuhn Novartis 1.258 Maus CSL Behring 623 Ratte CSL Behring 415 Kaninchen CSL Behring 6 Schwein CSL Behring 24 Ratte NeuroCode AG 12 Andere Nager (Microtus arvalis) Tier3 solutions GmbH 4 Schwein TransMIT GmbH 10 Maus Landesbetrieb Hessisches Landeslabor 2.618 Maus Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH 40.993 Kaninchen Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH 35 Schaf Siemens Healthcare Diagnostics Products GmbH 18 Fledermaus Simon & Widdig GbR 3 Fledermaus Gutschker-Dongus 3 Fledermaus Büro für angewandte Faunistik und Monitoring 1 Fledermaus Büro für faunistische Fachfragen 8 Fledermaus Ingenieurbüro für Umweltplanung