Kleine Anfrage der Abg. Rudolph, Eckert, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh (SPD) vom 10.05.2015 betreffend Liegenschaft der I. Bereitschaftspolizeiabteilung Mainz-Kastel und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Bereits im Jahr 2008 begannen mit der Umstrukturierung der Bereitschaftspolizei zu einer "Einsatzpolizei und der geplanten und mittlerweile auch erfolgten Verlagerung der Technischen Einsatzeinheit zur III. Bereitschaftspolizeiabteilung in Mühlheim am Main die Planungen für ein Nutzungskonzept. Dieses Nutzungskonzept, welches nunmehr wegen dem Sanierungsbedarfs bei der I. Bereitschaftspolizeiabteilung (I. BPA) und der in diesem Zusammenhang vom Hessischen Immobilienmanagement (HI) geplanten Bauunterhaltungsmaßnahme erstellt wurde, sieht die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts zum 31.12.2016 in Form der Abmietung eines Areals links der Fahrstraße mit Kfz- und Waffenwerkstatt, Garagen und zwei Gebäuden vor. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Räumlichkeiten geräumt sein; bei erforderlichen Rückbauarbeiten entsprechend früher. Diese Vorbemerkung vorangestellt, wird die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt beantwortet: Frage 1. Trifft es zu, dass die Liegenschaft der I. Bereitschaftspolizeiabteilung Mainz-Kastel "MudraKaserne ", Wiesbadener Straße 99, verkleinert werden soll? Falls ja: a) Wieso ist eine Verkleinerung der Liegenschaft geplant und welcher Bereich der Liegenschaft soll wann und warum gekündigt werden? b) Was befindet sich in dem Bereich der Liegenschaft, der gekündigt werden soll? c) Ist sichergestellt, dass die unter 1b) benannten Teilbereiche künftig in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden können? Falls ja, ab wann und wo? Bitte aufschlüsseln. d) Bis wann müssen die Räumlichkeiten geräumt werden? Zunächst wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: In dem Bereich, welcher abgemietet werden soll, befinden sich folgende Räumlichkeiten:  Lager des Hessischen Immobilienmanagements (HI)  Kfz- und Waffenwerkstatt der I. BPA  Garagengebäude mit 40 Garagen  IuK-Werkstatt mit Lagerflächen und Instandhaltungsplatz der I. BPA  Räumlichkeiten des Landespolizeiorchesters  Tatortstraße  Aufenthaltsräume der Mitarbeiter des Facility-Managements  Aufenthaltsräume, Waschraum und Lager des Reinigungspersonals  Teilweise nicht nutzbare Lagerflächen  Lagerflächen des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums (HBPP)  Spind-, Umkleide- und Duschräume der Bediensteten der I. BPA  Heizungsanlage der Gesamtliegenschaft  Teilweise nicht nutzbare Kellerräume  Räumlichkeiten der Kindertagesstätte EG Kiddy Eingegangen am 11. August 2015 · Ausgegeben am 13. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1993 11. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1993 Grundsätzlich ist vorgesehen, die genannten Teilbereich in anderen Räumlichkeiten unterzubringen . Im Einzelnen gliedert sich dies wie folgt auf:  Das Lager des HI fällt ersatzlos weg.  Die Aufgaben der Kfz-Werkstatt sollen fremdvergeben werden, so dass diese nach der Abmietung geschlossen wird.  Anstelle des Garagengebäudes sollen insgesamt 22 witterungsgeschützte Stellplätze in Form von Carports auf dem verbleibenden Gelände hergerichtet werden.  Die Arbeitsstätte der IuK-Werkstatt soll in das Gebäude VII verlagert werden. Ein witterungsgeschützter Außenarbeitsplatz soll im Jahr 2016 errichtet werden.  Für das Landespolizeiorchester sind Büroräume und Umkleiden im Gebäude XIII vorgesehen . Ein Probenraum wird außerhalb der Liegenschaft zur Verfügung gestellt.  Die Tatortstraße soll in das Gebäude X verlagert werden.  Die Aufenthaltsräume der Mitarbeiter des Facility-Managements sowie die Aufenthaltsräume , der Waschraum und das Lager des Reinigungspersonals sollen in die Kellerräume des Gebäudes X verlagert werden.  Die Lagerflächen des HBPP sollen vollständig in die verbleibenden Gebäude verlagert werden .  Die Spind-, Umkleide- und Duschräume der Bediensteten der I. BPA sollen in die Gebäude XII und XIV verlagert werden.  Die Heizungsanlage soll auf dem Gelände der Restliegenschaft neu errichtet werden.  Hinsichtlich der Räumlichkeiten der Kindertagesstätte EG Kiddy wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen. Frage 2. Trifft es zu, dass in der Liegenschaft der I. Bereitschaftspolizeiabteilung befindliche noch ungenutzte Flächen bebaut werden sollen? Falls ja, aus welchem Grund und zu welcher konkreten Nutzung? Dies trifft zu. Derzeit wird geprüft, ob ein Einsatztrainingszentrum (ETZ) für das Polizeipräsidium Westhessen, das Hessische Landeskriminalamt, das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung und die Bereitschaftspolizei errichtet werden kann. Im Rahmen der Neuausrichtung des Einsatztrainings der hessischen Polizei ist für die Region West ein gemeinsames Einsatztrainingszentrum für die genannten Behörden vorgesehen. Frage 3. Inwiefern ist sichergestellt, dass die verbleibende Freifläche nach Umsetzung aller genannten Maßnahmen noch ausreichend als Übungsfläche genutzt werden kann? Trotz der Aufgabe der Teilliegenschaft sind für die Aufrechterhaltung der Aus- und Fortbildung noch ausreichend Übungsflächen vorhanden. Frage 4. Welche Baumaßnahmen sind zur Ertüchtigung der Restliegenschaft notwendig? Bitte aufschlüsseln in allgemeine Maßnahmen wie Energieversorgung, Heizung und Zufahrtswege , sowie spezielle Maßnahmen für den jeweiligen Umzug von Organisationseinheiten in den verbleibenden Teil. Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen. Frage 5. Wie hoch ist die Miete für die gesamte Liegenschaft ohne die geplante Verkleinerung? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Bereichen der Liegenschaft. a) Wie hoch ist die zukünftige Miete für den verkleinerten Teil? b) Welche Baukosten werden für die Ertüchtigung der Restliegenschaft erwartet? Bitte aufschlüsseln analog zu Frage 4. Der jährliche Mietzins für die Gesamtliegenschaft beträgt derzeit 3.443.726,64 €. Dabei werden je nach Flächenart differenzierte Preise von 8,62 € bis 9,16 €/m²/Mt. für Büroflächen, 3,02 € bis 3,21 €/m²/Mt. für Lagerflächen und 5,60 € bis 6,12 €/m²/Mt. für sonstige Flächen gezahlt. Nach dem Mietvertrag beträgt die jährliche Miete für den abzumietenden Flächenanteil derzeit 861.791,79 €; damit verbleibt für die Restfläche ein Mietzins in Höhe von derzeit 2.581.934,85 € p.a. Darüber hinaus entfallen Dienstleistungsentgelt und Betriebskosten. In Bezug auf die Beantwortung der Frage nach den Baukosten für die Ertüchtigung der Restliegenschaft wird ebenfalls auf die beigefügte Tabelle verwiesen. Zu beachten ist, dass in den Baukosten auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen enthalten sind, die auch ohne die Abmietung angefallen wären. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1993 3 Frage 6. Gibt es im Zusammenhang mit der Verkleinerung der Liegenschaft Pläne zur Schließung der KfzWerkstatt der I. Bereitschaftspolizeiabteilung? a) Wenn ja, wie soll zukünftig die Instandhaltung der hier betreuten Dienstfahrzeuge sichergestellt werden? b) Was geschieht bei einer Schließung mit den derzeit in der Werkstatt beschäftigten Personen? Zunächst wird zur Beantwortung dieser Frage auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Hinsichtlich der fünf Beschäftigten in der Kfz-Werkstatt ist mitzuteilen, dass ein Beschäftigter zeitnah in den Ruhestand eintreten wird. Den übrigen vier Beschäftigten wurden sozialverträglich angemessene alternative Verwendungsmöglichkeiten im Polizeibereich am Standort Mainz-Kastel/ Wiesbaden angeboten. Das Personalkonzept ist mit dem Personalrat einvernehmlich abgestimmt und liegt dort vor. Frage 7. Auf dem Gelände der I. Bereitschaftspolizeiabteilung befindet sich seit langer Zeit eine Kindertagesstätte . Wie wird sich die mögliche Verkleinerung der Liegenschaft auf diese behördennahe soziale Einrichtung auswirken? Der Erhalt der Kindertagesstätte hat für das Land und die Stadt Wiesbaden hohe Priorität. Derzeit finden Gespräche mit der Stadt und dem Eigentümer benachbarter Grundstücksflächen statt mit dem Ziel, verbindliche Vereinbarungen für eine alternative Unterbringung der Kindertagesstätte zu treffen. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen; eine Lösung für die Unterbringung der Kindertagesstätte soll jedoch vor einer Kündigung der Teilfläche gefunden werden. Wiesbaden, 5. August 2015 Peter Beuth Anlagen I. Bereitschaftspolizeiabteilung Mainz-Kastel Kleine Anfrage 19/1993 - Frage 4 und 5.b BB Nr. Maßnahme Gebäude entfällt Verlagerung in Geb. Details Baukosten ohne Baunebenkosten GESAMT 6.642.300,00 € ALLGEMEINE MASSNAHMEN 3.663.900,00 € 09 Anpassung der Liegenschaftssicherung Außenanlagen - Errichtung eines neuen Zaunes entlang der Grundstücksteilung - Anpassung des Zaunes entlang der Biebricher Straße - Zurückversetzung der Drehtüranlage an der Biebricher Straße - Erneuerung der Toranlage an der Biebricher Straße 332.000,00 € 10 Errichtung einer neuen Heizzentrale VI VIII - Die Konzeption einer zukunftssicheren und ernergieeffizienten Wärmeversorgung für die Restliegenschaft ist derzeit in Bearbeitung. Denkbar wäre ein Energieliefercontracting oder eine Versorgung durch Fernwärme. Eine durchgängige Wärmeversorgung für die Nutzung der Restliegenschaft wird sicher gestellt. 381.500,00 € 13 Neuplanung Verkehrs- und Parkflächen Außenanlagen - Erschließungskonzept mit dem Leierweg als Haupt- zufahrtsachse für insgesamt 450 Stellplätze - Gästeparkplätze - Dienstparkplätze - Privat-PKW - Feuerwehrringstraße - LKW-Anlieferhof - Hauptzufahrt an der Wiesbadener Straße - Bedarfszufahrt an der Biebricher Straße - Übungsplatz auf der Westseite 2.950.400,00 € SPEZIELLE MASSNAHMEN 2.978.400,00 € 01 Umbau der Apartements zu Spindräumen VI XII, XIV - Rückbau und Umbau vorhandener Sanitärräume - Errichtung von zentralen Dusch-/WC-Einheiten - Erneuerung der Trinkwasserleitungen 2.021.400,00 € 02 Herstellung von Büroraumreserven XIII - technische Ertüchtigung von drei vorhandenen Büroräumen - Umbau von zwei WC-Anlagen 40.650,00 € 03 Umbau von Apartements zu Büros XII - in Maßnahme 01 enthalten - € 04 Verlagerung der Tatortstraße und taktische Trainingsräume V X - Herstellung von Tatortszenarien im KG, EG, OG (Keller, Wohnung, Gaststätte, Gartenhütte, Baucontainer) - Wachbereich mit Haftzelle 245.600,00 € 05 Carport für 22 Fahrzeuge zw. Geb. IX und Biebr. Str. IV Außenanlagen - Umschlagplatz für Anlieferung größerer Warenmengen - Stellplätze für Spurensicherungsmaßnahmen 278.800,00 € 06 Verlagerung der IuK-Werkstatt, etc. V VII - Herrichtung von Werkstatt-, Lager- und Büroräumen 74.500,00 € 07 Verlagerung des Landespolizeiorchesters V XIII - Unterbringung von Büro-, Lager- und Spindräumen für das LPO - Umbau von zwei WC-Anlagen - Erneuerung des betroffenen Trinkwasserstranges 88.800,00 € 08 Verlagerung der Waffenwerkstatt zum PTLV III PTLV, Geb. K - Herrichtung von Schmiede, Werkstatt, Maschinenraum, Materiallager, Büroraum und Sozialräumen im PTLV 90.150,00 € 11 Zusätzliche Räume für den polizeiärztlichen Dienst XI - Herrichtung eines Büroraumes für den PÄD 21.600,00 € 12 Notstromversorgung VII - Errichtung eines schallgeschützten Notstromaggregates im Außenbereich des Geb. VII zur Versorgung der Geb. I und VII 116.900,00 €