Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 19.05.2015 betreffend Altersgerechter Wohnraum in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: In Deutschland ist eine ausreichende Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum nicht gewährleistet. Eine Studie der Prognos AG hat ermittelt, dass bis zum Jahr 2030 mit einem Anstieg des Bedarfs für altersgerechte Wohnungen auf rund 3,6 Mio. gerechnet werden muss. Bereits heute fehlen in Deutschland 2,7 Mio. dieser Wohnungseinheiten. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie viele altersgerechte Wohneinheiten gibt es derzeit in Hessen? Frage 2. Wie viele altersgerechte Wohnungseinheiten fehlen derzeit in Hessen nach Ansicht der Landesre- gierung? Frage 3. In welchen Regionen Hessen sieht die Landesregierung den größten Mangel? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung keine Informationen vor. Frage 4. Gibt es eine Schätzung, wie viele altersgerechte Wohneinheiten im Jahre 2030 benötigt werden und wie viele solcher zur Verfügung stehen werden? Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung keine Informationen vor. Bezogen auf Deutschland verweise ich auf die Vorbemerkung der Fragestellerin. Frage 5. Wie wird die Landesregierung die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum unterstützen? Frage 6. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass ältere Menschen entsprechenden altersge- rechten Wohnraum finden? Welche Informations- und Beratungsmöglichkeiten sollen Hilfe diesbezüglich leisten? Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) fördert die Hessische Fachstelle für Wohnberatung (HFW) in Höhe von rund 65.000 € jährlich. Die Fachstelle für Wohnberatung hat die Aufgabe, haupt- und ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater zu barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen zu qualifizieren. Bis Ende 2014 wurden hessenweit 260 hauptamtliche und 338 ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater geschult. Zudem wurden entsprechende Fortbildungen für Handwerker durchgeführt. Einmal jährlich wird eine Informationsveranstaltung für Bürgermeister zum Thema "Neue Wohnformen" angeboten. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung einkommensschwache Haushalte bei der Versorgung mit bezahlbarem Mietwohnraum. In der entsprechenden Förderrichtlinie für den Mietwohnungsneubau wird gefordert, dass die Erdgeschosswohnungen, die Eingegangen am 30. Juni 2015 · Ausgegeben am 3. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1995 30. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1995 sich von ihrer Lage her dafür eignen, als barrierefreie Wohnungen herzurichten sind. Hierdurch wird den Bedürfnissen von älteren und behinderten Menschen Rechnung getragen. Daneben fördert das Land Hessen die Beseitigung baulicher Hindernisse im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem Zuschuss. Ziel dieser Förderung ist es, Menschen mit Behinderung beim Umbau ihres Wohnraums zu unterstützen, so dass diese Menschen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Diese Förderung kommt auch zu einem großen Teil älteren Menschen zugute. Die Mittel hierfür wurden 2015 auf 2 Mio. € pro Programmjahr verdoppelt. Wiesbaden,22. Juni 2015 Stefan Grüttner