Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 20.05.2015 betreffend Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) haben ihren Vorbereitungsdienst zum 01.11.2014 sowie zum 01.05.2015 angetreten? (Bitte nach Lehramt aufschlüsseln) Diese Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Lehramt 01.11.2014 01.05.2015 Grundschulen 222 157 Haupt- und Realschulen 249 258 Förderschulen 100 79 Gymnasien 510 495 Berufliche Schulen 108 102 Frage 2. Wie viele LiV nutzen derzeit die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren? Derzeit nutzen keine Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Insgesamt liegen 10 Anträge für das Teilzeitreferendariat zum Anfangstermin 01.08.2015 vor (sechs Anträge aus dem vergangenen Jahr und vier Anträge aus diesem Jahr). In sechs Fällen soll der Vorbereitungsdienst mit dem 1. Hauptsemester und in 4 Fällen mit dem zweiten Hauptsemester in Teilzeitform fortgesetzt werden. Frage 3. Wie viele LiV absolvieren derzeit ihren Vorbereitungsdienst in der inklusiven Beschulung und mit welchem Anteil ihrer Unterrichtsstunden sind diese in der inklusiven Beschulung eingesetzt? Die Studienseminare weisen die LiV den Schulen i.d.R. nach Schulform und ggf. nach Fächerbedarf - unabhängig von dem Kriterium der inklusiven Beschulung - bei der Einstellung zu. Die Planung und Entscheidung über den Einsatz im Unterricht wird vor Ort von den Ausbildungsschulen vorgenommen. Somit treffen die Schulen die Entscheidung über einen möglichen Unterrichtseinsatz einer LiV im inklusiven Unterricht und über den jeweiligen Stundenumfang in einer Klasse mit inklusivem Unterricht. Daher kann keine verbindliche Aussage zu dem Anteil des Unterrichtseinsatzes und des Stundenumfangs von LiV in der inklusiven Beschulung gemacht werden. Die Ausnahme bildet hier der Förderschulbereich. Die Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst können - je nach Absprachen der Studienseminarleitungen mit den Schulen - für die Ausbildung im Rahmen der inklusiven Beschulung allgemeinen Schulen, Förderschulen und Bera- Eingegangen am 30. Juni 2015 · Ausgegeben am 3. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/1998 30. 06. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1998 tungs- und Förderzentren zugewiesen werden. Derzeit absolvieren in Hessen Förderschullehrkräfte an folgenden Studienseminaren ihren Vorbereitungsdienst im Bereich der inklusiven Beschulung: Studienseminar GHRF Frankfurt 1 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Friedberg 11 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Offenbach 1 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Wiesbaden 4 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Heppenheim 1 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Hanau 0 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Rüsselsheim 2 Förderschul-LiV (+ 1 Förderschul-LiV aus Elternzeit zurück ab 01.08.2015) Studienseminar GHRF Gießen 9 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF ESW/HEF 1 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Marburg 4 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Wetzlar 4 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Kassel 3 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Fulda 0 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Darmstadt 1 Förderschul-LiV Studienseminar GHRF Fritzlar 3 Förderschul-LiV hessenweit ∑45 + 1 Förderschul-LiV aus Elternzeit zurück Stand: 01.06.2015 Grundsätzlich ist zu betonen, dass alle LiV, insbesondere die Förderschul-LiV, ermutigt werden bzw. gehalten sind, in die Arbeit der Beratungs- und Förderzentren und der inklusiven Beschulung einen Einblick zu gewinnen und erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu sammeln. Darüber hinaus stehen die Studienseminare in enger Kooperation mit den jeweils zuständigen Staatlichen Schulämtern und Ausbildungsschulen, um die Ausbildung im Bereich der inklusiven Bildung weiter auszubauen. Frage 4. In welchen Lehrämtern müssen LiV mit welchen durchschnittlichen Wartezeiten rechnen, um in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden? Zurzeit gibt es bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei den Lehrämtern an Beruflichen Schulen, an Grundschulen und an Förderschulen keine Wartezeiten. Dagegen bestehen in den Bereichen der Lehrämter Haupt- und Realschulen und Gymnasien Wartezeiten. Die Wartezeit für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber ist von vielen Faktoren abhängig; das Lehramt ist nur einer davon. Weiterhin entscheidend ist die Note der 1. Staatsprüfung und die Wahl der Unterrichtsfächer. Bewerberinnen und Bewerber mit einer sehr guten Examensnote und/oder mit Mangelfächern (beim Lehramt an Gymnasien die Fächer Kunst, Physik, Musik, Chemie und Informatik und Evangelische und Katholische Religion, beim Lehramt an Hauptund Realschulen die Fächer Chemie, Physik, Musik, Kunst, Ethik, Evangelische und Katholische Religion) haben beste Chancen auf eine sofortige Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Hingegen müssen Bewerberinnen und Bewerber mit einer schlechteren Examensnote und mit anderen, bei den Bewerberinnen und Bewerbern stärker nachgefragten Fächern (z.B. Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Politik und Wirtschaft) mit längeren Wartezeiten rechnen. Auch hängen die Einstellungschancen von der Anzahl der insgesamt im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Ausbildungsstellen und von der für jedes Fach unterschiedlichen Ausbildungskapazitäten an den Studienseminaren ab sowie von den jeweiligen GesamtBewerberzahlen , die im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Frage 5. Worauf führt die Landesregierung einen möglichen Bewerberüberhang zurück? Es gibt insbesondere für das Lehramt an Gymnasien eine hohe Zahl an Studierenden, die das Angebot an Stellen derzeit übersteigt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/1998 3 Frage 6. Wie wird sich die geplante Kürzung des Zuweisungsfaktors an gymnasialen Oberstufen voraussichtlich auf das Angebot an Stellen im Vorbereitungsdienst an Gymnasien auswirken? Die Veränderung des Zuweisungsfaktors für Schülerinnen und Schüler an gymnasialen Oberstufen wirkt sich nicht auf Einstellungsmöglichkeiten im Vorbereitungsdienst für Gymnasien aus. Frage 7. Wie wird sich die geplante Kürzung des Zuweisungsfaktors an gymnasialen Oberstufen voraus- sichtlich auf die Einstellungsperspektiven vollständig ausgebildeter LiV im Lehramt an Gymnasien bei ihrer Bewerbung in den Schuldienst auswirken? Es wird in der Summe weniger Einstellungsmöglichkeiten für gymnasiale Lehrkräfte, aber erheblich mehr für Förderschul- und Grundschullehrkräfte geben. Frage 8. In welchen Lehrämtern konnten zum 01.11.2014 sowie zum 01.05.2015 nicht alle vorhanden LiV-Stellen besetzt werden? Zum Einstellungstermin 01.11.2014 wurde eine Stelle und zum Einstellungstermin 01.05.2015 wurden neun Stellen nicht besetzt. Zum Ende des Einstellungsverfahrens haben einige schon eingestellte Bewerberinnen und Bewerber ihre Zusage kurzfristig zurückgezogen bzw. den Dienst nicht angetreten. Da hierfür aufgrund der Kurzfristigkeit kein Ersatz mehr möglich war, konnten die Stellen nicht besetzt werden. Frage 9. Worauf führt die Landesregierung diesen Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern zurück und welche Maßnahmen unternimmt sie dagegen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Wiesbaden, 23. Juni 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz