Kleine Anfrage der Abg. Merz, Di Benedetto und Roth (SPD) vom 13.03.2014 betreffend Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kamen in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils nach Hessen? Die beiden Clearingstellen in Gießen und Frankfurt am Main registrieren die Zugänge und haben folgende Zahlen gemeldet: 2010: 683; 2011: 744; 2012: 731 und 2013: 1.128. Frage 2. Wie viele Plätze in den einzelnen Clearing-Stellen standen in diesen Jahren jeweils zur Verfü- gung und wie viele davon waren - in der Spitze - besetzt? In Hessen wurden zwei Clearingstellen eingerichtet und zwar bei den Jugendämtern der Städte Gießen (2004) und Frankfurt am Main (1988). In den Clearingstellen befindet sich das Fachpersonal (Sozialdienst und Amtsvormundschaft), welches das Clearingverfahren durchführt. In den Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), welche der Inobhutnahme der umF gemäß § 42 SGB VIII dienen, wurden bei den Einrichtungsträgern die nachfolgenden Angaben (siehe Tabelle) ermittelt: Aufnahmeeinrichtung 2010 2011 2012 2013 Valentin Senger Haus, Frankfurt * inkl. Außenstelle in Grünberg ** im Oktober 2013 wurden die 22 Plätze in der Außenstelle JohannesKirchner -Haus als eigenständige Einrichtung weitergeführt Januar bis September 2010 26 Plätze Oktober bis September 2010 46 Plätze* Spitzen- belegung 46 Plätze 48 Plätze (inkl. Außen- stelle Johann- KirchnerHaus ) Spitzen- belegung 48 Plätze 48 Plätze Spitzenbelegung 52 Plätze Januar bis September 2013 56 Plätze Oktober bis Dezember 2013 58 Plätze Spitzenbelegung 62 Plätze ** AWO - Aufnahmeheim im JohannaKirchner -Haus, Frankfurt Bis September 2013 eine Einrichtung des Valentin-Senger-Hauses. Siehe Valentin- Senger-Heim Siehe Valentin- Senger-Heim Siehe Valentin- Senger-Heim 22 Plätze Spitzen- belegung 22 Plätze Kinder- und Jugendheim St. Stephanus , Gießen Es wurden keine Angaben bez. Spitzenbelegung angegeben. 117 Plätze 132 Plätze 150 Plätze 225 Plätze Aufnahme- und Übergangseinrichtung Speyerer Straße, Frankfurt 11 Plätze 24 Plätze 98 Plätze 250 Plätze Aufnahmeeinrichtung Krifteler Straße , Frankfurt (Einrichtung seit 2013) 62 Plätze Eingegangen am 25. April 2014 · Ausgegeben am 2. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/200 29. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/200 Erstaufnahmeeinrichtung Kriegkstraße , Frankfurt (Eröffnung 08.06.2010) 32 Plätze 37 Plätze 46 Plätze 36 Plätze Kolpinghaus, Frankfurt am Main (ab August 2013) August bis Oktober 14 Plätze, ab November Reduzierung auf 12 Plätze; Vollbelegung Frage 3. Wie hat sich die Verweildauer der jungen Menschen in den einzelnen Clearingstellen in den Jah- ren 2010 bis 2013 entwickelt? Die Verweildauer der jungen Menschen in den einzelnen Clearingstellen hat sich in den Jahren 2010 bis 2013 wie folgt entwickelt: Aufnahmeeinrichtung 2010 2011 2012 2013 Valentin-Senger-Haus, Frankfurt 68 Tage 81 Tage 72 Tage 71 Tage AWO - Aufnahmeheim im JohannaKirchner -Haus, Frankfurt Siehe Valentin- Senger-Heim Siehe Valentin- Senger-Heim Siehe Valentin- Senger-Heim 30 Tage Kinder- und Jugendheim St. Stephanus, Gießen 73 Tage 101 Tage 88 Tage 101 Tage Aufnahme- und Übergangseinrichtung Speyerer Straße, Frankfurt 83 Tage 97 Tage 114 Tage 155 Tage Aufnahmeeinrichtung Krifteler Straße, Frankfurt (Einrichtung seit 2013) 60 Tage Erstaufnahmeeinrichtung Kriegkstraße , Frankfurt (Eröffnung 08.06.2010) 87 Tage 117 Tage 111 Tage 108 Tage Kolpinghaus, Frankfurt am Main (ab August 2013) 150 bis 180 Tage Frage 4. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in den Jahren 2010 bis 2013 von den aufnahmepflichtigen Gebietskörperschaften aufgenommen? (Bitte nach Jahren und Gebietskörperschaften aufschlüsseln) Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 5. Welche Gebietskörperschaften haben in den Jahren 2010 bis 2013 ihre Aufnahmeverpflichtungen erfüllt, welche nicht? (Bitte nach Jahren und nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln) Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 6. Wie erfolgt die Finanzierung der Clearingstellen? Die Finanzierung erfolgt durch das Land Hessen. Es werden auf Antrag die Personalkosten für die Bereiche Sozialdienst und Amtsvormundschaft bewilligt und erstattet. Sachkosten müssen von den beiden Jugendämtern selbst getragen werden. Die Bewilligung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Frage 7. Wie erfolgt der Kostenausgleich zwischen den Jugendhilfeträgern, die ihre Quote nicht erfüllen, und denen, die ihre Quote übererfüllen? Ein Kostenausgleich erfolgt nicht. Wiesbaden, 17. April 2014 Stefan Grüttner Anlagen