Kleine Anfrage des Abg. Marius Weiß (SPD) vom 13.03.2014 betreffend ärztliche Versorgung im Rheingau-Taunus-Kreis und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte im Rheingau-Taunus-Kreis werden in Kürze aus Altersgründen oder sonstigen Gründen ihre Praxen aufgeben? Bitte nach Facharztgruppen aufteilen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) hat in ihrer Stellungnahme vom 22.04.2014 an die Hessische Landesregierung angemerkt, dass die Vertragsärzte der KV Hessen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Zulassungsausschuss den Verzicht auf ihre Zulassung anzeigen, nicht verpflichtet sind, Angaben über die Zukunft ihrer Vertragsarztpraxis zu machen . Die KV Hessen verfügt daher über keine konkreten Zahlen, wie viele Ärzte tatsächlich in Kürze aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Ein Ausscheiden aus Altersgründen kann seit dem Wegfall der 68-Jahre-Grenze nach Angaben der KV Hessen ebenfalls nicht mehr allein anhand der vorhandenen Daten prognostiziert werden, da die Vertragsärzte auch über das 68. Lebensjahr hinaus vertragsärztlich tätig sein können und es ihrer Entscheidung obliegt, wann sie ihre Tätigkeit aufgeben. Mit den folgenden Tabellen hat die KV Hessen eine Übersicht erstellt, wie viele Sitzabgaben es bei Eintritt in den Ruhestand mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 voraussichtlich geben wird. Die Tabellen sind aufgegliedert nach den vier in der Bedarfsplanung festgelegten Versorgungsebenen . Siehe dazu die Tabellen 1 bis 4 der Anlage: Tabelle 1: Hausärztliche Versorgung Tabelle 2: Allgemeine fachärztliche Versorgung Tabelle 3: Spezialisierte fachärztliche Versorgung Tabelle 4: Gesonderte fachärztliche Versorgung Frage 2. a) Bei wie vielen dieser Praxen ist die Nachfolge bereits geregelt? Die KV Hessen führt hierzu aus, dass derzeit der Zulassungsausschuss nur zu einem gynäkologischen Versorgungsauftrag eine Nachfolgeentscheidung getroffen hat. Sonstige, aus Altersgründen veranlasste Praxisübernahmeverfahren, sind der KV Hessen nicht bekannt. In den genannten Fachgruppen gibt es natürlich auch Praxisübergaben, die nicht altersbedingt stattfinden. Frage 2. b) In wie vielen Fällen treten Schwierigkeiten bei der Nachfolge auf? Bitte nach Facharztgrup- pen aufteilen. Die KV Hessen gibt zu dieser Frage an, dass ebenso wie beim Verzicht auf die Zulassung die Ärzte auch zur Nachfolgeregelung nicht verpflichtet sind, Angaben gegenüber der KV Hessen zu machen. Daher können keine konkreten Angaben hierzu gemacht werden. Im Allgemeinen ist allerdings zu beobachten, dass die Nachbesetzung von hausärztlichen Versorgungsaufträgen im Rheingau-Taunus-Kreis zeitaufwendiger geworden ist. Dies betrifft insbesondere Kleinpraxen . Eingegangen am 12. Mai 2014 · Ausgegeben am 14. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/201 12. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/201 Frage 3. Wie stellt sich die Versorgungslage nach Facharztgruppen im Rheingau-Taunus-Kreis derzeit dar und wie ist die Prognose für die Zeit in fünf bzw. zehn Jahren? Die hausärztliche Versorgungssituation stellt sich nach Angaben der KV Hessen derart dar, dass von den fünf Mittelbereichen im Rheingau-Taunus-Kreis zwei (Eltville und Rüdesheim/Geisenheim ) überversorgt sind, zwei (Taunusstein und Bad Schwalbach) einen Versorgungsgrad von 100 bis 110 % aufweisen und bei einem Mittelbereich (Idstein) der Versorgungsgrad unter 100 % liegt. Insgesamt sind im Rheingau-Taunus-Kreis, wie im Folgenden zu erkennen ist, aktuell zehn Hausarztsitze offen. Siehe dazu die Tabelle 5 der Anlage: Tabelle 5: Hausärztliche Versorgungssituation Im Weiteren führt die KV Hessen aus, dass der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Beschluss vom 13.02.2014 festgestellt hat, dass der Planungsbereich Rheingau-TaunusKreis für fachärztliche Neuzulassungen gesperrt ist und als überversorgt gilt. Eine Ausnahme bilden hierbei lediglich die Arztgruppen der Augenärzte sowie der Kinder- und Jugendpsychiater , für die der jeweilige Planungsbereich geöffnet ist. Sofern im Bedarfsplan auf die Raumordnungsregion Rhein-Main (spezialisierte fachärztliche Versorgung) bzw. auf das gesamte KVGebiet der KV Hessen (gesonderte fachärztliche Versorgung) als Planungsbereich rekurriert wird, ist eine ausschließlich für den Rheingau-Taunus-Kreis geltende Darstellung der Versorgungssituation nicht möglich. Im Folgenden wird seitens der KV Hessen einer nach Arztgruppen aufgeteilter Überblick über die prognostizierte zukünftige Versorgungssituation in fünf bzw. zehn Jahren gegeben. Dabei darf nach deren Ansicht im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit der Nachbesetzung der fachärztlichen Arztsitze um einiges höher ausfallen wird als die der hausärztlichen. Siehe dazu die Tabellen 6 bis 9 der Anlage: Tabelle 6: Prognose 2020 und 2025 - Hausärztliche Versorgung Tabelle 7: Prognose 2020 und 2025 - Allgemeine fachärztliche Versorgung Tabelle 8: Prognose 2020 und 2025 - Spezialisierte fachärztliche Versorgung Tabelle 9: Prognose 2020 und 2025 - Gesonderte fachärztliche Versorgung Nach Auffassung der KV Hessen ist es bei derartigen Praxisabgabeszenarien von besonderer Bedeutung, die Altersstruktur der jeweiligen Arztgruppen zu berücksichtigen, um eine möglichst differenzierte Sichtweise der künftigen Versorgungssituation zu erhalten. Die für Hessen errechneten Durchschnittswerte stellen hierbei Richtwerte dar und dienen bei der Einschätzung der Versorgungslage lediglich der besseren Orientierung. Die Wahrscheinlichkeit eines Versorgungsengpasses nimmt nämlich vor allem dann zu, wenn neben einem geöffneten Planungsbereich , der sich wegen eines Nachfolgemangels nur wieder schwer schließen lässt, eine bestimmte Arztgruppe bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein sehr hohes Durchschnittsalter aufweist. Vergleichsweise gut stellt sich die Versorgungssituation aus Sicht der KV Hessen bei den Augenärzten im Rheingau-Taunus-Kreis dar, obwohl der Planungsbereich geöffnet ist. Diese Arztgruppe weist im Vergleich zu allen übrigen Arztgruppen mit 48 Jahren das geringste Durchschnittsalter auf. Dem steht die Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiatern gegenüber, deren Durchschnittsalter bei 61 Jahren liegt und auch im Vergleich zu Hessen außerordentlich hoch ist. Ein wohl perspektivisch erhöhter Niederlassungsbedarf wird seitens der KV Hessen bei den Nervenärzten herrschen, deren Durchschnittsalter bei 59 Jahren liegt, obgleich deren Planungsbereich für diese Arztgruppe derzeit sogar als überversorgt ausgewiesen wird. Verdeutlicht wird dieser Bedarf in Verbindung mit den in Tabelle 2 und 7 gemachten Angaben zu den Fragen 1 und 3 hinsichtlich der prognostizierten Sitzabgabe mit 65 Jahren. Den nachfolgenden Tabellen der KV Hessen kann die nach Arztgruppen aufgeteilte Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte entnommen werden: Siehe dazu die Tabellen 10 bis 12 der Anlage: Tabelle 10: Altersstruktur der hausärztlichen und allgemein fachärztlichen Versorgung Tabelle 11: Altersstruktur der spezialisierten fachärztlichen Versorgung Tabelle 12: Altersstruktur der gesonderten fachärztlichen Versorgung Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/201 3 Frage 4. Wie hat sich die Zahl der Augenärzte in den letzten zehn Jahren bezogen auf die Bevölkerungs- zahl im Rheingau-Taunus-Kreis entwickelt und wie sieht die Prognose für die Zukunft aus? Die Zahl der Augenärzte im Rheingau-Taunus-Kreis war nach Angaben der KV Hessen in den letzten zehn Jahren relativ stabil. In den Jahren 2004 bis 2008 konnten im Planungsbereich acht Augenärzte verzeichnet werden. Im Rheingau-Taunus-Kreis lag das Verhältnis eines Augenarztes je Einwohner bei 24.729 Einwohnern (in Hessen bei 23.118 Einwohnern je Augenarzt). In den Jahren 2009 und 2010 waren insgesamt neun Augenärzte niedergelassen, sodass der Planungsbereich nach den damaligen Beschlüssen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen einen Versorgungsgrad von über 110 % aufwies und somit als überversorgt galt. In den folgenden zwei Jahren reduzierte sich die Zahl der Augenärzte wieder auf acht Ärzte, in den Beschlüssen des Landesausschusses vom 27.06.2013 und 13.02.2014 wurden sogar nur noch sieben Augenärzte festgestellt. Zwischenzeitlich konnte jedoch erneut ein Arztsitz mit Wirkung zum 01.05.2014 besetzt werden, sodass sich die Anzahl der Augenärzte im Rheingau-TaunusKreis wieder auf acht Ärzte erhöhen wird. In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Augenärzte also ziemlich konstant geblieben. Das Durchschnittsalter von 48 Jahren der Augenärzte im Rheingau-Taunus-Kreis liegt außerdem, wie bereits erwähnt, unterhalb des hessenweiten Durchschnittes von 52 Jahren. Bei genauerem Hinschauen auf die Altersstruktur der in diesem Planungsbereich tätigen Augenärzten fällt zudem auf, dass diese durchweg nicht über 55 Jahre liegt, so dass aus Sicht der KV Hessen zumindest nicht in den nächsten fünf Jahren mit einer Sitzabgabe aus Altersgründen zu rechnen ist und die augenärztliche Versorgung damit vorerst als gesichert angesehen werden kann. Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung und Prognose? Die Hessische Landesregierung hält die fachärztliche Versorgung im Bereich der Augenärzte im Rheingau-Taunus-Kreis aktuell für nicht gefährdet. Sofern sich die Prognose zukünftig anders darstellen sollte, wird die Hessische Landesregierung im Rahmen ihrer Mitwirkungs- und Beanstandungsrechte bei der Bedarfsplanung darauf hinwirken, dass die vertragsärztliche Versorgung im Rheingau-Taunus-Kreis sichergestellt ist. Frage 6. Wie ist der Bereitschaftsdienst und die Notfallversorgung im Rheingau-Taunus-Kreis derzeit ge- regelt und in welchen Bereichen kommt es aus welchen Gründen zu Engpässen? Der Bereitschaftsdienst zu den sprechstundenfreien Zeiten wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags von der KV Hessen gewährleistet. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die aktuelle Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) im Rheingau-Taunus-Kreis mit den jeweiligen Öffnungszeiten: Siehe dazu die Tabelle 13 der Anlage: Tabelle 13: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Im Zuge der ÄBD-Reform wird es laut der KV Hessen im Rheingau-Taunus-Kreis zum 01.01.2015 zu Veränderungen kommen. Den Patienten wird eine außerhalb der Sprechzeiten geltende neue kostenlose und bundesweit gültige Rufnummer (116 117) zur Verfügung stehen. Die hessenweit geltenden Uhrzeiten, in denen der ÄBD telefonisch erreichbar ist und sich um die Anliegen der Patienten kümmern wird, werden wie folgt sein: Montag, Dienstag, Donnerstag 19 bis 7 Uhr Mittwoch 14 bis 7 Uhr Freitag 14 bis 7 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage 7 bis 7 Uhr Versorgungsengpässe sind der KV Hessen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da auch entlang der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz sowohl in Hessen wie auch in Rheinland-Pfalz eine problemlose Mitversorgung der dortigen Bewohner stattfindet. Davon unberührt ist weiterhin der unter der Notrufnummer 112 zu erreichende Rettungsdienst, der vom ärztlichen Bereitschaftsdienst zu unterscheiden ist und bei einem lebensbedrohlichen Gesundheitszustand für die Akutversorgung zuständig. Die Notfallversorgung im RheingauTaunus -Kreis ist entsprechend dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) und dem Rettungsdienstplan des Landes Hessen geregelt. Die Hilfsfrist von 10 Minuten nach § 15 Abs. 2 HRDG wird im Rheingau-Taunus-Kreis in ca. 90 % der Fälle eingehalten. Dies ist im vorgegebenen Rahmen. Engpässe sind dem HMSI nicht bekannt. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/201 Frage 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um sowohl die ärztliche und fachärztliche Ver- sorgung als auch den Bereitschaftsdienst im Rheingau-Taunus-Kreis sicherzustellen? Nach § 75 Abs. 1 SGB V haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Versicherten gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Die Sicherstellung umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Um dies zu erreichen, hat die KV im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen (§ 99 SGB V). Aufgabe des Bedarfsplanes ist es, eine Über- oder Unterversorgung mit Vertragsärzten in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirkes aufzuzeigen . Der KV obliegt es dabei, die Über- oder Unterversorgung in den betroffenen Gebieten innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen (§§ 100, 101 SGB V). Die Hessische Landesregierung würde ggf. im Wege der Rechtsaufsicht auf die KV Hessen einwirken, damit alle Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschöpft werden. Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung im Rahmen der Bedarfsplanung Mitwirkungs - und Beanstandungsrechte, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt sein könnte. Wiesbaden, 5. Mai 2014 Stefan Grüttner Anlagen Tabelle 1: Hausärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Mittelbereiche im RheingauTaunus -Kreis Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 Stand: 01.01.2014 Bad Schwalbach 22,75 23 4 Eltville 20,5 22 3,25 Idstein 24 24 3 Rüdesheim/Geisenheim 24 24 3 Taunusstein 17,5 18 2,5 Hausärzte gesamt im Rheingau -Taunus-Kreis 108,75 111 15,75 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Tabelle 2: Allgemeine fachärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 Stand: 01.01.2014 Augenärzte 7 7 0 Chirurgen 8,25 10 0 Hautärzte 5 5 1 Frauenärzte 17 19 1 HNO-Ärzte 7 7 0 Kinderärzte 11 12 0 Nervenärzte 7 7 3 Orthopäden 10,75 12 0 Psychotherapeuten 41,7 49 2 ÄPT 9,7 11 0,5 PPT 23,5 28 1,5 KJP 8,5 10 0 Urologen 5 5 1 Allg. Fachärzte gesamt 119,7 133 10 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Tabelle 3: Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Raumordnungs-Region RheinMain Rheingau-Taunus-Kreis Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 Stand: 01.01.2014 Stand: 01.01.2014 Anästhesisten 119 140 8,25 6 7 0 Fachinternisten 289,5 330 20,75 13 14 0 Kinder- und Jugendpsychiater 22,25 29 1,6 0,3 1 0 Radiologen 102 124 3 5 7 0 Spez. Fachärzte gesamt 532,75 623 33,6 24,3 29 0 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Anlagen zu KA 19/201 - 2 - - 2 - Tabelle 4: Gesonderte fachärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Hessen Rheingau-Taunus-Kreis Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis zum 01.01.2015 Stand: 01.01.2014 Stand: 01.01.2014 Humangenetiker 12 19 3 0 0 0 Laborärzte 71,75 90 11 0 0 0 Neurochirurgen 68,75 82 3 0 0 0 Nuklearmediziner 68,75 75 5,75 0 0 0 Pathologen 58,5 68 4,75 0 0 0 Physikalische- und RehabilitationsMediziner 38,75 44 5,5 1 1 0 Strahlentherapeuten 41 48 0,75 0 0 0 Transfusionsmediziner 6,25 10 0,5 0 0 0 Ges. Fachärzte gesamt 365,75 436 34,25 1 1 0 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Tabelle 5: Hausärztliche Versorgungssituation (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Planungsbereich Hausärzte Idstein 8,5 (VSG < 100 v.H.) Taunusstein 1 (VSG zwischen 100 bis 110 v.H.) Bad Schwalbach 0,5 (VSG zwischen 100 bis 110 v.H.) Eltville ÜV Rüdesheim/Geisenheim ÜV VSG = Versorgunsgrad ; ÜV = Überversorgung Tabelle 6: Prognose 2020 und 2025 - Hausärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Mittelbereiche im RheingauTaunus -Kreis Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2020 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2025 Stand: 01.01.2014 Bad Schwalbach 22,75 23 8 10 Eltville 20,5 22 7,25 10,25 Idstein 24 24 9 12 Rüdesheim/Geisenheim 24 24 8 12 Taunusstein 17,5 18 5,5 10,5 Hausärzte gesamt im Rheingau -Taunus-Kreis 108,75 111 37,75 54,75 - 3 - - 3 - Tabelle 7: Prognose 2020 und 2025 - Allgemeine fachärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2020 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2025 Stand: 01.01.2014 Augenärzte 7 7 0 1 Chirurgen 8,25 10 2 4,25 Hautärzte 5 5 1 1 Frauenärzte 17 19 4 7 HNO-Ärzte 7 7 2 5 Kinderärzte 11 12 3,5 8,5 Nervenärzte 7 7 3 6 Orthopäden 10,75 12 3 7 Psychotherapeuten 41,7 49 6,7 21,7 Ärztliche Psychotherapeuten 9,7 11 3,2 6,2 Psycholog. Psychotherapeuten 23,5 28 3,5 11,5 Kinder- und Jugendpsychotherapie 8,5 10 0 4 Urologen 5 5 2 2 Allg. Fachärzte gesamt 119,7 133 33,9 85,15 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Tabelle 8: Prognose 2020 und 2025 - Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Raumordnungs-Region Rhein-Main Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2020 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2025 Stand: 01.01.2014 Anästhesisten 119 140 34 63,75 Fachinternisten 289,5 330 64,25 141 Kinder- und Jugendpsychiater 22,25 29 4,15 6,45 Radiologen 102 124 20,75 32,75 Spez. Fachärzte gesamt 532,75 623 123,15 243,95 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten - 4 - - 4 - Tabelle 9: Prognose 2020 und 2025 - Gesonderte fachärztliche Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Hessen Arztsitze1 Kopfzahl2 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2020 Sitzabgabe mit 65 Jahren bis 01.01.2025 Stand: 01.01.2014 Humangenetiker 12 19 4,75 6,25 Laborärzte 71,75 90 23 35,25 Neurochirurgen 68,75 82 9 20 Nuklearmediziner 68,75 75 12 18 Pathologen 58,5 68 9,75 19,75 Physikalische- und Rehabilitations -Mediziner 38,75 44 11 17,5 Strahlentherapeuten 41 48 3,25 7,5 Transfusionsmediziner 6,25 10 1 1,5 Ges. Fachärzte gesamt 365,75 436 73,75 125,75 1 Zählung gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie 2 Kopfzahl ohne Job-Sharing & Sicherstellungs-Assistenten Tabelle 10: Altersstruktur der hausärztlichen und allgemein fachärztlichen Versorgung (Quelle: KV Hessen , 22.04.2014) Arztgruppen Durchschnittsalter Rheingau-TaunusKreis Hessen Hausärzte 54 54 allg. Fachärzte 52 53 Augenärzte 48 52 Chirurgen 53 54 Hautärzte 52 51 Frauenärzte 52 52 HNO-Ärzte 55 51 Kinderärzte 55 52 Nervenärzte 59 55 Orthopäden 53 51 Psychotherapeuten 51 55 ÄPT 55 57 PPT 51 54 KJP 47 54 Urologen 55 52 - 5 - - 5 - Tabelle 11: Altersstruktur der spezialisierten fachärztlichen Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Durchschnittsalter RaumordnungsRegion Rhein-Main Rheingau-TaunusKreis Hessen Anästhesisten 54 52 53 Fachinternisten 52 54 53 Kinder- und Jugendpsychiater 53 61 53 Radiologen 51 49 51 Spez. Fachärzte gesamt 52 52 53 Tabelle 12: Altersstruktur der gesonderten fachärztlichen Versorgung (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) Arztgruppe Durchschnittsalter Hessen Humangenetiker 58 Laborärzte 54 Neurochirurgen 49 Nuklearmediziner 51 Pathologen 51 Physikalische- und RehabilitationsMediziner 53 Strahlentherapeuten 49 Transfusionsmediziner 54 Ges. Fachärzte gesamt 51 Tabelle 13: Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Quelle: KV Hessen, 22.04.2014) ÄBD-Zentrale Adresse Öffnungszeiten Rheingau Adalbert-Stifter-Straße 15 65375 Oestrich-Winkel Tel.: 06723 87087 Mo, Di, Do: 20-7Uhr Mi:14-7Uhr Fr-Mo: Freitag, 19 Uhr - Montag, 7 Uhr Idstein (Untertaunus) Robert-Koch-Straße 2 65510 Idstein Tel.: 06723 87087 Mo, Di, Do: 20-7Uhr Mi:14-7Uhr Fr-Mo: Freitag, 19 Uhr - Montag, 7 Uhr Brückentag: 8-8Uhr; Feiertag: 18-8Uhr Bad Schwalbach (Untertaunus) Emser Straße 29-31 65307 Bad Schwalbach Tel.: 06723 87087 Mo, Di, Do: 20-7Uhr Mi:14-7Uhr Fr-Mo: Freitag, 19 Uhr - Montag, 7 Uhr Brückentag: 8-8Uhr; Feiertag: 18-8Uhr