Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 26.05.2015 betreffend Burgfestspiele und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: In der HNA vom 22.5. war zu lesen, dass das Land Hessen für diese Spielsaison neben den schon zugesagten 277.000 € noch weitere 300.000 € Zuschuss der Stadt Bad Hersfeld für die dortigen Festspiele in 2015 zugesagt habe. Begründet wurde dieses im Bericht mit der Bemerkung, die Stadt habe sich in gleicher Höhe engagiert . Diese Entscheidung soll nicht weiter hinterfragt werden, sondern es sollen die Auswirkungen auf andere Festspielstädte, und insbesondere Bad Vilbel, in Erfahrung gebracht werden. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Das Land Hessen verfügt über eine vielfältige Festivallandschaft unterschiedlicher künstlerischer Sparten (z.B. Theater, Musik, Kleinkunst, Literatur), die insbesondere in den Sommermonaten das kulturelle Leben in den hessischen Städten und Gemeinden bereichert. Unter den unterschiedlichen Formaten bieten Festspiele nach ihrer Begrifflichkeit den Besucherinnen und Besuchern (professionelles) Schauspiel und/oder Musiktheater. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welchen konkreten Zahlungen unterstützt das Land Hessen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 die jeweiligen Festspiele in den hessischen Städten und Gemeinden ? Das Land Hessen fördert die Festspiele in den hessischen Städten und Gemeinden wie folgt: Förderung in € 2013 2014 2015 Hersfelder Festspiele 277.000 277.000 577.000 Hersfelder Opernfestspiele 160.000 160.000 160.000 Wetzlarer Festspiele 9.000 9.000 9.000 Brüder-Grimm-Festspiele Hanau 12.500 12.500 12.500 Burgfestspiele Bad Vilbel 7.000 7.000 10.000 Internationale Maifestspiele Wiesbaden 76.000 76.000 76.000 Über die Höhe der Fördermittel für 2016 kann erst nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Hessischen Landtag Auskunft gegeben werden. Frage 2. Welche konkreten Kriterien werden bei der Vergabe der Landesmittel angelegt? Die Vergabe der Landesmittel erfolgt unter den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Eine Landesförderung wird nur in der Höhe ausgereicht, die nach Einsatz aller vorhandenen Eigenmittel und Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten zur Durchführung der Festspiele unbedingt erforderlich erscheint und soweit der Haushaltsgesetzgeber für diesen Zweck Mittel zur Verfügung gestellt hat. Bei der fachlichen Bewertung des angegebenen Fehlbedarfs werden die künstlerische Qualität und die Größe des Ensembles, die Zahl der Inszenierungen und Aufführungen sowie die technisch -materiellen Voraussetzungen (Größe des Zuschauerraumes, Kosten der technischen Ein- Eingegangen am 9. Juli 2015 · Ausgegeben am 13. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2017 09. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2017 richtung und Ausstattung, notwendige Marketing-Kosten etc.) sowie die zu erwartenden Zuschauerzahlen und die zu erzielenden Erlöse (Eigeneinnahmeerwartung) untersucht. Auch werden die Eigenleistungen der Träger/Veranstalter auf deren Leistungsfähigkeit hin untersucht. Frage 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass den größten Publikumszuspruch in Hessen die Burgfest- spiele Bad Vilbel haben (über 100.000 in 2014 / über 95.000 in 2013)? Wie sind die Zuschauerzahlen der zehn wichtigsten Festspiele in Hessen? Kunst entzieht sich einer objektiven Bewertung; auch aus dem Grad des Publikumszuspruchs kann nicht auf die künstlerische Qualität einer Veranstaltung geschlossen werden. Die Landesregierung vermag deshalb nicht darüber zu entscheiden, welche hessischen Festspiele im Sinne des Fragestellers als wichtig einzustufen sind. Die Zuschauerzahlen sind bekannt, soweit die jeweiligen Festspiele eine Landesförderung erhalten oder in der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins, dem Bundesverband der öffentlichen und privaten Träger der Theater, genannt sind: Zuschauerzahlen 2013 Hersfelder Festspiele 84.542 Hersfelder Opernfestspiele liegen nicht vor Wetzlarer Festspiele 14.256 Brüder-Grimm-Festspiele Hanau 73.067 Burgfestspiele Bad Vilbel 92.710 Internationale Maifestspiele Wiesbaden 19.020 Die Zuschauerzahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Selbstverständlich spielt die geografische Lage z.B. bei der Beurteilung der Einnahmeerwartungen eine nicht zu unterschätzende Rolle. So können metropolennahe Festspiele sehr viel leichter ein großes und zahlungskräftiges Publikum aus der nahen Umgebung akquirieren als solche im ländlichen Raum. Diese müssen ein künstlerisch so anspruchsvolles Programm aufbieten, um mit wohnortnäheren Angeboten konkurrieren zu können und Besucherinnen und Besucher auch über große Entfernungen und lange Anfahrtswege hin anzuziehen. Auch die Bedeutung eines attraktiven Festspielortes ist dabei nicht zu unterschätzen. Daneben spielen auch die Tradition einer Veranstaltung, ihr Beitrag zur Wahrnehmung des Landes als bedeutender Kulturstandort und das finanzielle Engagement insbesondere des Bundes oder der EU eine Rolle. Frage 4. Beurteilt die Landesregierung bei der Bezuschussung der Programme das künstlerische Pro- gramm, sodass die Aussage des kaufmännischen Festspielleiters in Bad Hersfeld, bestätigt würde, dass die Landesregierung ein 'tolles Bekenntnis zum Wedel-Konzept' mit der Verdoppelung des Zuschusses abgegeben habe? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Burgfestspiele in Bad Vilbel ein umfangreiches Pro- gramm auch für Kinder und Jugendliche anbietet, auch gemeinsam mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und eine Kooperation mit der HFG für die kommende Saison plant? Ja. Frage 6. Beachtet die Landesregierung bei der Vergabe von Steuergeldern auch, dass andere wie z.B. der Bund Steuergelder für ein und dieselbe Festspielreihe vergibt? Die Antragsteller müssen mit dem Förderantrag die beabsichtigte Finanzierung einschließlich anderer Förderer darlegen. Eine gemeinsame Förderung mehrerer Zuwendungsgebers ist nicht nur üblich, sondern auch geeignet, die Bedeutung eines Projekts für das kulturelle Leben einer Stadt oder Region zu verdeutlichen. Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm erwartet insbesondere der Bund als Voraussetzung seiner Förderung ein entsprechendes Engagement des Landes , in dem das Projekt stattfindet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2017 3 Frage 7. Werden auch haushaltsrechtliche Dinge wir Schutzschirm Kommune oder nicht genehmigter Haushalt berücksichtigt? Die Antragsteller müssen mit dem Förderantrag die beabsichtigte Finanzierung und bestehende Risiken darlegen. Bisher hat sich noch kein Antragsteller auf die genannten Finanzierungsrisiken berufen. Frage 8. Was kann die Stadt Bad Vilbel tun, damit sie bei einem künftig ähnlich hohen Landeszuschuss sa- gen kann, das sei ein 'tolles Bekenntnis zum Festspielstandort Bad Vilbel' (siehe "HNA")? Bad Vilbel ist ein sehr erfolgreicher Festspielstandort. Dieser Erfolg wird sicher durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bad Vilbel auch zukünftig fortgesetzt. Wiesbaden, 7. Juli 2015 Boris Rhein