Kleine Anfrage der Abg. Degen (SPD) vom 29.05.2015 betreffend Umsetzung der inklusiven Bildung im deutschen Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den ersten deutschen Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von 2011 im Rahmen einer Anhörung in Genf abschließend geprüft. Damit wurde die Politik für Menschen mit Behinderungen in Deutschland insgesamt eingehend untersucht und bewertet. Vorbemerkung des Kultusministers: Am 26./27. März 2015 fand in Genf die Anhörung Deutschlands vor dem Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) der Vereinten Nationen in Genf statt. Die Anhörung ist Teil eines umfänglichen Prüfverfahrens des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-CRPD). Die Bundesrepublik durchlief dieses Verfahren erstmals seit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 2009. Der Prüfung vorangegangen waren der zum Gesamtprozess gehörige Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2011 und die Beantwortung der sogenannten "List of Issues" zur Vorbereitung der Prüfung im Jahr 2014. Der Ausschuss hat am 17. April seine Abschließenden Bemerkungen ("concluding observations ") zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet und darin Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen ausgesprochen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen. Zu Artikel 24 Bildung hat der Ausschuss folgende Empfehlung abgegeben: "Education (art. 24) The Committee is concerned that the State party has an education system where the majority of students with disabilities attend segregated special-needs schools. The Committee recommends that the State party: a) Immediately develop a strategy, action plan, timeline and targets to provide access to a high quality inclusive education system across all Länder, including the required financial resources and personnel at all levels; b) Scale down segregated schools to facilitate inclusion, and recommends that the law and policies uphold the duty that mainstream schools enroll children with disabilities with immediate effect if that is their choice; c) Ensure reasonable accommodation is provided at all levels of education, and be legally enforceable and justiciable before the courts; d) Ensure training of all teachers in inclusive education and increased accessibility of the school environment, materials and curricula, and the provision of sign language in mainstream schools, including at the post-doctoral level.”1 1 (Quelle: United Nations Human Rights / Committee on the rights of persons with disabilities: concluding observations on the initial report of Germany / advance unedited version: 17. April 2015: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1& Lang=en) – abgerufen am 25.06.2015, 8:30 Uhr) Eingegangen am 27. Juli 2015 · Ausgegeben am 29. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2034 27. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2034 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen den deutschen Staatenbericht zur UN-BRK geprüft? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 2. Zu welcher Beurteilung kommt der UN-Fachausschuss bezüglich des Schulbesuchs von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Deutschland? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 3. Welche Sorgen werden in Bezug auf das Bildungssystem mitgeteilt? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 4. Zu welchen Empfehlungen kommt der UN-Fachausschuss bezüglich der Umsetzung des Artikels 24 (Bildung) der UN-BRK? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 5. Welche sofortigen Maßnahmen werden in Bezug auf den Besuch von Regelschulen gefordert? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 6. Welche Rechtsansprüche werden bezüglich des Bildungssystems gefordert? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 7. Welche Forderungen werden in Bezug auf die Ausbildung von Lehrkräften erhoben? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 8. Welche Bedeutung misst der Fachausschuss der Barrierefreiheit des schulischen Umfelds zu? Siehe hierzu die Ausführungen meiner Vorbemerkung. Frage 9. Wie ist im Kontext des Staatenprüfungsberichts der Ressourcenvorbehalt für inklusive Bildung im Hessischen Schulgesetz zu bewerten? Der UN-Fachausschuss äußert sich nicht explizit zu Ressourcenvorbehalten in den Schulgesetzen der Länder. Er empfiehlt, umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, eine Zeitleiste und Ziele zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem zu bieten, einschließlich der notwendigen finanziellen Ressourcen und des notwendigen Personals. Frage 10. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Bewertungen des UN-Fachausschusses für die weitere Umsetzung der inklusiven Beschulung in Hessen? Hessen versteht die Bewertungen des UN-Fachausschusses als eine Empfehlung, der sich in einem Prozess der progressiven Realisierung genähert wird. Da es sich um ein gesamtgesellschaftliches , komplexes Vorhaben handelt, erfolgt eine schrittweise und längerfristige Umsetzung . Wiesbaden, 14. Juli 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz