Kleine Anfrage des Abg. van Ooyen (DIE LINKE) vom 29.05.2015 betreffend Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse durch den Flughafen Kassel-Calden und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen Der Flughafen Kassel Airport ist ein wichtiger Baustein in der Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion in Nordhessen. Gutachten bestätigen die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte des Flughafens auf die Region. Gleichzeitig bekennt sich die Landesregierung zu dem Ziel, dass der Betrieb des Flughafens ohne Zuschüsse der Anteilseigner möglich ist. Ausweislich der Statistik der Flugbewegungen entwickelt sich die Zahl der Flüge und Passagiere erfreulich positiv. So konnte in 2014 die Zahl der Flugbewegungen gegenüber 2013 um etwa 15,4 % von 22.891 auf 26.419 gesteigert werden. Die Zahl der Passagiere stieg von 46.557 im Jahr 2013 um etwa 1,1 % auf 47.088 im Jahr 2014. Die Prognose geht für das laufende Jahr von einer Passagierzahl von 67.830 aus, davon etwa 53.550 Passagiere im Bereich der kommerziellen Luftfahrt und 14.280 Passagiere in der allgemeinen Luftfahrt. 2014 waren es 32.326 Passagiere der kommerziellen Luftfahrt und 14.762 Passagiere der allgemeinen Luftfahrt, zu denen auch die Business Aviation zählt. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass sich diese positive Entwicklung fortsetzen wird und somit die getätigten Investitionen in den Flughafen die wirtschaftliche Dynamik der Region Kassel weiterhin unterstützen werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Erbringt der Airport Kassel "Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse" (DAWI) entsprechend der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften ? Falls ja: a) Welche und in welchem Umfang? b) Durch welchen hoheitlichen Akt wurde die Erbringung von DAWI durch den Airport Kassel beauftragt? c) Anhand welcher objektiven und transparenten Parameter wurde der Ausgleich für die DAWI berechnet? d) Worin unterscheiden sich von Airport Kassel erbrachten Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse von einer gewöhnlichen Tätigkeit mit gewerblichem Interesse? e) Wie wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Überkompensation kommt? f) Welches Ziel wird durch die Erfüllung der DAWI durch den Airport Kassel verfolgt, auch auf dem Hintergrund, dass es sich beim Ziel einer DAWI ausdrücklich nicht um die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV handeln kann? Die Gesellschafter der Flughafengesellschaft mbH Kassel (FGK) beabsichtigen, die FGK mit der Erbringung von DAWI zu betrauen und der FGK für die Erbringung der DAWI jährlich eine Ausgleichszahlung zu gewähren. Entsprechende Ausgleichzahlungen sind in der aktuellen Businessplanung der FGK berücksichtigt. Der für die Erbringung von DAWI erforderliche Betrauungsakt, der die Aufgaben der FGK und die Ausgleichsmodalitäten klar definiert, befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den Gesellschaftern . Gegenstand der Betrauung wird der Bereich der Allgemeinen Luftfahrt sein. Dieser umfasst im Wesentlichen Geschäfts-, Werk- und sonstigen Individualreiseverkehr, Rundflüge , Lösch-, Rettungs- und Ambulanzflüge sowie Schul- und Trainingsflüge. Die Allgemeine Luftfahrt umfasst keine Linien- und Charterverkehre. Eingegangen am 8. Juli 2015 · Ausgegeben am 10. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2035 08. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2035 Mit der Betrauung soll die Aufrechterhaltung und Förderung der Allgemeinen Luftfahrt in der Region Kassel sichergestellt werden, um dadurch die Verkehrsanbindung der Region an das nationale und internationale Luftverkehrsnetz zu verbessern. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrauungsakt sowie der jährliche Betrag der Ausgleichsleistungen den Publizitätserfordernissen entsprechend in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Frage 2. In welcher Höhe hat die öffentliche Hand der Flughafen GmbH Kassel Darlehen gewährt oder Bürgschaften für Darlehen der Flughafen GmbH Kassel abgegeben? Die öffentliche Hand hat der FGK keine Darlehen gewährt. Es besteht eine Bürgschaft des Landes in Höhe von 2,5 Mio. € für ein Kontokorrent bei der Kasseler Sparkasse. Im Übrigen gibt es eine Garantie des Landes bis zu einem Betrag von 15 Mio. € für die Inanspruchnahme eines Darlehens bei der WI-Bank, das derzeit in Höhe von 9,2 Mio. € in Anspruch genommen worden ist. Frage 3. In welcher Höhe trägt die öffentliche Hand Haftungsrisiken des Airport Kassel über die in Frage 2 hinaus aufgeführten? Weitere Haftungsrisiken werden nicht getragen. Frage 4. Wie hoch war das in der Statistik des Airport Kassel registrierte Fracht- und Passagieraufkommen , das im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dreh zum Film "Chain - im Schatten der Verzweiflung" stand? Für die Dreh- und Filmarbeiten für den Film "Chain - Schatten der Verzweiflung" wurde ein Start und eine Landung eines Absetzflugzeuges für Fallschirmspringer durchgeführt. Fracht und Passagiere waren nicht an Bord. Es waren lediglich zwei Fallschirmspringer an Bord, die für die Dreharbeiten aus dem Flugzeug gesprungen sind. Wiesbaden, 30. Juni 2015 Dr. Thomas Schäfer