Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 09.06.2015 betreffend Abschiebungen in Hessen und Belastung der hessischen Polizei durch Großereignisse und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer gab es in Hessen zum Stichtag 1. Juni 2015? Das Bezugsdatum für statistische Erhebungen dieser Art ist stets der letzte Tag eines Monats, sodass die Zahlen zum 31. Mai 2015 aufgeführt werden. In Hessen lebten zu diesem Zeitpunkt insgesamt 12.993 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. Davon besaßen 6.815 Ausreisepflichtige eine Duldung, während sich 6.178 Ausreisepflichtige ohne Duldung in Hessen aufhielten (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 31.05.2015). Der Aufenthalt von Ausreisepflichtigen mit Duldung kann derzeit zwangsweise nicht beendet werden. Die Abschiebung dieses Personenkreises ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgesetzt. Ausreisepflichtige ohne Duldung stehen grundsätzlich zur Aufenthaltsbeendigung an. Diese Personen können abgeschoben werden, da sie die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise innerhalb der ihnen gesetzten Ausreisepflicht nicht nutzten und tatsächliche oder rechtliche Gründe einer derartigen Zwangsmaßnahme nicht entgegenstehen. Frage 2. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer hiervon stammen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, d.h. Bosnien-Herzegowina , Serbien, Montenegro, Mazedonien und dem Kosovo (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland )? Staatsangehörigkeit Vollziehbar Ausreisepflichtige insgesamt davon Geduldete davon ohne Duldung Bosnien und Herzegowina 333 214 119 Kosovo 1.664 607 1.057 Mazedonien 366 231 135 Montenegro 41 32 9 Serbien 1.030 690 340 Serbien (ehemals mit Kosovo)1 31 23 8 Serbien und Montenegro (ehemals)1 102 45 57 Summe 3.567 1.842 1.725 (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 31.05.2015) 1 Am 4. Februar 2003 wurde die Bundesrepublik Jugoslawien durch die territorial und aus völkerrechtlicher Sicht identische staatliche Gemeinschaft Serbien und Montenegro abgelöst. Die Staatenunion von Serbien und Montenegro, deren Rechtsnachfolge Serbien antrat, löste sich mit dem Ausscheiden Montenegros nach der Unabhängigkeitserklärung vom 21. Mai 2006 auf. Am 17. Februar 2008 erklärte sich die Provinz Kosovo für unabhängig und schied aus dem Staatsverband von Serbien aus, wobei der völkerrechtliche Status des Kosovo bis heute umstritten ist. Im Ausländerzentralregister sind weiterhin Personen unter den ehemaligen Staaten Serbien (unter Einschluss des Kosovo) und Serbien und Montenegro gespeichert, deren heutige Staatsangehörigkeit bislang nicht abschließend geklärt ist. Eingegangen am 13. August 2015 · Ausgegeben am 17. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2047 13. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2047 Frage 3. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten gab es in Hessen zum Stichtag 1. Juni 2015 (bitte aufschlüsseln nach sicheren Herkunftsstaaten)? Die Beantwortung beruht auf der Definition des § 29a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes zu sicheren Herkunftsstaaten. Danach gelten als sichere Herkunftsstaaten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II des Asylverfahrensgesetzes bezeichneten Staaten (Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal, Serbien). Staatsangehörigkeit Vollziehbar Ausreisepflichtige insgesamt davon Geduldete davon ohne Duldung Bosnien und Herzegowina 333 214 119 Bulgarien 245 12 233 Dänemark u. Färöer 1 - 1 Estland - - - Finnland 1 - 1 Frankreich 15 2 13 Ghana 178 110 68 Griechenland 48 6 42 Großbritannien 11 - 11 Irland 1 - 1 Italien 98 6 92 Kroatien 304 41 263 Lettland 14 2 12 Litauen 43 2 41 Luxemburg - - - Malta - - - Mazedonien 366 231 135 Niederlande 29 - 29 Österreich 9 - 9 Polen 133 19 114 Portugal 25 - 25 Rumänien 483 45 438 Serbien 1.030 690 340 Schweden 4 - 4 Senegal 12 2 10 Slowakische Republik 8 - 8 Slowenien 9 - 9 Spanien 50 1 49 Tschechische Republik 4 - 4 Tschechoslowakei (ehemals) 1 - 1 Ungarn 21 1 20 Zypern 2 - 2 Summe sichere Herkunftsstaaten 3.478 1.384 2.094 (Quelle: Ausländerzentralregister, Stand: 31.05.2015) Frage 4. Wie viele Abschiebungen wurden in Hessen im Zeitraum Januar 2015 bis einschließlich Mai 2015 durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monaten und Herkunftsland)? Abschiebungen aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeiten davon Überstellungen aufgrund Dublin-III-VO Herkunftsland/2015 Jan. Febr. März April Mai Summe Afghanistan 3 7 3 2 15 12 Albanien 2 2 2 3 9 4 Algerien 3 6 1 1 11 10 Argentinien 1 1 Armenien 1 1 Aserbaidschan 1 1 Ägypten 1 1 Äthiopien 1 1 2 4 3 Bangladesch 1 1 Bolivien 1 1 Bosnien-Herzegowina 1 3 4 1 5 14 Brasilien 1 1 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2047 3 Bulgarien 1 2 2 5 China 1 3 4 Costa Rica 1 1 Dominikanische Rep. 1 2 3 Eritrea 1 4 3 4 2 14 12 Georgien 1 1 Ghana 1 1 2 Großbritannien 1 1 Indien 2 2 Irak 1 1 2 2 Iran 4 1 5 5 Italien 1 1 1 3 Kasachstan 2 2 Kenia 2 2 Kolumbien 1 1 Kosovo 3 1 1 44 72 121 1 Kroatien 1 1 Kuwait 1 1 Litauen 3 2 2 1 8 Malaysia 1 1 Marokko 1 1 1 4 7 Mazedonien 1 9 6 16 Moldau, Republik 1 1 Montenegro 1 1 Niederlande 1 1 Nigeria 1 1 1 3 Pakistan 5 5 4 5 19 14 Peru 2 2 Philippinen 1 1 Polen 1 2 3 Ruanda 1 1 Rumänien 2 3 2 4 5 16 Russische Föderation 3 1 4 1 Serbien 15 60 35 25 34 169 Somalia 4 8 2 4 1 19 18 Spanien 1 1 Südafrika 1 1 Syrien 2 7 1 1 5 16 15 Togo 1 1 Tschechien 1 4 5 Tunesien 1 1 Türkei 3 1 1 5 Ukraine 1 1 Ungarn 1 1 Venezuela 1 1 Vereinigte Staaten 1 1 2 Vietnam 1 2 1 4 Gesamt 57 123 89 114 160 543 97 Frage 5. Wie viel Zeit vergeht in Hessen durchschnittlich zwischen einer Ausweisung und einer Abschiebung ? Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da entsprechende Daten nicht vorhanden sind und die zu deren Erhebung erforderliche händische Auswertung der Akten mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Frage 6. Wie viele Polizeikräfte aus Hessen waren im Rahmen des G7-Gipfels in Elmau im Einsatz und in welchem Zeitraum (bitte Angabe der Personalstärke sowie der Einsatzstunden)? Das Land Bayern wurde anlässlich des G7-Gipfels im Zeitraum vom 28. Mai bis 9. Juni 2015 durch das Land Hessen mit einer mittleren bis oberen dreistelligen Anzahl an Einsatzkräften unterstützt. Aus einsatztaktischen Erwägungen kann hier allerdings keine detaillierte Aufstellung 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2047 vorgenommen werden. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang auch für die geleisteten Einsatzsatzstunden der einzelnen Unterstützungskräfte, welche im Gesamtzeitraum variieren. Eine Aufstellung wird im Rahmen der Kostenberechnung derzeit noch erarbeitet. Frage 7. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für hessische Polizeikräfte, die im Rahmen des G7-Gipfels im Einsatz waren? Die Kosten für die Entsendung der Einsatzkräfte werden im Rahmen der bestehenden Verwaltungsabkommen in Rechnung gestellt. Eine Kostenaufstellung liegt derzeit noch nicht vor. Frage 8. Wie viele Polizeikräfte waren im Rahmen des Hessentages in Hofgeismar 2015 im Einsatz (bitte Angaben der Personalstärke sowie der Einsatzstunden)? Frage 9. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für die hessischen Polizeikräfte, die im Rahmen des Hessentages in Hofgeismar im Einsatz waren? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Über den gesamten Zeitraum des Hessentages vom 29. Mai bis 7. Juni 2015 (10 Einsatztage) wurde eine niedrige vierstellige Anzahl von Einsatzkräften der hessischen Polizei eingesetzt, wodurch eine niedrige fünfstellige Zahl an Einsatzstunden zu verbuchen war. Aus einsatztaktischen Erwägungen kann hier allerdings ebenfalls keine detaillierte Aufstellung vorgenommen werden. Anlässlich des Hessentages ist unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Personalkosten in der hessischen Verwaltung (Personalkostentabelle StAnz. 21/2015, S. 574 ff.), ein Kostenansatz im untersten siebenstelligen Bereich anzusetzen, wobei die dem Land Hessen entstandenen Personalkosten grundsätzlich mit den monatlichen Bezügen abgegolten sind. Die darüber hinaus angefallenen zusätzlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Einsatzkräfte sowie für den Betrieb und die Bereitstellung der Führungs- und Einsatzmittel (z.B. Treibstoffe) wurden aus wirtschaftlichen Gründen keiner Vollerhebung unterzogen. Frage 10. Welche Auswirkungen hatte nach Auffassung der Landesregierung die Bindung von hessischen Polizeikräften durch den G7-Gipfel in Elmau sowie den Hessentag in Hofgeismar für deren Aufgabenwahrnehmung , insbesondere die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern? Der G7-Gipfel in Elmau stellte besondere Anforderungen hinsichtlich der Einsatzbewältigung an die Polizei. Im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung kam das Land Hessen seiner Verantwortung im Bund durch die Entsendung von Unterstützungskräften nach. Durch den 55. Hessentag in Hofgeismar kam es teilweise zu zeitlichen Überschneidungen der Einsatzlagen, wobei der Hessentag aufgrund seines friedlichen und festlichen Charakters als eher unkritischer Anlass anzusehen ist und neben der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung einen besonderen Baustein in der Nachwuchswerbung darstellt. Die enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden erlaubt es darüber hinaus auch, absehbare Maßnahmen - wie z.B. Abschiebungen - in die aktuelle Lageentwicklung einzuplanen. Daher kann festgestellt werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung jederzeit gewährleistet werden konnte, auch wenn temporär besondere Anforderungen an die hessische Polizei gestellt wurden. Wiesbaden, 31. Juli 2015 Peter Beuth