Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 17.03.2014 betreffend Personaleinsatz und Arbeitsbedingungen an den Gerichtsstandorten im Landkreis Limburg-Weilburg und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Personalstellen stehen an den Gerichtsstandorten Limburg, Weilburg und Hadamar im Landkreis Limburg-Weilburg, unterteilt nach Standorten, zur Verfügung und sind aktuell besetzt ? Die gegenwärtige Stellenausstattung und -besetzung des Landgerichts Limburg a.d. Lahn, des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn einschließlich der Zweigstelle Hadamar und des Amtsgerichts Weilburg stellt sich wie folgt dar: Behörde Dienstzweig zur Verfügung stehende Planstellen bzw. Stellen derzeit besetzte Planstellen bzw. Stellen Landgericht Limburg a.d.Lahn Richterlicher Dienst 22,50 22,50 Rechtspflegerdienst 5,50 5,50 Bewährungshilfe 14,00 14,00 Mittlerer Dienst (Allg. Justizdienst) 8,47 8,47 Tarifbeschäftigte 16,25 16,22 Justizwachtmeister- dienst 7,89 7,89 Amtsgericht Limburg a.d. Lahn (einschl. Zweigstelle Hadamar, vgl. unten stehende Anmerkung) Richterlicher Dienst 13,50 13,00 Rechtspflegerdienst 16,70 16,70 Gerichtsvollzieher- dienst 7,75 7,75 Mittlerer Dienst (Allg. Justizdienst) 14,04 14,04 Tarifbeschäftigte (davon bei der Zweig- stelle Hadamar) 26,50 (8,00) 26,50 (8,00) Justizwachtmeister- dienst 4,00 4,00 Amtsgericht Weilburg Richterlicher Dienst 7,00 6,50 Rechtspflegerdienst 6,90 6,90 Gerichtsvollzieher- dienst 3,00 3,00 Eingegangen am 25. April 2014 · Ausgegeben am 2. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/205 25. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/205 Mittlerer Dienst (Allg. Justizdienst) 6,53 6,53 Tarifbeschäftigte 12,75 12,75 Justizwachtmeister- dienst 3,00 3,00 Anmerkung: Die Zweigstelle Hadamar ist organisatorisch Bestandteil des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn. Planstellen bzw. Haushaltsstellen werden jeweils nur dem Amtsgericht Limburg a.d. Lahn zugewiesen. Eine getrennte Darstellung nach Haupt- und Zweigstelle ist daher nicht möglich. Der tatsächliche personelle Einsatz in der Zweigstelle Hadamar wird für den richterlichen Dienst durch das örtliche Präsidium im Rahmen der richterlichen Geschäftsverteilung, für das nichtrichterliche Personal durch die Behördenleitung im Rahmen der Geschäftsverteilung geregelt. In obiger Tabelle ist daher im Hinblick auf die nachfolgenden Fragen der tatsächliche Einsatz von Tarifbeschäftigten in der Zweigstelle Hadamar ergänzend vermerkt. Frage 2. Welche dieser Stellen, jeweils unterteilt nach Standort, sind bzw. waren seit 1999 mit einer Be- fristung versehen? Befristete Beschäftigungsverhältnisse wurden und werden ausschließlich mit Sachgrund abgeschlossen . Regelmäßig handelt es sich um die Einstellung einer Ersatzkraft zur Vertretung einer Beurlaubung oder einer Teilzeitbeschäftigung. Derzeit befristet beschäftigt sind: - Bei dem Landgericht Limburg a.d. Lahn: 4 Beschäftigte mit insgesamt 3,70 Arbeitskraftanteilen; - Bei dem Amtsgericht Limburg a.d. Lahn: 8 Beschäftigte mit insgesamt 7,10 Arbeitskraftanteilen, die alle in der Hauptstelle in Limburg a.d. Lahn tätig sind; hierin enthalten ist eine Person, die mit 0,50 Arbeitskraftanteil unbefristet und mit weiterem 0,50 Arbeitskraftanteil befristet beschäftigt ist; die Zweigstelle Hadamar ist nicht betroffen; - Bei dem Amtsgericht Weilburg: 7 Beschäftigte mit insgesamt 4,25 Arbeitskraftanteilen; hierin enthalten sind 2 Personen, die mit insgesamt 1,25 Arbeitskraftanteilen unbefristet und mit weiteren 0,25 Arbeitskraftanteilen befristet beschäftigt sind. Frage 3. Gibt es an den Gerichtsstandorten im Landkreis Limburg-Weilburg Stellen, die ohne Sachgrund befristet wurden? Es gibt keine in der Frage erwähnten Stellen, die ohne Sachgrund befristet worden sind. Sämtliche Befristungen sind mit einem Sachgrund erfolgt. Auf die Antwort zur Frage 2. wird ergänzend Bezug genommen. Frage 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unterteilt nach den Standorten, haben in welchem Umfang Arbeitsverträge erhalten, die nach deren Auslaufen am Standort weiter beschäftigt wurden und wie viele davon wurden entfristet? In der Regel ist eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt. Entfristungen von Arbeitsverträgen konnten bei dem Landgericht Limburg a.d. Lahn zuletzt im Jahr 2008 in zwei Fällen erfolgen, bei dem Amtsgericht Limburg a.d. Lahn im Jahr 2009 in drei Fällen und bei dem Amtsgericht Weilburg im Jahr 2001 in zwei Fällen. In der Zweigstelle Hadamar wurden bereits seit einigen Jahren keine befristeten Arbeitsverträge mehr abgeschlossen. Frage 5. Sind an den Gerichtsstandorten Limburg, Weilburg und Hadamar im Landkreis Limburg- Weilburg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sogenannten Kettenarbeitsverträgen beschäftigt und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Standorte? Von den in der Antwort zur Frage 2 genannten befristet Beschäftigten handelt es sich in zwei Fällen des Amtsgerichts Weilburg mit zusammen zwei Arbeitskraftanteilen um Erstverträge. Mit den anderen in Frage 2 genannten Beschäftigten wurden zwei oder mehr Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/205 3 Frage 6. In welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren Überstunden an den Gerichtsstand- orten im Landkreis Limburg-Weilburg durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet? Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 7 und 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) wurden nicht geleistet. Zeitguthaben, die im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit erarbeitet werden, werden über Freizeitausgleich im üblichen Geschäftsbetrieb abgebaut. Aufgrund der Gleitzeitvereinbarungen der einzelnen Gerichte werden auch bei Tarifkräften (vergleichbar der Regelung des § 4 Abs. 2 der Hessischen Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamte) in der Regel Arbeitszeitguthaben von bis zu 40 Stunden in den nächsten Abrechnungsmonat übertragen. Statistisch erfasst werden solche Überträge des Zeitguthabens im Laufe eines Kalenderjahres nicht, lediglich für die Zeitguthaben am 31. Dezember eines Jahres liegen zur bilanziellen Erfassung entsprechende Daten vor. Für das Tarifpersonal der jeweiligen Dienststelle bestanden zum 31. Dezember eines Jahres folgende Zeitguthaben in Stunden: Behörde 2009 2010 2011 2012 2013 Landgericht Limburg a.d. Lahn 103 133 187 346 343 Amtsgericht Limburg a.d. Lahn 301 475 549 658 713 Amtsgericht Weilburg 170 196 183 212 188 Frage 7. Wie vielen Vollzeitstellen entsprechen die an den Gerichtsstandorten im Landkreis Limburg- Weilburg in den vergangenen 5 Jahren geleisteten Überstunden, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Standort? Die in Frage 6 ausgewiesenen, stichtagsbezogenen Zeitguthaben sind nicht zur Umrechnung in Vollzeitstellen geeignet, da zum Beispiel in den für den 31. Dezember 2010 mitgeteilten Werten die Zeitguthaben, die bereits am 31. Dezember 2009 bestanden haben, weiterhin enthalten sind. Nur die Differenz der Zeitguthaben im Vergleich zum Vorjahr gibt wieder, welches Zeitguthaben in einem Kalenderjahr neu erarbeitet oder gegebenenfalls auch abgebaut wurde. Die Differenzen der oben ausgewiesenen Zeitguthaben betragen in Stunden: Behörde Differenz 2009 bis 2010 Differenz 2010 bis 2011 Differenz 2011 bis 2012 Differenz 2012 bis 2013 Landgericht Limburg a.d. Lahn 30 54 159 -3 Amtsgericht Limburg a.d. Lahn 174 74 109 55 Amtsgericht Weilburg 26 -13 29 -24 Unter Zugrundelegung der zur Personalbedarfsberechnung ermittelten Jahresarbeitszeit für Tarifkräfte von rd. 1.550 Stunden jährlich ergeben sich - umgerechnet in fiktive Stellenanteile - folgende Werte: Behörde 2010 2011 2012 2013 Landgericht Limburg a.d. Lahn 0,02 0,03 0,10 0,00 Amtsgericht Limburg a.d. Lahn 0,11 0,05 0,07 0,04 Amtsgericht Weilburg 0,02 -0,01 0,02 -0,02 Wiesbaden, 22. April 2014 In Vertretung: Thomas Metz