Kleine Anfrage der Abg. Dr. Spies und Eckert (SPD) vom 10.06.2015 betreffend aktuelle und zukünftige Sicherungsmaßnahmen in der Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Über die Auskünfte der Landesregierung zum Fall der Flucht zweier Personen aus der Forensischen Psychiatrie Hadamar in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschuss am 30. April 2015 hinaus haben sich weitere Fragen ergeben, die einer Klärung bedürfen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Trifft es zu, dass nach bisheriger Planung mit Bezug des Neubaus der Forensischen Klinik in Hadamar die Beschäftigung eines Sicherheits- und Wachdienstes nicht mehr vorgesehen ist? Frage 2. Wenn ja, a) ist diese Planung der Fachaufsicht im Hessischen Sozialministerium bekannt und mit welcher Begründung wurde sie genehmigt? b) Trifft es zu, dass dann die Aufgaben des Sicherheitsdienstes vom Pflegepersonal mit übernommen werden sollen? c) Werden dann Mitarbeiter des Pflegepersonals auch z.B. die Ausführungen gefährlicher Straftäter beispielsweise zu Facharztterminen und anderen Terminen außerhalb der Einrichtung, übernehmen müssen? d) Welche zusätzlichen sicherheitsdienstlichen Qualifikationen wird das Pflegepersonal dann haben müssen? e) Wie hoch ist der Anteil von Frauen im Pflegedienst der Forensischen Klinik Hadamar und kommt es vor, dass Schichten ausschließlich mit Frauen besetzt sind? f) Wie beurteilt die Landesregierung unter den Aspekten der Sicherheit wie des Arbeitsrechts die Übertragung von Sicherheitsaufgaben an das Pflegepersonal? Frage 3. Wenn nein, a) mit welchen Qualifikationen wird das Personal des Sicherheitsdienstes ausgestattet sein? b) Werden nach dem aktuellen Ereignis auch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes auf der besonders gesicherten Station eingesetzt? Die Fragen 1 bis 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Es trifft zu, dass im Neubau der forensischen Klinik in Hadamar ein Sicherheits- und Wachdienst nicht mehr vorgesehen ist. Diese Planung wurde in enger Abstimmung mit der Fachaufsicht im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erarbeitet. Das Konzept entspricht der Praxis, wie sie auch in allen anderen hessischen Kliniken für Forensik seit langem gehandhabt wird. Es sollen künftig im Stationsbetrieb alle anfallenden Aufgaben von allen dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen werden. Dies bedeutet, dass stützende und kontrollierende Maßnahmen nicht von unterschiedlichen Berufsgruppen wahrgenommen werden . Dies ist aus therapeutischen Gründen sinnvoll. In der Praxis bedeutet dies, dass das pflegerische Personal im Deeskalationsmanagement fortgebildet wird und regelmäßig Auffrischungsmaßnahmen erfolgen. Von den derzeit im Sicherheitsund Wachdienst tätigen Mitarbeitern wurden fünf zu Krankenpflegehelfern und über zwanzig für Assistenztätigkeiten auf Station geschult. Eingegangen am 29. Juli 2015 · Ausgegeben am 6. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2066 29. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2066 Mitarbeiter des Pflegepersonals werden dann - wie bisher - Untergebrachte, die risikobehaftet sind, zu Facharztterminen und anderen Terminen außerhalb der Einrichtung ausführen. Im Übrigen wird sich durch die neuen Baulichkeiten die Anzahl diesbezüglicher Ausführungen reduzieren. Mit dem für Ende des Jahres geplanten Umzug in den Neubau wird sich die bauliche Sicherheit deutlich erhöhen. Bisher wird in Hadamar der Maßregelvollzug in ursprünglich nicht für diesen Zweck gebauten Gebäuden, die über das Gelände verteilt sind, vollzogen. Diese Gebäude wurden in den vergangenen Jahren immer wieder aufwändig nachgerüstet. Der Neubau wird sowohl baulich als auch sicherheitstechnisch den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das bauliche Sicherheitskonzept wurde mit dem Hessischen Landeskriminalamt abgestimmt. Zusätzlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kooperation mit der Polizei in Selbstverteidigungstechniken geschult. Das Geschlechterverhältnis im Pflegedienst beträgt 59 Männer zu 119 Frauen. Einzelne Schichten werden dabei ausschließlich mit Frauen besetzt. Sowohl unter Sicherheits- wie auch unter arbeitsrechtlichen Aspekten erscheint die Übertragung von Sicherheitsaufgaben an das Pflegepersonal mit dem Berufsbild der Pflege in der forensischen Psychiatrie vereinbar und wird seit Jahrzehnten bundesweit in den forensischen Kliniken praktiziert. Gerade in der therapeutischen Qualifikation des Pflegepersonals wird ein Sicherheitsmoment gesehen, da durch die therapeutische Arbeit mit den Patientinnen und Patienten eine Beziehungsqualität geschaffen wird, die mit reinem Sicherheitspersonal nicht hergestellt werden kann. Seit dem Ausbruch zweier Patienten am 25. Mai 2015 wurde als Sofortmaßnahme veranlasst, dass immer zusätzlich eine dritte Person bei Transporten von Patienten, für die die Beendigung der Unterbringung beantragt ist, zu den Hofgängen auf der Station eingesetzt wird. Diese kann sowohl aus der Berufsgruppe des Sicherheits- und Wachdienstes als auch der Berufsgruppe des Pflegedienstes stammen. Wiesbaden, 21. Juli 2015 Stefan Grüttner