Kleine Anfrage der Abg. Decker, Degen und Warnecke (SPD) vom 11.06.2015 betreffend Schulleitungsqualifizierung und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Die Führungsakademie der Hessischen Lehrkräfteakademie bietet gemeinsame Qualifizierung für Führungskräfte unterschiedlicher Funktionen an und unterstützt Führungsnachwuchskräfte bei der Vorbereitung auf ihre neue Berufsrolle an Schulen oder im Bildungsmanagement. An der Akademie sind neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch freiberuflich tätige Personalberaterinnen und Berater sowie Schulleiterinnen und Schulleiter eingesetzt. Die Tätigkeit der schulischen Führungskräfte bei der Führungsakademie erfolgt durch Teilabordnung im Umfang von Wochenstunden. Darüber hinaus ist eine Abrechnung der Tätigkeit durch Honorarverträge auch für Schulleiterinnen und Schulleiter möglich. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Führungskräften an hessischen Schulen ist für die hessische Landesregierung von hoher Bedeutung. Allen an Fortbildung Beteiligten ist es sehr bewusst, dass in diesem Bereich wichtige Grundlagen für die Qualitätsentwicklung an unseren Schulen gelegt werden. Daher ist die Einbeziehung erfahrener Schulleiterinnen und Schulleiter auch weiterhin unerlässlich. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Welche Rolle nimmt die Führungsakademie innerhalb der Hessischen Lehrkräfteakademie ein b) und inwieweit unterscheidet diese sich von der regulären Lehrkräfteausbildung? Die Führungsakademie ist ein wichtiger Bestandteil der Hessischen Lehrkräfteakademie. Während die 1. und 2. Phase der Lehrerbildung im Sinne der Lehrkräfteausbildung das Lehramtsstudium sowie das Referendariat beinhalten, sind die Maßnahmen der Führungsakademie Bestandteil der 3. Phase der Lehrerbildung (Fortbildung). Frage 2. a) Welche Professionen werden zur Beratung und Qualifizierung eingesetzt und b) wie verteilen sich diese auf die folgenden Gruppen: 1. hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führungsakademie, 2. freiberuflich Tätige innerhalb der Führungsakademie, und 3. aktiv praktizierende Schulleiterinnen und Schulleiter? Zur Durchführung von Veranstaltungen der Führungsakademie werden folgende Personengruppen mit unterschiedlichen Professionen eingesetzt:  Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , i.d.R. abgeordnete Lehrkräfte mit Erfahrungen in den Bereichen Fortbildung und Kompetenzentwicklung),  freiberuflich Tätige (Berater/Coaches und Trainer mit besonderen Kompetenzen in Organisationsentwicklung , Personalentwicklung und Qualitätsmanagement),  Schulleiterinnen und Schulleiter,  weitere Schulleitungsmitglieder sowie  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsverwaltung. Eingegangen am 21. August 2015 · Ausgegeben am 27. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2067 21. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2067 Im Schuljahr 2014/15 wurde in den jeweiligen Gruppen folgende Anzahl von Personen eingesetzt :  19 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  55 freiberuflich Tätige,  38 Schulleiterinnen und Schulleiter,  22 weitere Schulleitungsmitglieder und  17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsverwaltung. Frage 3. In welchem Umfang haben sich bei den unter Frage 2 genannten Gruppen in den letzten zwölf Monaten Veränderungen im Stellenplan ergeben oder sind derzeit geplant? Aus haushaltsrechtlicher Sicht haben sich für den Bereich der Führungsakademie bezogen auf den zu Grunde liegenden, gesamten Stellenplan (Einzelplan 04, Kap. 0471) in den letzten zwölf Monaten weder Änderungen ergeben noch sind derzeit wesentliche Änderungen geplant. Frage 4. Sollen auch in Zukunft alle unter Frage 2 genannten Professionen zur Schulleiterqualifizierung eingesetzt werden? Ja, alle unter Frage 2 genannten Professionen sollen weiter zur Schulleiterqualifizierung eingesetzt werden. Frage 5. Sofern aktiv praktizierende Schulleiterinnen und Schulleiter eingesetzt werden, wie und in welchem Umfang werden diese für ihre Tätigkeit zeitlich entlastet? Sofern eine Mitarbeit einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters bisher auf Basis von Abordnungsstunden erfolgte, erhielt diese bzw. dieser je eine Abordnungsstunde für die Durchführung eines 2,5- oder 3-tägigen Seminars, inkl. Vor- und Nachbereitung. Frage 6. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass eine dauerhafte Mitarbeit von Schulleiterinnen und Schulleitern mit dem Ziel, die alltägliche Leitungspraxis in die Qualifizierung einzubringen und damit die Rekrutierung geeigneten Führungsnachwuchses zu befördern, zu begrüßen ist und wenn ja, inwiefern? Die Einbeziehung aktiver Schulleiterinnen und Schulleiter ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen der Führungsakademie. Bei der Besetzung fester Stellen in dem Bereich der Führungsakademie sind mehrjährige Erfahrungen in schulischen Funktionen der Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Voraussetzung. Auch im Rahmen der Gewinnung und Qualifizierung von Führungskräften für die hessischen Schulen ist die Mitwirkung von erfahrenen und kompetenten Schulleitungsmitgliedern unerlässlich. Die Qualität der verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen resultiert insbesondere aus der Kooperation dieses Personenkreises mit weiteren unter Punkt 2 beschriebenen Professionen innerhalb der Führungsakademie . Die Vielfalt beruflicher Qualifikationen und Erfahrungen der Referentinnen und Referenten ist ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Führungskräfteentwicklung. Frage 7. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass eine kontinuierliche Seminartätigkeit bei der Führungsakademie , die neben der Durchführung auch durch die Planung und Auswertung zeitliche Anforderungen stellt, von Schulleiterinnen und Schulleitern dauerhaft neben den vollumfänglichen regulären dienstlichen Tätigkeiten erbracht werden sollte? Die Erfahrungen der letzten Jahre belegen, dass sich die freiwillige - oftmals auf Eigeninitiative basierende - Mitarbeit in der Führungsakademie in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen hält und daher für Schulleiterinnen und Schulleiter leistbar ist. Nicht zuletzt führt diese Tätigkeit zu einem Zuwachs an Kompetenzen, die wiederum den Schulen zu Gute kommen können. Frage 8. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ohne die Zurverfügungstellung eines angemessenen Zeitfensters im Rahmen von Entlastungsstunden/Abordnungsstunden die kontinuierliche Mitarbeit von Schulleiterinnen und Schulleitern an der Führungsakademie gefährdet wird? Eine kontinuierliche Mitarbeit von Schulleiterinnen und Schulleitern in der Führungsakademie ist keinesfalls gefährdet. Wiesbaden, 17. August 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz