Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 17.06.2015 betreffend Stellungnahmen 2. Offenlage Regionalplan Nordhessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Ende Mai diesen Jahres ist die Frist für Stellungnahmen zur 2. Offenlage des Teilregionalplanes Energie (Ausweisung von Windvorrangflächen) abgelaufen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie viele Einwendungen sind nach der zweiten Offenlage des Teilplanes Windenergie im Regierungsbezirk Kassel eingegangen? Im Rahmen der 2. Offenlegung des Teilregionalplans Nordhessen sind beim Regierungspräsidium Kassel 32.000 Einwendungen eingegangen. 30.000 dieser Einwendungen gingen in Form von Unterschriftenlisten ein, 2.000 als Einzeleinwendungen. Frage 2. In welcher Weise und Frist werden die Einwender über die Art und Weise der Behandlung ihrer Einwendungen unterrichtet? Eine individuelle Erwiderung auf die Einwendungen ist nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) nicht vorgesehen. Das Ergebnis der planerischen Abwägung wird der Regionalversammlung zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Diese entscheidet abschließend über die Berücksichtigung der Einwendungen. Frage 3. Welche Kommunen haben Stellungnahmen abgegeben? Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen wird die Erfassung und Auswertung einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist die Beantwortung der Fragen 3 bis 6 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 4. Wie viele kommunale Stellungnahmen sind negativ bzw. richten sich gegen konkret in der 2. Offenlage ausgewiesene Flächen? Frage 5. Gegen welche Windvorranggebiete haben welche Kommunen Stellungnahmen abgegeben? Frage 6. Welcher Natur (z.B. artenschutzrechtlich, Landschaftsschutz, Trinkwasserschutz, Schutz des regionalen Tourismus etc.) sind die in den Einwendungen vorgebrachten Kritikpunkte? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 7. Welche immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen sind förmlich beantragt worden und sind gegenwärtig in Bearbeitung? Derzeit befinden sich 27 Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beim Regierungspräsidium Kassel in Bearbeitung. Eingegangen am 4. August 2015 · Ausgegeben am 6. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2091 04. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2091 Frage 8. Inwieweit können die Unterlagen aus dem Aufstellungsverfahren der Teilregionalpläne in den immissionsschutzrechtlichen Verfahren Verwendung finden? Die Unterlagen zur Aufstellung des Teilregionalplans finden in der Regel im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren keine Verwendung. Frage 9. Werden in den Fällen, in denen die Unterlagen aus den Aufstellungsverfahren für die Teilregionalpläne in den Immissionsschutzrechtlichen verwandt werden können, den Antragstellern die Kosten für die Untersuchung in Rechnung gestellt? Eine Weitergabe der Kosten findet nicht statt (auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen). Wiesbaden, 28. Juli 2015 Tarek Al-Wazir