Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Merz (SPD) vom 12.03.2014 betreffend Kriminalisierung von Flüchtlingen und Entwicklung der Zahl der Verstöße gegen das Ausländerrecht und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Jahrbuch zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2012 in Hessen hatten in der Hauptgruppe der strafrechtlichen Nebengesetze Straftaten nach dem AufenthG, AsylVfG, FreizügG/EU einen Anteil von 5,0 % an der Gesamtkriminalität. Diese Straftaten mit wenig Aufklärungsaufwand - da der Täter laut Jahrbuch in der Regel "mitgeliefert" wird - hätten deutlich um 3.017 Fälle (+17,9 %) zugenommen und damit eine positive Auswirkung auf die Höhe der Aufklärungsquote. Die Fallsteigerungen seien unter anderem auf die Entwicklungen in den nordafrikanischen Staaten, ein verändertes Anzeigeverhalten der hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge sowie intensivere Kontrollmaßnahmen unter anderem am Flughafen Frankfurt am Main zurückzuführen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen das Ausländerrecht, die als Straftaten registriert wor- den sind, von 2009 bis 2013 in Hessen entwickelt? Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2009 bis 2013 sind bei den Straftaten nach dem Aufenthalts-, Asylverfahrens- oder Freizügigkeitsgesetz/EU folgende Fallzahlen zu konstatieren: Straftat - PKS-Schlüssel 725000 2009 2010 2011 2012 2013 Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asyl- verfahrensgesetz und das Freizügigkeits- gesetz/EU 13.178 14.250 16.820 19.837 22.494 Frage 2: Was sind die Ursachen für die in Frage 1 benannte Entwicklung? Der in der Polizeilichen Kriminalstatistik Hessen zu erkennende Anstieg bei den ausländerrechtlichen Verstößen ist insbesondere den weltpolitischen Konfliktherden in Ostafrika, Afghanistan , Pakistan und Syrien sowie den stark angewachsenen Flüchtlingsströmen zuzurechnen. Dem UN-Flüchtlingsbericht folgend beantragen in keinem Land der Europäischen Union mehr Flüchtlinge Asyl als in Deutschland. Dies wirkt sich auch auf Hessen aus. Frage 3: In welcher Art und Weise hat sich das Anzeigeverhalten der Hessischen Erstaufnahmeeinrich- tung (HEAE) geändert und worauf ist diese Veränderung zurückzuführen? Hinweise auf ein geändertes Anzeigeverhalten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) liegen nicht vor. Die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mittelhessen im Zusammenhang mit der HEAE führten zu der Erkenntnis, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Asylbewerbern ohne gültige Ausweisdokumente in das Bundesgebiet einreist, sich hier aufhält und damit gegen die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes verstößt. Dieser Sachverhalt wurde der sachleitenden Staatsanwaltschaft Gießen vorgetragen. Diese bejaht eine strafrechtliche Relevanz und verfügte für alle bekannt gewordenen Fälle die Vorlage einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 3 i. V. m. § 95 AufenthG. Eingegangen am 1. Juli 2014 · Ausgegeben am 7. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/210 01. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/210 Frage 4: Trifft es zu, dass grundsätzlich gegen alle in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebrachten Flüchtlinge ein Strafverfahren eingeleitet wird und wenn ja, wer hat das aus welchen Gründen veranlasst? Es trifft nicht zu, dass gegen alle in der HEAE untergebrachten Flüchtlinge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt vielmehr voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat bestehen. Wenn ein solcher Anfangsverdacht vorliegt, sind die Strafverfolgungsbehörden aufgrund des in § 152 Abs. 2 StPO normierten Legalitätsprinzips zum Einschreiten verpflichtet. Ein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz besteht insbesondere dann, wenn ein Ausländer über keine gültigen Ausweispapiere und keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt. Sofern die Polizei hiervon Kenntnis erlangt, legt sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Staats- bzw. Amtsanwaltschaft eine Anzeige vor. Im Durchschnitt wurde in den Jahren 2009 bis 2013 gegen ca. ein Viertel aller in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen untergebrachten Asylbewerber und -innen ein Strafverfahren eingeleitet. Im Einzelnen verteilen sich die Daten wie folgt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Eingeleitete Ermittlungsverfahren im Bereich der HEAE 586 660 1.503 2.881 3.410 Anzahl der in der HEAE im Kalenderjahr untergebrachten Asylbewerber 2.633 4.301 5.608 8.551 16.415 Prozentualer Anteil 22,3% 15,4% 26,8% 33,7% 20,8% Frage 5: Hält es die Landesregierung aus integrationspolitischen Gründen für sinnvoll, nahezu alle Flüchtlinge, die in der Erstaufnahmeeinrichtung registriert werden, mit einer Anzeige faktisch zu kriminalisieren? Falls ja, wieso? Falls nein, wie beurteilt sie dann diese Handhabung? Wie in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, wird nicht generell gegen alle in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung untergebrachten Flüchtlinge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern nur dann, wenn im konkreten Fall tatsächliche Anhaltspunkte für einen illegalen Aufenthalt oder eine andere Straftat vorliegen. Dieses Vorgehen entspricht dem Legalitätsprinzip der Strafprozessordnung. Frage 6: Wie verteilen sich die in der PKS erfassten Verstöße gegen das Ausländerrecht in den Jahren 2009 bis 2013 nach regionalen Zuständigkeiten? - Bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidien und Polizeidirektionen. Die in der PKS Hessen erfassten Verstöße gegen das Ausländerrecht der Jahre 2009 bis 2013 verteilen sich wie folgt: Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/ EU - PKS Schlüssel 725000 2009 2010 2011 2012 2013 Tatortbereich erfasste Fälle Anteil in % erfasste Fälle Anteil in % erfasste Fälle Anteil in % erfasste Fälle Anteil in % erfasste Fälle Anteil in % PP Südhessen 265 2,0 238 1,7 336 2,0 296 1,5 406 1,8 PD Darmstadt-Dieburg 132 1,0 133 0,9 181 1,1 170 0,9 254 1,1 PD Groß-Gerau 67 0,5 66 0,5 80 0,5 77 0,4 102 0,5 PD Bergstraße 46 0,3 35 0,2 69 0,4 43 0,2 44 0,2 PD Odenwald 20 0,2 4 0,0 6 0,0 6 0,0 6 0,0 PP Frankfurt 10.042 76,2 10.883 76,4 12.378 73,6 14.240 71,8 16.257 72,3 PP Südosthessen 1.359 10,3 1.428 10,0 1.457 8,7 1.229 6,2 1.205 5,4 PD Offenbach 515 3,9 356 2,5 389 2,3 482 2,4 527 2,3 PD Main-Kinzig 844 6,4 1.072 7,5 1.068 6,3 747 3,8 678 3,0 PP Westhessen 399 3,0 433 3,0 502 3,0 483 2,4 455 2,0 PD Wiesbaden 165 1,3 176 1,2 213 1,3 189 1,0 187 0,8 PD Rheingau-Taunus 35 0,3 18 0,1 30 0,2 37 0,2 25 0,1 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/210 3 PD Main-Taunus 69 0,5 58 0,4 70 0,4 79 0,4 94 0,4 PD Hochtaunus 70 0,5 75 0,5 74 0,4 77 0,4 77 0,3 PD Limburg-Weilburg 60 0,5 106 0,7 115 0,7 101 0,5 72 0,3 PP Mittelhessen 718 5,4 832 5,8 1.657 9,9 3.029 15,3 3.570 15,9 PD Gießen 586 4,4 660 4,6 1.503 8,9 2.881 14,5 3.410 15,2 PD Lahn-Dill 30 0,2 50 0,4 62 0,4 62 0,3 44 0,2 PD Marburg- Biedenkopf 42 0,3 54 0,4 35 0,2 36 0,2 41 0,2 PD Wetterau 60 0,5 68 0,5 57 0,3 50 0,3 75 0,3 PP Osthessen 97 0,7 115 0,8 109 0,6 147 0,7 133 0,6 PD Fulda 61 0,5 65 0,5 71 0,4 100 0,5 99 0,4 PD Hersfeld-Rotenburg 28 0,2 31 0,2 27 0,2 31 0,2 29 0,1 PD Vogelsberg 8 0,1 19 0,1 11 0,1 16 0,1 5 0,0 PP Nordhessen 237 1,8 259 1,8 333 2,0 335 1,7 391 1,7 PD Kassel 149 1,1 182 1,3 272 1,6 253 1,3 329 1,5 PD Waldeck- Frankenberg 15 0,1 25 0,2 16 0,1 15 0,1 12 0,1 PD Schwalm-Eder 46 0,3 27 0,2 18 0,1 18 0,1 13 0,1 PD Werra-Meissner 27 0,2 25 0,2 27 0,2 49 0,2 37 0,2 HESSEN gesamt 13.178 100,0 14.250 100,0 16.820 100,0 19.837 100,0 22.494 100,0 Frage 7: Welchen Einfluss auf die Aufklärungsquote haben die Verstöße gegen das Ausländerrecht regio- nal und in Bezug auf die Gesamtstatistik? Der auf die Polizeipräsidien und die Polizeidirektionen entfallende Anteil der ausländerrechtlichen Verstöße an der Gesamtkriminalität ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Tatortbereich 2009 2010 2011 2012 2013 G es am tk ri m in al it ät Ei n fl u ss a u f d ie A Q in P ro ze n tp u n kt en G es am tk ri m in al it ät Ei n fl u ss a u f d ie A Q in P ro ze n tp u n kt en G es am tk ri m in al it ät Ei n fl u ss a u f d ie A Q in P ro ze n tp u n kt en G es am tk ri m in al it ät Ei n fl u ss a u f d ie A Q in P ro ze n tp u n kt en G es am tk ri m in al it ät Ei n fl u ss a u f d ie A Q in P ro ze n tp u n kt en AQ in % +/- %- Pkt. AQ in % +/- %- Pkt. AQ in % +/- %- Pkt. AQ in % +/- %- Pkt. AQ in % +/- %- Pkt. PP Südhessen 58,5 0,2 59,3 0,2 59,9 0,3 60,7 0,2 61,6 0,3 PD Darmstadt-Dieburg 57,7 0,2 58,1 0,2 59,2 0,3 60,4 0,3 61,8 0,4 PD Groß-Gerau 60,9 0,2 60,9 0,3 61,2 0,2 63,5 0,3 63,9 0,3 PD Bergstraße 56,6 0,2 59,0 0,1 58,6 0,3 57,3 0,2 57,6 0,2 PD Odenwald 62,7 0,2 65,1 0,1 65,3 0,0 65,5 0,1 67,2 0,0 PP Frankfurt 60,5 4,0 60,0 4,3 59,5 5,0 59,9 5,7 60,2 6,6 PP Südosthessen 54,2 1,2 56,2 1,2 57,5 1,2 58,0 1,0 58,3 1,0 PD Offenbach 54,7 0,7 55,7 0,5 57,0 0,5 57,7 0,6 58,0 0,7 PD Main-Kinzig 53,4 2,0 57,0 2,4 58,1 2,3 58,4 1,6 58,6 1,4 PP Westhessen 55,3 0,2 56,5 0,3 57,3 0,4 57,7 0,3 58,5 0,4 PD Wiesbaden 53,7 0,2 53,6 0,3 55,7 0,4 57,0 0,4 58,6 0,3 PD Rheingau-Taunus 55,2 0,3 52,6 0,2 54,6 0,3 55,0 0,3 55,9 0,2 PD Main-Taunus 56,0 0,2 57,2 0,2 59,7 0,2 58,1 0,3 59,8 0,4 PD Hochtaunus 53,8 0,2 58,5 0,3 55,7 0,3 56,0 0,3 56,1 0,3 PD Limburg-Weilburg 60,6 0,2 63,1 0,4 62,3 0,5 62,7 0,4 61,1 0,3 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/210 PP Mittelhessen 58,8 0,6 60,5 0,7 61,0 1,3 61,6 2,5 61,6 3,0 PD Gießen 59,8 1,3 61,7 1,7 63,1 4,1 66,4 7,2 66,1 8,7 PD Lahn-Dill 60,8 0,1 60,7 0,2 63,3 0,3 60,6 0,3 59,4 0,2 PD MarburgBiedenkopf 59,9 0,2 62,2 0,2 60,4 0,1 61,7 0,1 62,2 0,1 PD Wetterau 55,1 0,2 57,5 0,2 57,5 0,2 56,2 0,2 56,8 0,3 PP Osthessen 63,4 0,1 63,6 0,2 62,0 0,2 62,3 0,2 62,0 0,2 PD Fulda 65,2 0,1 63,5 0,2 63,1 0,2 63,7 0,3 62,5 0,3 PD Hersfeld-Rotenburg 62,6 0,1 64,7 0,2 61,7 0,2 61,5 0,2 61,9 0,2 PD Vogelsberg 59,6 0,0 62,5 0,2 59,9 0,1 59,9 0,2 60,8 0,0 PP Nordhessen 57,9 0,2 58,2 0,2 58,8 0,3 59,1 0,3 59,1 0,4 PD Kassel 55,6 0,2 55,1 0,3 56,8 0,4 57,4 0,4 57,6 0,6 PD WaldeckFrankenberg 58,2 0,1 61,8 0,1 59,9 0,1 60,0 0,1 61,6 0,1 PD Schwalm-Eder 63,2 0,2 64,5 0,1 62,6 0,1 62,7 0,1 61,1 0,1 PD Werra-Meissner 62,4 0,1 62,6 0,2 63,2 0,2 61,8 0,4 61,7 0,3 HESSEN gesamt 57,8 1,4 58,3 1,4 58,5 1,8 58,8 2,2 59,5 2,5 Frage 8: Wie viele Beschäftigte der Flüchtlingsverwaltung, der hessischen Polizei und Justiz sind mit welchem Zeitaufwand in welchen Organisationseinheiten mit der Aufnahme und Bearbeitung der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht beschäftigt? Bedienstete der Flüchtlingsverwaltung, insbesondere der HEAE, sind und waren nicht mit der Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz betraut . Die im Zuge der ausländerrechtlichen Bearbeitung erhobenen Daten werden auf Ersuchen den Strafverfolgungsbehörden im erforderlichen Umfang übermittelt. Personeller und zeitlicher Mehraufwand entsteht hierdurch nicht. Aufgrund des hohen Fallaufkommens haben die Polizeipräsidien Mittelhessen und Frankfurt eigene Organisationseinheiten zur Bearbeitung ausländerrechtlicher Verstöße eingerichtet. Innerhalb des Polizeipräsidiums Frankfurt erfolgt die Sachbearbeitung durch elf Bedienstete bei der Direktion Sonderdienste. Ausländerrechtliche Verstöße im Bereich der HEAE werden durch sieben Bedienstete bearbeitet, die organisatorisch bei der Polizeidirektion Gießen angebunden sind. Bei den Polizeipräsidien Südosthessen und Westhessen werden ausländerrechtliche Verstöße bei spezialisierten Kommissariaten bearbeitet. Die Ermittlungen erfolgen durch hauptamtlich Bedienstete, deren Anzahl sich am Fallaufkommen orientiert. Beim Polizeipräsidium Südosthessen ist eine Sachbearbeitung in den beiden Regionalen Kriminalinspektionen mit je drei Beschäftigten und beim PP Westhessen zentral bei der Kriminaldirektion mit vier Beschäftigten in Vollzeit eingerichtet. Die Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen wegen ausländerrechtlichen Verstößen erfolgen bei den Polizeipräsidien Nord-, Ost- und Südhessen grundsätzlich dezentral bei den Polizeirevieren und Stationen in den dortigen Dienst- bzw. Ermittlungsgruppen. Aufgrund einer geringen Spezialisierung und des relativ geringen Fallaufkommens kann die exakte Zahl der mit den ausländerrechtlichen Verstößen beschäftigten Polizeibeamten und -innen nicht beziffert werden. Es ist jedoch von einer durchschnittlichen Sachbearbeitung der vorgenannten Verfahren von ca. drei bis vier Stunden pro Verfahren auszugehen. Seitens der Justiz lässt sich nicht beziffern, wie viele Beschäftigte mit welchem Zeitaufwand mit der Bearbeitung der Anzeigen wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht beschäftigt sind. Im Jahr 2013 wurden bei den hessischen Staatsanwaltschaften insgesamt 22.029 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten nach § 95 Aufenthaltsgesetz bearbeitet. Frage 9: Welchen Ausgang hatten die von 2009 bis 2013 eingeleiteten Ermittlungsverfahren? Eine Auswertung aller bei den hessischen Staats- und Amtsanwaltschaften in den Jahren 2009 bis 2013 bearbeiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 95 AufenthG ergibt folgendes Bild: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/210 5 Ausgang des Ermittlungsverfahrens 2009 2010 2011 2012 2013 Anklagen bzw. Antrag §§ 417 StPO, 76 JGG 455 373 295 227 201 Strafbefehl 590 710 822 809 782 Einstellung mit Auflage §§ 153a StPO, 45 II JGG 2.608 2.413 2.756 2.874 3.432 Einstellung ohne Auflage §§ 153 I StPO, 45 I JGG 5.744 6.249 7.497 9.319 11.934 Einstellung § 170 II StPO 1.356 1.727 1.466 1.544 1.485 Abgabe an andere StA/Verwaltungsbehörde 1.347 1.708 2.521 2.235 2.126 sonstige Erledigung (insbesondere unbekannter Aufenthalt/Abschiebung) 1.272 1.463 1.752 2.322 2.069 Gesamtzahl 13.372 14.643 17.109 19.330 22.029 Wiesbaden, 13. Juni 2014 Peter Beuth