Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 19.06.2015 betreffend den fremdenfeindlichen Übergriff in Hofheim a.M. im April 2015 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Hofheim a.M. wurde dieses Jahr Schauplatz eines fremdenfeindlichen Übergriffs. Im April wurde dort von Unbekannten eine Flüchtlingsunterkunft beschossen. Am 28. Mai nahm die Polizei zwei bereits polizeilich bekannte Männer fest, nachdem bei einer Durchsuchung ihrer Wohnungen in Hofheim und Rüsselsheim die mutmaßliche Tatwaffe gefunden wurde. Jedoch machten die Verdächtigen keine Angaben zu den Vorfällen und wurden bereits entlassen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Straftaten gegen Migranten und Flüchtlinge, insbesondere Brand- und Gewaltdelikte, stehen aufgrund ihrer Qualität und Bedeutung im besonderen Fokus der Polizei und werden mit hoher Intensität verfolgt. Anlässlich des in der Vorbemerkung durch den Fragesteller genannten Ereignisses in Hofheim wurden nach Bekanntwerden der Tat umfangreiche polizeiliche Ermittlungen in alle Richtungen geführt. Zur Rekonstruktion des Tatablaufes erfolgten umfassende Beweissicherungsmaßnahmen /-auswertungen mit dem Ziel, möglichst zeitnah potenzielle Tatverdächtige zu ermitteln. Wie durch die Medien berichtet, konnten zwischenzeitlich Tatverdächtige ermittelt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die in der Vorbemerkung benannten Vorkommnisse vor? Am Freitag, den 10. April 2015 kam es zu zehn Schüssen aus einer Gasdruckwaffe gegen eine Fensterscheibe der Flüchtlingsunterkunft in der Rudolf-Mohr-Straße 4 in Hofheim. Die äußere Scheibe der Verbundverglasung wurde durch die Rundprojektile, mit einem Durchmesser von 4,5 mm, beschädigt. Im Rahmen von Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen zwei Beschuldigte im Alter von 18 und 20 Jahren. Bei den durchgeführten Durchsuchungen an den Wohnanschriften der Beschuldigten wurden eine Luftdruckwaffe sowie Metallkugeln sichergestellt. Die Metallkugeln entsprechen dem Material und dem Kaliber der am Tatort aufgefundenen Projektile. Der Vorgang wurde zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Der polizeiliche Staatsschutz war von Beginn der Ermittlungen in das Verfahren eingebunden. Frage 2. Liegen der Landesregierung neue Erkenntnisse über das Ermittlungsverfahren und einen fremdenfeindlichen Hintergrund vor? Der Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft. Veröffentlichungen stehen daher unter dem Vorbehalt der Staatsanwaltschaft. Frage 3. Welche Informationen liegen der Landesregierung über mögliche fremdenfeindliche und rechtsextreme Gruppierungen und Organisationen in Hofheim bzw. dem Main-Taunus-Kreis vor? Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Gruppierungen oder Organisationen mit rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund im Main-Taunus-Kreis, insbesondere in Hofheim , bekannt. Eingegangen am 30. Juli 2015 · Ausgegeben am 4. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2101 30. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2101 Frage 4. Die Verdächtigen sind Polizeibekannt, hatten sie bisher Kontakt zur rechten Szene? Frage 5. Warum wurden die Verdächtigen trotz schwerer Belastung wieder entlassen? Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, wird zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung mögliche Stimmungen gegen Flüchtlinge in Hofheim und die weitere Gefährdungslage durch Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Gruppierungen? Wie den Presseveröffentlichungen nach der Tat zu entnehmen ist, herrscht in Hofheim eine Welle der Solidarität mit den Flüchtlingen. Bei dem Übergriff würde es sich um einen Einzelfall handeln. Bereits Anfang Februar hätten in Hofheim mehr als 1.000 Menschen gegen Fremdenhass demonstriert. Zudem fand am Freitag, den 17. April 2015 in Hofheim eine Mahnwache gegen Fremdenhass mit ca. 200 Teilnehmern statt. Vor diesem Hintergrund erscheint eine irgendwie geartete Stimmung gegen Flüchtlinge in Hofheim nicht vorhanden zu sein. Anderweitige Erkenntnisse liegen der Landesregierung jedenfalls nicht vor. Darüber hinaus sind der Polizei derzeit keine weiteren Gefährdungssachverhalte durch Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Gruppierungen im Bereich Hofheim bekannt. Eine Gefährdungslagebewertung wird allerdings fortlaufend durchgeführt. Am 27. Mai 2015 wurde gegenüber den Bürgermeistern und Vertretern des Landkreises in Hofheim das Beratungsangebot für Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen des "beratungsNetzwerk hessen - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus" vorgestellt. Das Angebot unterstützt und berät zur Vermeidung von Konflikten und zur Deeskalation im Gemeinwesen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen, zum Umgang mit möglichen lokalen rechtsextremistischen Aktivitäten und zur Stärkung der örtlichen Gesellschaft beim Schaffen einer "Willkommenskultur" vor Ort. Zielgruppen für die Beratung sind kommunale Verantwortungsträger wie Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere relevante lokale Akteure aus Kirchen oder Vereinen sowie zivilgesellschaftliche Bündnisse oder Initiativen vor Ort, die einen Beitrag zur Deeskalation und für eine örtliche "Willkommenskultur" leisten möchten. Die Broschüre des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport "Freiheit und Demokratie stärken - Handlungsempfehlungen für Kommunen zum Umgang mit Rechtsextremismus" informiert u.a. über dieses Angebot (Broschüre im Internet abrufbar unter: https://innen.hessen.de/presse/ informationsmaterial). Wiesbaden, 20. Juli 2015 Peter Beuth