Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Alex, Warnecke, Geis, Hofmeyer, Löber, Schmitt, Decker, Kummer, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes zu Landesstiftungen Drucksache 19/2115 Vorbemerkung der Fragesteller: Der Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen, "Bemerkungen 2014", äußert sich kritisch zu den Landesstiftungen Natura 2000 und Von-Behring-Röntgen-Stiftung bis hin zu der Empfehlung der Auflösung der Landesstiftung Natura 2000. Ohne die Stiftung Miteinander in Hessen geprüft zu haben, vermutet der Präsident des Landesrechnungshofes, Dr. Walter Wallmann, laut Presseberichten, dass deren Nutzen bei Prüfung ähnlich negativ einzuschätzen sei. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Gründung von hessischen Landesstiftungen aus Mitteln des Landeshaushalts war immer ein an längerfristigen Entwicklungen orientierter Ausdruck des politischen Gestaltungswillens und der Überzeugung, dass die Verfolgung des jeweiligen am Gemeinwohl orientierten Stiftungszwecks nicht an die Dauer von Legislaturperioden und die Zusammensetzung von Regierungen gebunden sein, sondern davon unabhängig auf Dauer ermöglicht werden sollte. Stiftungen sind Ausdruck einer starken, auf privater Initiative aufbauenden Gesellschaft, in der viele bereit sind, sich ehrenamtlich oder mit ihrem Vermögen zu engagieren. Dies gilt in Hessen in besonderem Maße. Seit vielen Jahren kann unser Land im Vergleich der deutschen Flächenländer die größte Stiftungsdichte verzeichnen. Das liegt nicht zuletzt auch an den hervorragenden Rahmenbedingungen , die Stiftungen in Hessen vorfinden. Die Hessische Landesregierung unterstützt das Stiftungswesen im Rahmen der Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen" und durch die ausgezeichnete Arbeit der Stiftungsaufsichten in den Regierungsbezirken . Sie geht deshalb auch mit der Gründung von Landesstiftungen dort, wo es sinnvoll ist, mit gutem Beispiel voran. Wenn Stiftungen erfolgreich sein wollen, müssen sie professionell arbeiten. Das gilt vor allem dann, wenn die Ertragslage aufgrund eines niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt allenfalls nur geringe Ausschüttungen erlaubt. Aber Stiftungen sind keine Unternehmen mit finanzieller Gewinnerzielungsabsicht . Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Stiftungen ist deshalb auch ganz anders zu stellen als bei Unternehmen und darf die am Gemeinwohl orientierte Zweckverfolgung nicht außer Acht lassen. Insofern ist der "Realwert" einer Stiftung immer höher als der nominelle Wert ihres Kapitalstocks. Stiftungen müssen auch in Zeiten mit niedrigem Zinsniveau überlebensfähig bleiben. Deshalb wird sich die Hessische Landesregierung auch künftig für die Anpassung und Weiterentwicklung guter Rahmenbedingungen für Stiftungen einsetzen. Das gilt selbstverständlich auch für unsere Landesstiftungen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, dem Hessischen Minister der Finanzen, der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst im Namen der Landesregierung wie folgt: I. Stiftung Natura 2000 Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Gründung der Stiftung Natura 2000 wurde im Jahr 2002 im Rahmenvertrag zum Naturschutz im Wald mit dem Hessischen Waldbesitzerverband, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Hessischen Städtetag vereinbart. Eingegangen am 2. Oktober 2015 · Ausgegeben am 6. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2490 02. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 Der Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage Einzelverträge mit kommunalen und privaten Waldbesitzern abgeschlossen und langfristig finanziert werden, hat entscheidend zur Akzeptanz der damaligen Meldung der Natura-2000-Gebiete an die Europäische Kommission beigetragen. Bis heute hat die Stiftung die von den Beteiligten in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Frage 1. Warum konnte das Stiftungsvermögen real nicht erhalten werden? Die Stiftung Natura 2000 entspricht der Regelung des Hessischen Stiftungsgesetzes, nach der das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist, und verfolgt auch während der anhaltenden Niedrigzinsphase eine konservative Anlagestrategie. Dies entspricht der Empfehlung des Landesrechnungshofes, auch angesichts der aktuellen Kapitalmarktsituation konservative Anlagestrategien weiterzuverfolgen und Risiken einzudämmen. Das Ziel eines über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Realwerterhalts des Stiftungsvermögens kann nicht Maßstab für die Bewertung der Stiftung sein. Gleichwohl ist es der Stiftung Natura 2000 gelungen , Erträge zu erwirtschaften, mit welchen die in der Antwort zu Frage 2 aufgelisteten Förderungen geleistet und die zugehörigen Rücklagen gebildet werden konnten. Frage 2. Welche Förderbeträge wurden seit Gründung ausgeschüttet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Die folgende Tabelle spiegelt die Ergebnisse zum 31.12. jedes Jahres. Jahr Förderbetrag Stiftungsvermögen Förderbetrag in % des Stiftungsvermögens 2004 7.632,00 € 3.787.709,77 € 0,20 2005 22.765,00 € 5.809.531,70 € 0,39 2006 3.810,60 € 7.510.624,97 € 0,05 2007 74.571,40 € 10.358.132,72 € 0,72 2008 69.053,00 € 12.391.072,07 € 0,56 2009 42.365,40 € 12.827.023,22 € 0,33 2010 27.883,50 € 13.737.203,74 € 0,20 2011 36.164,10 € 14.000.615,55 € 0,26 2012 313.084,60 € 14.039.131,24 € 2,23 2013 262.452,44 € 14.103.473,72 € 1,86 2014 176.110,35 € 14.302.839,46 € 1,25 Summe 1.035.892,39 € Hinweis: Die Stiftung bildet Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen, die aus den langfristig abgeschlossenen Verträgen in künftigen Jahren anstehen. Frage 3. Welche Förderbeträge wurden seit der Gründung beantragt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Alle vorgelegten Anträge auf Abschluss eines Waldnaturschutzvertrages konnten bewilligt werden . Auf die Angaben in der Antwort zu Frage 2 wird insoweit verwiesen. Frage 4. Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Die folgende Tabelle spiegelt die Ergebnisse zum 31.12. jeden Jahres. Es werden die Geldverwaltungskosten und Geldbeschaffungskosten in Summe aufgeführt. In den Jahren 2004 bis 2006 waren noch keine Vermögensverwaltungen beauftragt. In den Jahren 2007 bis 2009 war nur ein Teil des Stiftungskapitals bei Vermögensverwaltungen investiert. Jahr Kosten Stiftungsvermögen Kosten in % des Stiftungsvermögens 2004 28.610,94 € 3.787.709,77 € 0,32 2005 1.378,59 € 5.809.531,70 € 0,02 2006 53.835,68 € 7.510.624,97 € 0,72 2007 51.147,15 € 10.358.132,72 € 0,49 2008 66.698,23 € 12.391.072,07 € 0,54 2009 64.893,16 € 12.827.023,22 € 0,51 2010 224.260,67 € 13.737.203,74 € 1,63 2011 209.319,53 € 14.000.615,55 € 1,50 2012 91.964,88 € 14.039.131,24 € 0,66 2013 96.740,56 € 14.103.473,72 € 0,69 2014 94.120,53 € 14.302.839,46 € 0,66 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 3 Frage 5. Wie hoch waren die Kosten für die Stiftungsverwaltung (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Die folgende Tabelle spiegelt die Ergebnisse zum 31.12. jedes Jahres. Jahr Kosten Stiftungsvermögen Kosten in % des Stiftungsvermögens 2004 218,97€ 3.787.709,77 € 0,005 2005 2.438,89€ 5.809.531,70 € 0,04 2006 4.142,16€ 7.510.624,97 € 0,05 2007 2.800,96€ 10.358.132,72 € 0,02 2008 6.551,72 € 12.391.072,07 € 0,05 2009 7.031,18 € 12.827.023,22 € 0,05 2010 7.308,66 € 13.737.203,74 € 0,05 2011 8.222,31 € 14.000.615,55 € 0,06 2012 8.005,36 € 14.039.131,24 € 0,06 2013 7.491,41 € 14.103.473,72 € 0,05 2014 7.469,05 € 14.302.839,46 € 0,05 Frage 6. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in welchen Tätigkeitsfeldern beschäftigt die Stiftung Natura 2000? Zur Geschäftsführung der Stiftung ist ein Sachbearbeiter des HMUKLV mit einem Teil seiner Arbeitszeit freigestellt. Für alle anfallenden Arbeiten wie Buchführung, Aktenführung, Schriftverkehr etc. steht der Stiftung seit 2011 eine Verwaltungskraft mit ca. 10 Wochenstunden zur Verfügung. Von 2008 bis 2011 wurden ca. 5 Wochenstunden veranschlagt. Frage 7. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten? In den Jahren 2004 bis 2007 war noch keine Verwaltungskraft mit der Buchführung beauftragt. Die entsprechenden Aufgaben wurden durch die Geschäftsführung wahrgenommen. Der Personalkostenanteil der Geschäftsführung kann für diesen Zeitraum mit ca. 15 % einer A-10-Stelle veranschlagt werden. Diese Kosten wurden vom Land getragen. Jahr Personalkosten Stiftungsvermögen Personalausgaben in % des Stiftungsvermögens 2004 3.787.709,77 € 2005 5.809.531,70 € 2006 7.510.624,97 € 2007 10.358.132,72 € 2008 2.627,37 € 12.391.072,07 € 0,02 2009 6.929,75 € 12.827.023,22 € 0,05 2010 8.612,00 € 13.737.203,74 € 0,06 2011 16.446,82 € 14.000.615,55 € 0,12 2012 11.899,68 € 14.039.131,24 € 0,09 2013 22.001,45 € 14.103.473,72 € 0,16 2014 12.530,46 € 14.302.839,46 € 0,09 Frage 8. Welche Kosten müssen für den Stiftungssitz jährlich aufgewendet werden? Für den Stiftungssitz müssen keine Kosten aufgewendet werden. Für die im Rahmen der Geschäftsführung anfallenden Arbeiten und die Sitzungen der Gremien müssen wegen des geringen Umfangs keine gesonderten Räumlichkeiten bereitstehen. Sie erfolgen in Räumen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Frage 9. In welcher Höhe leistete das Land Zustiftungen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit der Gründung)? Datum Betrag (€) 08.12.2003 1.665.000,00 07.05.2004 135.000,00 23.06.2004 500.000,00 25.11.2004 500.000,00 20.12.2004 1.000.000,00 19.12.2005 400.000,00 06.12.2005 1.000.000,00 08.12.2005 500.000,00 13.06.2006 600.000,00 21.08.2006 1.000.000,00 22.03.2007 700.000,00 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 28.03.2007 1.000.000,00 26.09.2007 500.000,00 19.12.2007 500.000,00 02.01.2008 1.400.000,00 19.02.2008 600.000,00 19.08.2010 500.000,00 Summe 12.500.000,00 Frage 10. Warum war es nicht möglich, Zustiftungen Dritter einzuwerben? Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt sind Zustiftungen, vor allem auch aus der Sicht von Stiftern, nicht attraktiv. Schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen wäre derzeit höher als der zu erwartende Ertrag. Frage 11. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Zustiftungen einzuwerben? Siehe Antwort zu Frage 10. Frage 12. Warum wurde bei der Stiftungsgründung keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt? Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wurde die Finanzierung von Verträgen zum Naturschutz im Wald aus den Erträgen einer Stiftung mit den Spitzenorganisationen der privaten und kommunalen Waldbesitzer im Rahmenvertrag zum Naturschutz im Wald vereinbart. Ohne Erfüllung dieser Bedingung wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Der Vertrag stellt für alle Seiten einen gelungenen Kompromiss dar, der bis heute trägt und auch bundesweit Beachtung gefunden hat. Frage 13. Wird es für die Stiftung ein Kapitalerhaltungskonzept - wie vom Rechnungshof empfohlen - geben? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Die Stiftung Natura 2000 überarbeitet derzeit die konzeptionellen Vorgaben zum Kapitalerhalt und wird sich dabei an den Standards anderer Landesstiftungen orientieren. II. Von-Behring-Röntgen-Stiftung Vorbemerkung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst: Bei der Von-Behring-Röntgen-Stiftung (brs) handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde vom Land Hessen 2006 zum Zweck der gemeinnützigen Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Medizin an den Universitäten Gießen und Marburg errichtet. Im 9-köpfigen Kuratorium der Stiftung (Aufsichtsgremium) hat das Land 5 Sitze, die Universitäten Gießen und Marburg werden durch Präsidentin und Präsident sowie die Medizindekane vertreten. Das Stiftungskapital beträgt 100 Mio. €. Gemäß § 3 Abs. 2 der Verfassung der brs ist das Stiftungsvermögen in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Diese Regelung entspricht dem Hessischen Stiftungsgesetz. Frage 1. Warum konnte das Stiftungsvermögen real nicht erhalten werden? Die brs entspricht der Regelung des Hessischen Stiftungsgesetzes, nach der das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist, und folgt der Empfehlung des Landesrechnungshofes , auch angesichts der aktuellen Kapitalmarktsituation konservative Anlagestrategien weiterzuverfolgen und Risiken einzudämmen. Das Stiftungskapital der brs konnte nominal erhalten werden. Frage 2. Welche Förderbeträge wurden seit Gründung ausgeschüttet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Siehe Antwort zu Frage 3. Hinweis: In der Formulierung der Großen Anfrage ist Frage 2 identisch mit Frage 3. Frage 3. Welche Förderbeträge wurden seit Gründung ausgeschüttet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Die brs hat ihre satzungsgemäße Fördertätigkeit im Jahr 2008 aufgenommen. Folgende Beträge wurden bisher bewilligt: Jahr Bewilligte Förderungen Bewilligte Förderungen in % des Stiftungsvermögens 2008 502.000 € 0,50 2009 881.000 € 0,88 2010 1.753.000 € 1,75 2011 1.712.000 € 1,71 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 5 2012 1.744.000 € 1,74 2013 1.941.000 € 1,94 2014 1.463.000 € 1,46 Hinweis: Als Bezugsgröße für den prozentualen Anteil des Stiftungsvermögens wurde das Stiftungskapital in Höhe von 100 Mio. € angenommen. Frage 4. Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Kosten für die Vermögensverwaltung sind wie folgt angefallen: Jahr Kosten der Vermögensverwaltung Kosten der Vermögensverwaltung in % des Stiftungsvermögens 2007 35.700 € 0,04 2008 310.957 € 0,31 2009 321.554 € 0,32 2010 312.541 € 0,31 2011 314.967 € 0,32 2012 332.239 € 0,33 2013 338.190 € 0,34 2014 346.983 € 0,35 Hinweis: Als Bezugsgröße für den prozentualen Anteil des Stiftungsvermögens wurde das Stiftungskapital in Höhe von 100 Mio. € angenommen. Frage 5. Wie hoch waren die Kosten für die Stiftungsverwaltung (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Kosten für die Stiftungsverwaltung sind wie folgt angefallen (inkl. Beträge unter Fragen 7 und 8): Jahr Kosten der Stiftungsverwaltung Kosten der Stiftungsverwaltung in % des Stiftungsvermögens 2007 133.741 € 0,13 2008 235.000 € 0,24 2009 255.000 € 0,26 2010 239.000 € 0,24 2011 237.000 € 0,24 2012 235.000 € 0,24 2013 219.000 € 0,22 2014 263.000 € 0,26 Hinweis: Als Bezugsgröße für den prozentualen Anteil des Stiftungsvermögens wurde das Stiftungskapital in Höhe von 100 Mio. € angenommen. Frage 6. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in welchen Tätigkeitsfeldern beschäftigt die Von-Behring-Röntgen-Stiftung? Der hauptamtliche Präsident der brs ist zum 30.11.2011 ausgeschieden. Der Nachfolger ist seitdem ehrenamtlich tätig. Hauptamtlich und in Vollzeit tätig sind die Geschäftsführung und die stellvertretende Geschäftsführung mit Presse-/Öffentlichkeitsarbeit. Die Sekretariatskraft, die zum 30.06.2015 ausgeschieden ist, hatte eine 3/4-Stelle inne. In der Zeit von September 2007 bis Juni 2013 beschäftigte die brs daneben im Verbund mit der Philipps-Universität eine/n Auszubildende /n für den Beruf Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation. Derzeit sind somit zwei hauptamtliche Kräfte in Vollzeit bei der brs tätig. Frage 7. Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten? Es sind die folgenden Kosten angefallen (vgl. zu 5.): Jahr Personalkosten 2007 72.915 € 2008 150.066 € 2009 174.573 € 2010 219.151 € 2011 215.838 € 2012 200.704 € 2013 170.088 € 2014 205.030 € 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 Frage 8. Welche Kosten müssen für den Stiftungssitz jährlich aufgewendet werden? Die Philipps-Universität Marburg überlässt der Stiftung die Geschäftsräume im Landgrafenschloss in Marburg unentgeltlich. Die durch die Nutzung entstehenden Nebenkosten (Heizung, Wasser, Reinigung etc.) trägt die brs mit jährlich 10.227,60 € (vgl. zu Nr. 5). Telefon- und Datennetzanschlüsse werden ebenfalls von der Universität gestellt. Die durch die Nutzung entstehenden laufenden Kosten trägt die brs. Frage 9. In welcher Höhe leistete das Land Zustiftungen, aufgeschlüsselt nach Jahren seit der Gründung ? Das Land leistete keine Zustiftungen. Frage 10. Warum war es nicht möglich, Zustiftungen Dritter einzuwerben? Trotz intensiver Bemühungen des Stiftungsvorstands konnten Zustiftungen Dritter noch nicht eingeworben werden. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt sind Zustiftungen , vor allem auch aus der Sicht von Stiftern, derzeit nicht attraktiv. Schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen wäre derzeit höher als der zu erwartende Ertrag. Frage 11. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Zustiftungen einzuwerben? Die brs präsentiert sich an regionalen und überregionalen Stiftungstagen, wie etwa dem alle zwei Jahre stattfindenden Hessischen Stiftungstag und dem Mittelhessischen Stiftungstag. Ein Flyer und eine Broschüre mit umfassenden Informationen wurden aufgelegt. Der Stiftungsvorstand hat zur Einwerbung von Zustiftungen eine Vielzahl von Gesprächen mit dazu infrage kommenden Persönlichkeiten und Unternehmen geführt. Geschäftsbeziehungen zu regionalen Banken, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatungsbüros etc. werden ebenso genutzt wie Verbindungen im Hochschulbereich, um potenzielle Zustifter anzusprechen. Frage 12. Warum wurde bei der Stiftungsgründung keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt? Das Land Hessen hat die Stiftung 2006 sehr bewusst als Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet , damit die Kapitalerträge ausschließlich der gemeinnützigen Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Medizin an den Universitäten Gießen und Marburg auf Dauer zugute kommen. Wie bekannt, war diese Entscheidung Ausdruck des politischen Willens im Zusammenhang mit der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg. Auch wenn der Rechnungshof eine fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung reklamiert, so hat er doch die Vorteilhaftigkeit der gewählten Organisationsstruktur und die erhebliche Bedeutung der Fördertätigkeit der Stiftung für die medizinischen Fachbereiche in Mittelhessen anerkannt und die Stiftungsverwaltung insgesamt als effizient bewertet. Frage 13. Wird es für die Stiftung ein Kapitalerhaltungskonzept - wie vom Rechnungshof empfohlen - geben? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? Die brs ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Über das Kuratorium wird insbesondere auf einen realen Erhalt des Stiftungsvermögens und die Erarbeitung eines Kapitalerhaltungskonzepts hingewirkt. Der Stiftungsvorstand ist seit jeher bemüht, das Stiftungskapital zu erhalten, und steht dazu in einer engen Abstimmung mit dem Deutschen Stiftungszentrum sowie den beteiligten Fondsgesellschaften . Wichtig für entsprechende Weichenstellungen im Sinne des Kapitalerhalts sind dabei auch die zweimal jährlich stattfindenden Anlageausschusssitzungen, an welchen auch ein Vertreter des Hessischen Ministeriums der Finanzen teilnimmt. Der Stiftungsvorstand bleibt in dieser Thematik auch in Kontakt mit dem Hessischen Landesrechnungshof. III. Stiftung Miteinander in Hessen Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Mit der höchsten Stiftungsdichte unter den deutschen Flächenländern ist Hessen das Stiftungsland Nr. 1 und auch bei der Gründung von Landesstiftungen ist Hessen Vorreiter. Die Landesstiftung "Miteinander in Hessen" wurde gegründet, um private Initiative und bürgerschaftliches Engagement - über die bereits bestehende Ehrenamtsförderung des Landes hinaus - in der Gesellschaft zu stärken. Dahinter steht das Bemühen, den Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung für unsere Gesellschaft bewusst zu machen. Es geht darum, neue Wege zu eröffnen, damit der Einzelne bereit ist, mehr Verantwortung für sich und seine Mitmenschen zu über- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 7 nehmen. Auf diese Weise soll staatliches Handeln nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden . Gerade auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen können in vielen Fällen der Ideenreichtum und die Initiative der Bürgerinnen und Bürger vor Ort praktische Lösungen ermöglichen, ohne dass der Staat Vorgaben machen oder eingreifen muss. So kann ein Mehr an Gemeinsinn in unserem Land entstehen. Die Landesstiftung versteht sich als Impulsgeber und Initiator gesellschaftlicher Debatten, als Kooperationspartner für Stiftungen, Vereine, CSR-Initiativen von Unternehmen, für bestehende Ehrenamtsstrukturen und entsprechende Netzwerke sowie als Dienstleister und Unterstützer für Privatinitiativen, Bürgerstiftungen und genossenschaftliche Zusammenschlüsse. Dabei agiert sie nicht "von oben herab", sondern auf Augenhöhe mit den Partnern. Für die Landesstiftung steht die Förderung von gemeinschaftlichen Herangehensweisen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen im Mittelpunkt. Sie fördert Projekte, die der Verbesserung der Situation vor Ort dienen. Auch wenn sie staatliches Handeln nicht ersetzt, so hilft sie doch bei komplementären Angeboten etwa im Bereich der Daseinsvorsorge oder bei grundlegenden gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel und dem Thema Integration. Zudem ist die Landesstiftung auch Umsetzer eigener Vorhaben, um das Profil ihres Auftrags in der öffentlichen Wahrnehmung zu schärfen. Die Landesstiftung Miteinander in Hessen ist zwar eine vom Land Hessen gegründete und vom Land mit Kapital ausgestattete öffentlich-rechtliche Stiftung, sie ist aber politisch unabhängig und bewusst in ihren Gremien mit Personen aus allen gesellschaftlichen Bereichen besetzt, die den Grundgedanken der Stiftung teilen. Vorstand und Kuratorium spiegeln diese Vielfalt wider: Die Mitglieder tragen die Idee der Landesstiftung in die Gesellschaft hinein und zugleich werden Initiativen aus der Gesellschaft in die Stiftung eingebracht. Darüber hinaus setzt die Landesstiftung auf die Unterstützung von Persönlichkeiten, Unternehmen und Institutionen, die einen Beitrag zum gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Eigeninitiative und zur Übernahme von mehr Verantwortung leisten wollen. Ein solcher Beitrag kann auf ideelle, konzeptionelle oder materielle Weise erfolgen. Nur gemeinsam kann ein solcher Wandel gelingen. Deshalb verbindet, vernetzt und unterstützt die Landesstiftung diejenigen, die sich für dieses Ziel einsetzen wollen. Sie schafft keine dauerhaften Abhängigkeiten oder Subventionstatbestände , sondern unterstützt Strukturen, die den Einsatz im Sinne des Gemeinwohls fördern. Frage 1. Wie hat sich das Stiftungsvermögen seit Gründung entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren? Jahr Zustiftung des Landes Hessen Stiftungsvermögen (nominales Stiftungskapital) 2011 4.700.000 € 4.700.000 € 2012 4.062.000 € 8.762.000 € 2013 4.000.000 € 12.762.000 € 2014 4.403.163 € 17.165.163 € Frage 2. Ist das Stiftungsvermögen real erhalten worden? Wenn das nicht der Fall ist, was sind die Gründe? Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes ist das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Die Landesstiftung folgt in Bezug auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, auch angesichts der aktuellen Kapitalmarktsituation konservative Anlagestrategien weiterzuverfolgen und Risiken einzudämmen . Gleichwohl konnte das Stiftungskapital der Landesstiftung Miteinander in Hessen zum Bilanzstichtag 31.12.2014 real erhalten werden. Frage 3. Welche Förderbeträge wurden seit Gründung ausgeschüttet (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Die Landesstiftung fördert in der Regel langfristige Projekte, die sich über mehrere Jahre erstrecken . Folgende Beträge wurden bisher bewilligt: Jahr Förderbetrag Förderbetrag in % des Stiftungsvermögens 2011 0,00 € 2012 500.287,11 € 5,71 2013 443.550,00 € 3,48 2014 162.700,00 € 0,95 1 1 Im Jahr 2014 wurden Fördermittel in geringerem Umfang bewilligt, da die Landesstiftung in diesem Jahr einen Kooperationsvertrag mit der Herbert-Quandt-Stiftung ausgearbeitet und gezeichnet hat, welcher Mittel für das gemeinsame Projekt "Land mit Zukunft" i.H.v. 540.000 € in den Jahren 2014 bis 2017 bindet. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 Frage 4. Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Jahr Kosten der Vermögensverwaltung Kosten der Vermögensverwaltung in % des Stiftungsvermögens 2011 0,00 € 2012 0,00 € 2013 19.245,74 € 0,15 2014 57.746,23 € 0,34 Frage 5. Wie hoch waren die Kosten für die Stiftungsverwaltung (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent des Stiftungsvermögens)? Die Landesstiftung hat in den ersten Geschäftsjahren 2012 und 2013 die Verwaltungskosten nicht gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Vielmehr sind die Verwaltungskosten der Stiftung und die Ausgaben zur Zweckerfüllung unter dem Titel "sonstigen stiftungsbezogenen Aufwendungen" zusammen ausgewiesen worden. Für das Geschäftsjahr 2014 hat die Landesstiftung diese Darstellung im Jahresabschluss geändert und die Verwaltungskosten gesondert ausgewiesen. Diese betrugen 359.768,81 € bei Gesamterträgen in Höhe von 1.371.098,84 €. Unter Einbeziehung aller Einnahmen und Ausgaben entspricht dies einer Verwaltungskostenquote von 26,24 %. Frage 6. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in welchen Tätigkeitsfeldern beschäftigt die Stiftung Miteinander in Hessen? Die Landesstiftung beschäftigt derzeit keine eigenen Mitarbeiter. Fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der hessischen Landesverwaltung sind der Landesstiftung derzeit mit folgendem Beschäftigungsumfang zugewiesen: - Geschäftsführung zu 50 %, - Geschäftsführung zu 100 %, - Referent zu 100 %, - Referent zu 100 %, - Sekretariat zu 100%. Frage 7. Wie hoch sind die Personalkosten? Auf die Erstattung der Personalkosten der zugewiesenen Geschäftsführung sowie der Mitarbeiterin für das Sekretariat wird vonseiten der Hessischen Staatskanzlei verzichtet. Gleiches gilt für den seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugewiesenen Referenten. Die IST-Personalkosten des aus dem Geschäftsbereich des Hessischen Finanzministeriums zugewiesenen Referenten werden durch die Landesstiftung an die abgebende Dienststelle erstattet. Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: - Geschäftsführung zu R 2, - Geschäftsführung zu A 13, - Referent zu A 13, - Referent zu E 10, - Sekretariat zu E 9. Frage 8. Welche Kosten entstehen durch den Stiftungssitz? Jahr Raumkosten Stiftungssitz 2011 0,00 € 2012 33.795,84 € Georg-August-Zinn-Str. 1 2013 34.581,22 € Georg-August-Zinn-Str. 1 sowie Friedrichstr. 32 2014 41.824,50 € Friedrichstr. 32 Frage 9. Erhält oder erhielt die Stiftung Zustiftungen des Landes Hessen? Wenn ja, in welcher Höhe, aufgeschlüsselt nach Jahren. Die Landesstiftung erhielt in den Jahren 2011 bis 2014 Zustiftungen des Landes Hessen (siehe Antwort zu Frage 1). Frage 10. Gibt oder gab es Zustiftungen Dritter an die Stiftung Miteinander in Hessen? Wenn ja, in welcher Höhe, nach Jahren seit Gründung aufgeschlüsselt? Sollte es keine Zustiftungen gegeben haben: Was ist der Grund? Zustiftungen gab es bisher noch nicht. Hierfür wurden seitens der Landesstiftung Miteinander in Hessen aber auch keine Mittel aufgewendet. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus am Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 9 Kapitalmarkt sind Zustiftungen, vor allem auch aus der Sicht von Stiftern, nicht attraktiv. Schon der Aufwand zur Gewinnung von Zustiftungen wäre derzeit höher als der zu erwartende Ertrag. Frage 11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen (abgesehen von Werbung auf der Stiftungs-Homepage), um Zustiftungen einzuwerben? Siehe Antwort Frage 10. Frage 12. Wurden seitens der Stiftung Miteinander in Hessen Maßnahmen ergriffen, um Zustiftungen Dritter einzuwerben? Falls ja, welche? Siehe Antwort Frage 10. Frage 13. Der Rechnungshof kritisiert, dass bei den Gründungen der Stiftungen Natura 2000 und der Von-Behring-Röntgen-Stiftung keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Wurde eine solche Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Gründung der Stiftung Miteinander in Hessen durchgeführt? Wenn ja, was hat sie ergeben? Wenn nein, warum nicht? Es wurde keine Wirtschaftlichkeitsprüfung angestellt. In dieser öffentlich-rechtlichen Stiftung findet der politische Wille zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und zur Verbesserung des Zusammenhalts der Gesellschaft angesichts tiefgreifender Veränderungen seinen Ausdruck. Die Rechtsform der Stiftung ist hierfür das geeignete Instrument , weil so diese wichtige gesellschaftspolitische Zielsetzung dauerhaft und verlässlich in der Bevölkerung verankert werden kann. Diese gesellschaftspolitische Zielsetzung ist einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kaum zugänglich. Frage 14. Der Rechnungshof kritisiert, dass bei den Stiftungen Natura 2000 und bei der Von-Behring- Röntgen-Stiftung kein Kapitalerhaltungskonzept existiert. Gibt es ein Kapitalerhaltungskonzept der Stiftung Miteinander in Hessen? Falls nein, weshalb nicht? Die Landesstiftung arbeitet derzeit an einem Kapitalerhaltungskonzept. Sie ist bestrebt, einen möglichen inflationsbedingten Wertverlust des gestifteten Vermögens im Rahmen einer realen Kapitalerhaltung auszugleichen. Dies kann aber nur unter der Bedingung geschehen, dass der vom Stifter festgelegte Stiftungszweck verwirklicht werden kann. IV. Perspektive Frage 1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den "Bemerkungen 2014" des Hessischen Rechnungshofes für die geprüften Stiftungen Natura 2000 und Von-Behring-Röntgen-Stiftung sowie ggf. für die Stiftung Miteinander in Hessen? In den Bemerkungen 2014 zur Von-Behring-Röntgen-Stiftung hat der Hessische Rechnungshof angeregt, im Hessischen Stiftungsgesetz ausdrücklich den Erhalt des realen Stiftungsvermögens vorzugeben (vgl. Drs. 19/1809, Seite 311). Dieses Anliegen wird vonseiten der Hessischen Landesregierung allerdings nicht aufgegriffen, da eine solche bundesweit einmalige Regelung dem Stiftungswesen in Hessen schaden würde. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphasen haben derzeit viele Stiftungen massiv Probleme, das Stiftungskapital real zu erhalten; gerade kleinere Stiftungen sind sogar von Insolvenz und Aufhebung bedroht. Selbstverständlich sind die Vorstände bemüht, das Kapital auch real zu erhalten , und sehen entsprechende Rücklagen zum Ausgleich von Wertverlusten - soweit dies möglich ist - vor. Sollte eine wie vom Hessischen Rechnungshof vorgeschlagene gesetzliche Regelung greifen, wären in erheblichem Ausmaß aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen und die Situation für viele Stiftungen würde deutlich problematischer. Frage 2. Soll künftig - wie vom Rechnungshof vorgeschlagen - das Ziel des Realwerterhalts der Stiftungsvermögen erreicht werden? In der 199. Sitzung vom 11. bis 13. Juni 2014 haben die Innenminister und -senatoren der Länder das Bundesministerium des Innern gebeten, innerhalb der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine ergebnisoffene gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die sich mit möglichen Neuerungen auf dem Gebiet des Stiftungsrechts befasst. Diese Arbeitsgruppe hat sich zwischenzeitlich konstituiert und ihre Tätigkeit aufgenommen. In die Beratungen der Arbeitsgruppe wurde vonseiten des Landes Hessen auch der Vorschlag des Hessischen Rechnungshofs für eine gesetzliche Regelung zum realen Kapitalerhalt eingebracht. Mit dieser Fragestellung wird sich daher die Bund-Länder-Arbeitsgruppe fachlich vertieft befassen. Darüber hinaus sollte grundsätzlich den Stiftungsorganen vorbehalten bleiben, die Strategie der Anlage und auch der Rücklagenbildung im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und den Stiftungssatzungen sowie den Erfordernissen von Stiftung und Kapitalmarktgegebenheiten auszutarieren. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2490 Frage 3. Welche Auswirkungen hätte der Realwerterhalt der Stiftungsvermögen jeweils auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel? Die langfristige Erhaltung des Stiftungskapitals ist in der Regel ein zentrales Element einer Stiftung , da der Stiftungszweck in erster Linie aus den Erträgen der Stiftung und nicht zulasten der Kapitalausstattung finanziert werden soll. Das kann aber in Zeiten, in denen - wie derzeit - aus sicheren Anlagen kaum noch Erträge erwirtschaftet werden können, dazu führen, dass für den eigentlichen Stiftungszweck keine oder kaum noch Mittel mehr zur Verfügung stehen oder die Stiftung zu ertragreicheren Anlagen tendiert, die jedoch möglicherweise höhere Risiken bergen, die wiederum zu Kapitalverlusten führen können. Frage 4. Erwägt die Landesregierung eine Rückkehr zur haushaltsfinanzierten Förderung? Diese Frage kann nur im konkreten Einzelfall und unter Abwägung aller Umstände beantwortet werden. Eine generelle Rückkehr zur haushaltsfinanzierten Förderung wird derzeit nicht erwogen. Wiesbaden, 30. September 2015 Axel Wintermeyer