Kleine Anfrage der Abg. Wallmann, Dietz, Klee und Schwarz (CDU) vom 23.06.2015 betreffend Kontrolle des Überfahrtverbots auf der Schiersteiner Brücke und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Seit April gilt für die Schiersteiner Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden ein Überfahrverbot für Lastwagen ab 3,5 Tonnen. Die Einhaltung dieses Verbots wird von Polizeibeamten kontrolliert. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Antworten zu den gestellten Fragen beziehen sich auf die Maßnahmen und Ereignisse auf der hessischen Seite der Schiersteiner Brücke. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Polizisten sind täglich an der Schiersteiner Brücke im Einsatz? Montags bis freitags in der Zeit von 6:30 bis 19:00 Uhr werden auf der hessischen Seite der Schiersteiner Brücke vier Beamte eingesetzt, nachts (19:00 bis 6:30 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen werden zwei Beamte eingesetzt. Frage 2. Wie hoch sind die Kosten für die Einsatzkräfte (Angabe pro Tag und pro Monat)? Durch diesen Personaleinsatz fallen monatlich annähernd 2.000 Beamtenstunden an. Bei Anwendung der Personalkostentabellen für die Kostenberechnung in der Verwaltung entstehen Kosten von 110.000 € im Monat und durchschnittlich 3.667 € täglich (bei angenommenen 30 Tagen pro Monat und einem Stundensatz von 55 € für Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 10). Frage 3. Welches Bundesland trägt die Kosten? Die Kosten für die Maßnahmen auf der hessischen Seite trägt das Land Hessen. Frage 4. Zu wie vielen Vorfällen, bei denen die Polizei eingreifen musste, kam es seit Inbetriebnahme der neuen Streckenführung bzw. Sperrung für LKW ab 3,5t? Bis zum 30. Juni 2015 kam es auf hessischer Seite zu 715 Vorfällen, bei denen die Polizei eingreifen musste. Frage 5. Bis wann ist mit einer permanenten Polizeipräsenz zu rechnen? Nach derzeitiger Bewertung wird die permanente Polizeipräsenz an der Schrankenanlage bis zum Abschluss der Stabilisierungsmaßnahmen und der damit einhergehenden Befahrbarkeit mit schwereren Fahrzeugen als 3,5 t erforderlich sein, sofern die personelle Präsenz nicht anderweitig gewährleistet werden kann. Nach einer Pressemitteilung des Landesbetriebs Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz sollen die o.g. Maßnahmen zwischen Oktober 2015 und dem Jahresende abgeschlossen sein. Wiesbaden, 24. Juli 2015 Peter Beuth Eingegangen am 3. August 2015 · Ausgegeben am 6. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2118 03. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG