Kleine Anfrage der Abg. Barth (SPD) vom 18.03.2014 betreffend Ansiedlung einer Kinderklinik an den Hochtaunuskliniken in Bad Homburg und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie ist derzeit die kinderärztliche Versorgung im Hochtaunuskreis ambulant bzw. stationär si- chergestellt? Ambulante Versorgung: Nach den aktuellen Beschlüssen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 13.02.2014 liegt der kinderärztliche Versorgungsgrad im Hochtaunuskreis bei 141,50 % Der Planungsbereich gilt somit als überversorgt. Insgesamt sind im Planungsbereich 18 Kinderärzte mit 16 Versorgungsaufträgen tätig, von denen ein Kinderarzt die Schwerpunktbezeichnung Neonatologie und ein Arzt die Schwerpunktbezeichnung Neuropädiatrie führt. Stationäre Versorgung: Die stationäre Versorgung wird durch die Kinderkliniken in Frankfurt (Klinikum Frankfurt-Höchst, Frankfurter Stiftungskrankenhäuser, Uniklinik Frankfurt am Main) sowie die Kinderkliniken in Limburg (St. Vinzenz-Krankenhaus) und Gießen (Uniklinik) sichergestellt. Frage 2. Teilt das Ministerium die Einschätzung, dass die Ansiedlung einer Kinderklinik mit einer kinderärztlichen Notfallversorgung am Standort der Hochtaunuskliniken in Bad Homburg erforderlich ist? Frage 3. Wird das Ministerium dem Antrag auf Aufnahme der Kinderklinik in den Krankenhausrahmen- plan zustimmen? Wie wird die Entscheidung begründet? Die Fragen 2 und 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wird den Antrag der Hochtaunuskliniken ablehnen, weil für die Einrichtung einer eigenständigen Kinderklinik in Bad Homburg angesichts der in unmittelbarer Nähe befindlichen Frankfurter Kinderkliniken kein Bedarf besteht. Das Ministerium wird allerdings Hilfe anbieten, sollte es Engpässe bei der ambulanten kinderärztlichen Versorgung außerhalb der sprechstundenfreien Zeiten geben. Frage 4. Wann ist mit der Entscheidung zu rechnen? Ein Bescheid wird es noch im April 2014 geben. Frage 5. Welchen Umfang und welche Personalausstattung sollte nach Meinung der Landesregierung eine neu zu schaffende Kinderklinik am Standort Bad Homburg haben? Frage 6. Welche Investitionen sind für die Ansiedlung einer Kinderklinik in Bad Homburg erforderlich und wie wird sich das Land beteiligen? Eingegangen am 29. April 2014 · Ausgegeben am 5. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/212 29. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/212 Frage 7. Welche Mittel wird der Hochtaunuskreis für die Ansiedlung einer Kinderklinik in Bad Homburg aufwenden müssen? Hierzu wird auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 14. April 2014 Stefan Grüttner