Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 23.06.2015 betreffend Abschiebungen aus Hessen II und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2010 direkt aus einer hessischen Erstaufnahmeeinrichtung abgeschoben oder überstellt (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln)? Zu dieser Frage werden keine Statistiken bei den zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Frage 2. Wie viele Personen wurden seit 2010 im Rahmen des Flughafenverfahrens abschoben oder überstellt (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln)? Diese Frage entzieht sich der Zuständigkeit des Landes und könnte nur durch das Bundespolizeipräsidium beantwortet werden. Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Behörde hat hierzu mitgeteilt, dass die Bundesregierung und mithin die ihr unterstellten Bundesbehörden nicht der parlamentarischen Kontrolle eines Landtages unterliegen und daher von einer Übermittlung der erbetenen Angaben abgesehen wird. Frage 3. Wie viele Personen wurden seit 2000 aus Krankenhäusern, Psychiatrien oder anderen gesundheitsversorgenden Einrichtungen abgeschoben oder überstellt (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln)? Zu dieser Frage werden keine Statistiken bei den zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Frage 4. Wie viele Abschiebungen seit 2010 mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln)? Frage 5. Wie viele Abschiebungsversuche seit 2010 mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln)? Frage 6. Wie viele Abschiebungsversuche seit 2010 mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder die Flugzeugführerin oder der Flugzeugführer weigerten, abzuschiebende Personen zu transportieren (bitte nach Jahren, Zielland und der jeweiligen Fluggesellschaft ausschlüsseln )? Die Fragen 4 bis 6 entziehen sich der Zuständigkeit des Landes und könnten nur durch das Bundespolizeipräsidium beantwortet werden. Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Behörde hat hierzu mitgeteilt, dass die Bundesregierung und mithin die ihr unterstellten Bundesbehörden nicht der parlamentarischen Kontrolle eines Landtages unterliegen und daher von einer Übermittlung der erbetenen Angaben abgesehen wird. Eingegangen am 8. Oktober 2015 · Ausgegeben am 12. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2120 08. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2120 Frage 7. Wie viele Abschiebungen scheiterten seit 2010 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Jahren, Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren)? Frage 8. In wie vielen Fällen seit 2010 wurde die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen aufgrund einer eingelegten Petition an den Hessischen Landtag unterbrochen (bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren)? Zu den Fragen 7 und 8 werden keine Statistiken bei den zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Wiesbaden, 25. September 2015 Peter Beuth