Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 23.06.2015 betreffend Abschiebungen aus Hessen III und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Bei welchen seit 2010 von Abschiebung, Überstellung, Zurückschiebung und Zurückweisung betroffenen Personen war zuvor Abschiebehaft angeordnet und vollzogen worden? Frage 2. Wie lange dauerte die Abschiebehaft jeweils? Frage 3. Wie viele der Abschiebehäftlinge seit 2010 waren minderjährig? Bitte nach Jahren, Dauer der Abschiebehaft, Geburtsjahr, begleiteten/unbegleiteten Minderjährigen , Staatsangehörigkeiten und Zielland aufschlüsseln! Frage 4. Welche Kosten sind dem Land Hessen seit 2010 durch Abschiebungen entstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln! Frage 5. Wie viele Sammelabschiebungen aus Hessen wurden seit 2010 durchgeführt? Bitte nach Datum, Zahl und Staatsangehörigkeiten der Abgeschobenen sowie Zielland aufschlüsseln ! Zu den Fragen 1 bis 5 werden keine Statistiken bei den zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Frage 6. Wie viele Sammelabschiebungen erfolgten unter Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur Frontex ? Bitte ggf. weitere an der Sammelabschiebung beteiligte EU-Staaten benennen! Diese Frage entzieht sich der Zuständigkeit des Landes und könnte nur durch das Bundespolizeipräsidium beantwortet werden. Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Behörde hat hierzu mitgeteilt, dass die Bundesregierung und mithin die ihr unterstellten Bundesbehörden nicht der parlamentarischen Kontrolle eines Landtages unterliegen und daher von einer Übermittlung der erbetenen Angaben abgesehen wird. Wiesbaden, 25. September 2015 Peter Beuth Eingegangen am 8. Oktober 2015 · Ausgegeben am 12. Oktober 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2121 08. 10. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG