Kleine Anfrage der Abg. Gnadl (SPD) vom 24.06.2015 betreffend Mobile Jugendarbeit und Streetwork in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. In welchen hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen existieren Angebote der aufsuchenden bzw. mobilen Jugendarbeit, von Streetwork und/oder von sogenannten Spielmobilen? Frage 2. Wer ist der Träger dieser Angebote? Frage 3. Welche konkreten Angebote bestehen in den Kommunen, in denen generell wie unter Frage 1 aufgeführte Angebote bestehen? Frage 4. Worin bestehen die Schwerpunkte dieser Angebote in diesen einzelnen Kommunen? Frage 5. In welchem zeitlichen Umfang bestehen diese Angebote in diesen einzelnen Kommunen? Frage 6. Wie hoch ist die Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die o.g. Angebote bereitstellen, in den jeweiligen Kommunen (mit Angabe der Stellenanteile bei Teilzeitbeschäftigten )? Frage 7. Wie hoch ist die Anzahl der geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die o.g. Angebote bereitstellen, in den jeweiligen Kommunen (mit Angabe der jeweiligen Wochenarbeitsstunden )? Frage 8. Wie hoch ist die Anzahl der Ehrenamtlichen, die bei den o.g. Angeboten mitarbeiten, in den jeweiligen Kommunen? Frage 9. Wer sind die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Kommunen bei Rückfragen zu den jeweiligen Angeboten (mit Kontaktdaten)? Die Fragen 1 bis 9 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Für die angefragten Daten oder Übersichten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. In diesem Bereich existiert keine Berichtspflicht der Kommunen. Frage 10. Welche Landesförderung erhalten Angebote der mobilen Jugendarbeit/Streetwork in Hessen bzw. plant die Landesregierung zukünftig eine Förderung? Die Förderung oder Realisierung von Angeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork ist nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch Aufgabe der örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also der Jugendämter. Das Land fördert in diesem Bereich die landesweiten Fortbildungsangebote der LAG Streetwork /Mobile Jugendarbeit Hessen e.V. Für diese Fortbildungsangebote wurden 3.473,20 € in 2013 und 4.586,60 € in 2014 eingesetzt, auch in 2015 ist eine Förderung geplant. Wiesbaden, 22. Juli 2015 Stefan Grüttner Eingegangen am 30. Juli 2015 · Ausgegeben am 4.August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2124 29. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG