Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 24.06.2015 betreffend Förderung der Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Rettungshundestaffeln sind eine wichtige Einheit des Katastrophenschutzes. Zum Beispiel ist die Rettungshundestaffel der Freiwilligen Feuerwehr Bad Soden im Taunus im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Frankfurt am Main unterwegs. Sie rückte in den Jahren 2011 bis 2014 zu 18 Einsätzen aus. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Hessische Landesregierung unterstützt die Helferinnen und Helfer im Brand- und Katastrophenschutz nach Kräften. So wurden allein im Rahmen der Ausstattungsoffensive im Hessischen Katastrophenschutz seit dem Jahr 2008 über 37,7 Mio. € investiert. Die Helferinnen und Helfer verfügen über die modernste und umfangreichste Ausstattung in der Geschichte des Hessischen Katastrophenschutzes. Zudem werden u.a. für die Ausbildung der Helferinnen und Helfer sowie die Unterbringung der Fahrzeuge jährlich rd. 2,55 Mio. € aufgewendet. Darüber hinaus hat die Hessische Landesregierung mit der 30-Mio.-€-Garantie dafür gesorgt, dass für die Feuerwehren in Hessen eine verlässliche Planungsgrundlage besteht. So werden die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vom Land bis zu diesem Betrag aufgestockt, damit hieraus die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, der Bau von Feuerwehrhäusern und die Ausbildung der Feuerwehren finanziert werden können. Das Land Hessen leistet hier - gerade auch im Ländervergleich - einen herausragenden Beitrag zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes und setzt somit ein aktives Signal gerade auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Dabei fördert das Land die Träger der Einheiten (Kommunen und Hilfsorganisationen). Eine zusätzliche Förderung spezieller Aufgaben und Einheiten der Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist nach dem Hessischen Katastrophenschutzkonzept nicht vorgesehen. Feuerwehren und Hilfsorganisationen bestreiten dies aus ihren allgemeinen Mitteln. Vor diesem Hintergrund besteht für eine vergleichbare Regelung, wie sie in § 28 Absatz 6 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) zugunsten einer bestimmten Einheit bei einer Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen ist, in Hessen aus Sicht der Landesregierung kein Bedarf. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Fördert das Land Hessen die in Hessen ansässigen Rettungshundestaffeln? Frage 2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wurde, in welcher Form fördert das Land Hessen Rettungshundestaffeln ? Frage 3. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wurde, in welcher Höhe förderte das Land Hessen Rettungshundestaffeln in den Jahren 2010 bis 2014? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eingegangen am 16. Juli 2015 · Ausgegeben am 17. Juli 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2136 16. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2136 Frage 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, einen Paragraphen ähnlich Paragraph 28 Absatz 6 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG), in das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) einzufügen? Wie in der Vorbemerkung dargestellt, fördert die Landesregierung den Katastrophenschutz in Hessen, wie dies in kaum einem anderen Land der Fall ist. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit, eine spezielle Regelung betreffend die Förderung der von den Feuerwehren unterhaltenen Rettungshundestaffeln in das HBKG aufzunehmen. Wiesbaden, 4. Juli 2015 Peter Beuth