Kleine Anfrage der Abg. Hartmann und Schmitt (SPD) vom 25.06.2015 betreffend sogenannte "Sanierungsoffensive Landesstraßenbau" im Landkreis Bergstraße und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 zu realisierenden Projekte hat Hessen Mobil eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes vorgenommen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Dringlichkeitsbewertung gibt es damit in Hessen erstmalig eine mittelfristige Landesstraßenbau-Planung, die über das Folgejahr hinausgeht. Damit löst die Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Mit der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 setzt die Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sie die dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbau in den nächsten Jahren engagiert in Angriff nehmen will. Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 will die Landesregierung allein im Kreis Bergstraße 17 Straßen- und Radwegebaumaßnahmen realisieren (s. Maßnahmenliste). Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Nach welchen Kriterien wurden die zu sanierenden Straßen ermittelt? Das Landesstraßennetz umfasst mehr als 7.000 Kilometer. Davon ist über ein Fünftel in einem sehr schlechten Zustand. Aus den Streckenzügen wurden Einzelmaßnahmen entwickelt. Diese sind anhand fachlicher, objektiver Kriterien bewertet worden. Zu den Kriterien zählen die Verkehrssicherheit , die Verkehrsbedeutung und Verkehrsqualität sowie die Umfeldsituation der Einzelmaßnahme . Die Datengrundlage bildeten die Berichte der Bauwerksprüfung, die Ergebnisse der Straßenzustandserfassung , Statistiken und Verkehrszählungen des Landesstraßennetzes. Frage 2. Wie wurden die Kommunen bei der Erstellung der Prioritätenliste einbezogen? Hinweise von Kommunen sind in die fachliche Bewertung eingeflossen. Frage 3. Welche Priorität haben die Einzelprojekte innerhalb der Maßnahmen im Landkreis Bergstraße? Alle Vorhaben der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 haben die gleiche Priorität. Frage 4. In welchem Jahr wird jeweils mit der Sanierung der Einzelmaßnahmen begonnen? Die konkrete zeitliche Einplanung der Vorhaben der Sanierungsoffensive 2016 – 2022 erfolgt mit der Aufstellung der jährlichen Landesstraßenbauprogramme. Maßgebliche Kriterien für die Berücksichtigung der einzelnen Vorhaben sind u.a. das Vorliegen des Baurechts, Zusammenhänge und Verknüpfungen mit anderen Infrastrukturvorhaben oder Anforderungen der Verkehrsführung im Streckennetz. Verbindliche zeitliche Festlegungen können erst getroffen werden , wenn die dazu notwendigen Randbedingungen abschließend geklärt sind. Frage 5. Wie hoch sind die Verpflichtungsermächtigungen für derzeit laufende Projekte bis 2022? Gemäß Haushaltsplan 2015, Einzelplan 07, Kapitel 0720 sind 89.900.000 € an Verpflichtungsermächtigungen und deren Inanspruchnahme im Haushaltsjahr 2015 festgesetzt. Eingegangen am 10. August 2015 · Ausgegeben am 13. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2140 10. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2140 Frage 6. In welchem Zustand befinden sich die Landesstraßen im Kreis Bergstraße, die nicht in der Sanierungsliste enthalten sind (bitte einzeln aufführen)? Der Zustand der Landesstraßen ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Frage 7. Welchen Bedarf an Radwegebau entlang von Landesstraßen gibt es im Landkreis Bergstraße? Der Dringlichkeitsreihung lagen 5 zu bewertende Radwege zugrunde. Frage 8. Teilt die Landesregierung, die Auffassung des ADFC, dass insgesamt viel zu wenige Mittel für den Radwegebau bis 2022 zur Verfügung stehen? Zusätzlich zur Sanierungsoffensive 2016 - 2022 wird das in Hessen an Landesstraßen unterdurchschnittlich entwickelte Radwegenetz erweitert. Hessen wird daher in den kommenden sieben Jahren rund 60 Radwege mit einem Volumen von jährlich 4 Mio. € neu bauen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau setzt die Hessische Landesregierung damit einen Schwerpunkt auf den Radwegebau. Ein vergleichbares Programm gab es in der Geschichte des Landes Hessen noch nie. Frage 9. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Etat für den Landesstraßenbau zu gering ist? Die Landesregierung beschließt nur den Entwurf des Landeshaushalts, er wird nicht von der Landesregierung beschlossen, sondern vom Hessischen Landtag. Es liegt in der Natur der Sache , dass bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel die unterschiedlichsten Aufgaben des Landes in einer sachgerechten Abwägung ausgeglichen werden müssen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es angesichts der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel einerseits und dem teilweise schlechten Zustand der Landesstraßen andererseits angebracht ist, den Grundsatz "Sanierung vor Neubau" konsequent in die Tat umzusetzen. Genau dies ist der Grund für die Sanierungsoffensive 2016 - 2022. Der Hessische Landtag hat mit Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 15.12.2010 den Entwurf einer Verfassungsänderung beschlossen , die zum Ziel hat, spätestens ab dem Jahr 2020 ohne Neuverschuldung auszukommen und damit erstmals seit 1969 einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Verfassung am 27.03.2011 per Volksentscheid in diesem Sinne geändert . Der vermeintlich leichte Ausweg der Erfüllung zusätzlicher Ausgabenwünsche durch Verschuldung am Kreditmarkt ist damit nicht mehr möglich, die Landesregierung hält dies für ausdrücklich richtig. Die Erhöhung von Einnahmen ist den Ländern nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Die Landesregierung hat ihre in der Verfassungsänderung ebenfalls beschlossene Einnahmenverantwortung bereits wahrgenommen, indem sie die Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgeschlagen hat. Sie stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer am 15.05.2014 nur die Zustimmung der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefunden hat. Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen hält die Landesregierung einen Etatansatz für den Landesstraßenbau von 90 Mio. € nicht für zu gering. Wiesbaden, 31. Juli 2015 Tarek Al-Wazir Anlagen