Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 25.06.2015 betreffend Anzeige der Polizeidirektion Lahn-Dill im vom CDU-Politiker Hans-Jürgen Irmer herausgegebenen "Wetzlar Kurier" und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In den Kleinen Anfragen 19/1575 und 19/1923 wurden Fragen teilweise nicht beantwortet. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/1923 teilt die Hessische Landesregierung mit, dass die Verwendung von Flyern der hessischen Polizei nicht frei verwendbar seien und nicht in parteipolitischen Publikationen ohne entsprechende Einverständniserklärung verwandt werden dürfen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet : Frage 1. Hat die Hessische Landesregierung dem Herausgeber des "Wetzlar Kurier" Herrn Irmer untersagt , Flyer der hessischen Polizei beispielsweise wegen Wohnungseinbruch und Diebstahl in einer parteipolitischen Publikation zukünftig zu verwenden? Die Nutzung von Flyern der hessischen Polizei durch Dritte ist von einer Erlaubnis hierzu abhängig . Dies wurde dem Herausgeber des "Wetzlar Kurier" Herrn Irmer, nachdem von einer entsprechenden Veröffentlichung Kenntnis erlangt wurde, mitgeteilt. Frage 2. Wie stellt die Hessische Landesregierung zukünftig sicher, dass ein parteipolitischer Missbrauch von offiziellen Publikationen der hessischen Polizei unterbleiben wird? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 19/1575 verwiesen. Diese lautet: "Die Landesregierung hat unmittelbar keinen Einfluss darauf, wenn sich Anzeigen in Medien wiederfinden, die sie nicht selbst geschaltet hat." Frage 3. Ist der Herausgeber des "Wetzlar Kurier" Herr Irmer von der Hessischen Landesregierung auf die missbräuchliche Nutzung von offiziellem Informationsmaterial der hessischen Polizei hingewiesen worden? Der Herausgeber des "Wetzlar Kurier" Herr Irmer ist darauf hingewiesen worden, dass die Nutzung von offiziellem Informationsmaterial der hessischen Polizei von einer Erlaubnis hierzu abhängig ist. Wiesbaden, 5. August 2015 Peter Beuth Eingegangen am 17. August 2015 · Ausgegeben am 22. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2151 17. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG