Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 25.06.2015 betreffend Aus- und Umbau der L 3221 Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit vielen Jahren wird über die dringend notwendige Sanierung der L 3221 in der Ortsdurchfahrt Edermünde -Grifte diskutiert. Im Jahre 2007 wurde vom zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass die Instandsetzung der Ortsdurchfahrt und die Sanierung des Pilgerbaches als gemeinsame Baumaßnahme durchgeführt werden sollte. Die Durchführung dieser Maßnahme sei für das Jahr 2009 angestrebt. Im Haushalt des Landes Hessen 2008 waren für diese Maßnahme 20 Tausend Euro und für das Jahr 2009 680 Tausend Euro vorgesehen. Im Jahre 2010 wurde mitgeteilt, dass für diese Maßnahme 2011 das Baurecht geschaffen werden soll, um das Projekt im Jahre 2012 umzusetzen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Rund ein Fünftel des 7.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Daher wurde die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 gestartet. Die Landesregierung folgt dabei konsequent dem Grundsatz: Sanierung vor Neubau. Sie hat die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und will bis zum Jahr 2022 rund 385 Mio. € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dafür ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien unverzichtbar . Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 zu realisierenden Projekte hat Hessen Mobil eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes hinsichtlich der Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsbedeutung, Verkehrsqualität und Umfeldsituation vorgenommen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Dringlichkeitsbewertung gibt es damit in Hessen erstmalig eine mittelfristige Landesstraßenbau-Planung, die über das Folgejahr hinausgeht. Damit löst die Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Mit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 setzt die Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sie die dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbau in den nächsten Jahren engagiert in Angriff nehmen will. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In der sogenannten Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 des mittelfristigen Straßenbauprogramms der Hessischen Landesregierung ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte nicht vorgesehen. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der vor Jahren notwendige Ausbau nunmehr nicht mehr erforderlich ist? Frage 2. Welche technischen Veränderungen haben sich ergeben, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt im Gegensatz zu früheren Jahren nicht mehr für notwendig erachtet wird? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, wurden die Streckenabschnitte des Landesstraßennetzes nach fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien bewertet. Weder für die Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte noch für den Pilgerbach-Durchlass konnte ein umgehender Handlungsbedarf hinsichtlich einer Erhaltungsmaßnahme festgestellt werden. Die angesprochene Sanierung der L 3221 in der Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte konnte somit nicht als Vorhaben Eingegangen am 30. Juli 2015 · Ausgegeben am 4.August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2153 30. 07. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2153 des vordringlichen Bedarfs in das mittelfristige Programm aufgenommen werden. Ich weise aber darauf hin, dass ein zusätzlicher finanzieller Puffer in der Programmplanung vorgesehen ist. Sollte es vor Ort zu deutlichen Verschlechterungen von bislang in der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 nicht berücksichtigten Landesstraßen kommen, die eine Aufnahme in das Programm aus fachlichen Gründen erforderlich machen, wird die Landesregierung natürlich reagieren . Zudem finden im Rahmen der Streckenkontrolle regelmäßige Überprüfungen der Fahrbahn und der zugehörigen Bauwerke statt. Bei Bedarf werden Schäden im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten beseitigt, um die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleisten zu können. Frage 3. In welchen Zeiträumen überprüft die Hessische Landesregierung den Zustand der Landesstraßen, wann wurde zuletzt der Zustand der L 3221 in der Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte konkret überprüft und welche Konsequenzen wurden aus der Überprüfung gezogen? Im Rahmen des Erhaltungsmanagements an Landesstraßen findet regelmäßig alle vier Jahre eine Bewertung aller Landesstraßen im Zuge der Zustandserfassung statt. Zuletzt geschah dies 2012, die nächste Zustandserfassung ist für 2016 vorgesehen. Die Ergebnisse der Zustandserfassung im Jahre 2012 waren Anlass, die Sanierung der Ortsdurchfahrt in die jüngste Dringlichkeitsreihung einzubeziehen und zusammen mit den übrigen Maßnahmen hinsichtlich der Kriterien Verkehrssicherheit , Straßenzustand, Verkehrsbedeutung der Strecken, Verkehrsqualität und Umfeldsituation zu bewerten. Aufgrund dieser Bewertung konnte die Maßnahme jedoch nicht als Vorhaben des vordringlichen Bedarfs in das mittelfristige Programm aufgenommen werden. Wiesbaden, 19. Juli 2015 Tarek Al-Wazir