Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 29.06.2015 betreffend Vakanz der Vizepräsidentenstelle am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. a) Seit wann ist die Stelle des/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt unbesetzt? b) Warum ist dies so? Die Stelle der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist seit dem 1. März 2013 unbesetzt. Die bisherige Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist mit Ablauf des 28. Februar 2013 auf ihren Antrag in den Ruhestand getreten. Frage 2. Wann wurde die Stelle ausgeschrieben? Die Stelle wurde im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. März 2013 ausgeschrieben. Frage 3. Wie viele Bewerbungen hat es für die Stelle des/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Frankfurt gegeben und wann sind diese jeweils eingegangen? Frage 4. Wie ist der Sachstand des Besetzungsverfahrens und worin ist insbesondere die Dauer des Verfahrens begründet? Die Fragen 3. und 4. werden zusammen beantwortet. Für die Stelle der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat es vier Bewerbungen gegeben. Die Bewerbungen sind am 2. Dezember 2013 und 29. Januar 2015 beim Hessischen Ministerium der Justiz eingegangen. Zwei Bewerbungen wurden zurückgenommen. Das Besetzungsverfahren verzögerte sich, weil eine Bewerberin aufgrund ihrer Ernennung zur Präsidentin eines anderen Gerichts aus dem Besetzungsverfahren ausgeschieden ist und die dienstliche Beurteilung eines Bewerbers älter als ein Jahr war und daher aufgrund der Aktualitätsanforderungen der Rechtsprechung neu eingeholt werden musste. Da sich außerdem ein weiterer Bewerber beworben hatte, musste ein neuer Besetzungsbericht auf der Grundlage der aktuellen dienstlichen Beurteilungen erstellt werden. Der aktuelle Besetzungsbericht des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist am 7. Juli 2015 beim Hessischen Ministerium der Justiz eingegangen. Im Folgenden wurde die besondere Frauenbeauftragte beteiligt und sodann ein Auswahlvermerk erstellt. Dieser wurde gebilligt . Derzeit wird die Stellungnahme des Präsidialrates eingeholt. Eingegangen am 10. August 2015 · Ausgegeben am 11. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2154 10. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2154 Frage 5. Wann ist mit einem Abschluss des Besetzungsverfahrens zu rechnen? Wann mit einem Abschluss des Besetzungsverfahrens zu rechnen ist, kann - wie in den meisten derartigen Verfahren - nicht vorausgesehen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unterlegener Bewerber um gerichtlichen Rechtsschutz ersucht. Frage 6. Wie bewertet die Hessische Landesregierung die seit knapp zwei Jahren andauernde Vakanz an der Spitze des größten Verwaltungsgerichtes in Hessen? Die Stelle des ebenfalls ausgeschiedenen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist taggleich nachbesetzt worden. Eine Vakanz an der Spitze des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist daher zu keinem Zeitpunkt eingetreten. Im Übrigen ist das Hessische Ministerium der Justiz daran interessiert, die derzeit noch vakante Stelle der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main so rasch wie möglich wieder zu besetzen. Die Dauer eines Besetzungsverfahrens liegt jedoch nicht allein in der Hand des Hessischen Ministeriums der Justiz. Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 3. bis 5. verwiesen. Wiesbaden, 31. Juli 2015 Eva Kühne-Hörmann