Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 29.06.2015 betreffend Meinungsumfragen der Landesregierung und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Im Vergabeportal "Vergabe24" war vom 11. bis 18. Mai 2015 mit der HAD-Referenz-Nr.: 4215/38 ein Interessenbekundungsverfahren für Meinungsumfragen der Hessischen Landesregierung ausgeschrieben. Der Auftragsgegenstand wurde wie folgt beschrieben: "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Hessische Staatskanzlei über die Entwicklung der politischen Stimmungen und Meinungsbildung der Bevölkerung in Hessen zu informieren. Dazu werden zentrale Messziffern über die Beurteilung des politischen Gesamtgeschehens systematisch erhoben und fortgeschrieben. (…) Nach derzeitigem Stand sollen dazu auf Anforderungen des Auftraggebers im Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2018 bis zu sieben Umfragen bei jeweils 2.000 repräsentativ ausgewählten wahlberechtigten Personen ab 18 Jahren mit 20 Standardfragen , die vom Auftraggeber vorgegeben und spezifiziert werden. (…) Der Auftragnehmer berät die Hessische Staatskanzlei anhand dieser Umfragen in Hessen, in anderen Bundesländern und in Gesamtdeutschland zu politischen Grundsatzfragen und zu aktuellen Fragen auf wissenschaftlicher Grundlage. (…)" Als Ansprechpartner in der Staatskanzlei wird der ehemalige Grundsatzreferenz der CDU-Landtagsfraktion Dr. F. bekannt. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Die Landesregierung beabsichtigt, die bereits in der Vergangenheit im Rahmen des "Zukunftsmonitor Hessen" mehrfach durchgeführten Meinungsumfragen fortzuführen. Dabei wurden repräsentative Befragungen beispielsweise zu Bürgerbeteiligung und ehrenamtlichem Engagement, Zukunftsaufgaben des Staates, Lebensqualität, Zukunftsperspektiven, Bildungsangeboten oder zu persönlichem Wohlergehen in Hessen durchgeführt. Auf diese Weise konnten Zeittrends sichtbar werden und Veränderungen im Meinungsbild der hessischen Bevölkerung erkannt und für die Politikgestaltung genutzt werden. Das in der Vorbemerkung des Fragestellers angesprochene Interessenbekundungsverfahren wurde vom 5. Mai 2015 bis zum 18. Mai 2015 unter der HAD-Referenz Nr. 4315/38 in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) veröffentlicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Interessenbekundungen sind von welchen Firmen eingegangen? Es sind vier Interessenbekundungen eingegangen. Die Namen der Interessenten werden entsprechend § 12 Abs. 4 VOL/A vertraulich behandelt. Frage 2. Wie ist der Stand des Ausschreibungsverfahrens? Der Zuschlag wurde mit dem Schreiben vom 27. Juli 2015 erteilt. Frage 3. Welche Firma wurde mit dem ausgeschriebenen Auftrag betreut? Den Zuschlag erhielt die Firma dimap GmbH. Eingegangen am 6. August 2015 · Ausgegeben am 10. August 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2157 06. 08. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2157 Frage 4. Welche Haushaltsmittel stehen dafür im genannten Vertragszeitraum zur Verfügung? Die benötigten Mittel in Höhe von 24.500 € pro Umfrage stehen zur Verfügung bzw. sollen bei Bedarf in den folgenden Jahren zur Verfügung gestellt werden. Frage 5. Was sind aus der Sicht der Landesregierung die "zentralen Messziffern über die Beurteilung des politischen Gesamtgeschehens"? Die Konzeption der Umfragen und damit verbundene zentrale Messziffern über die Beurteilung des politischen Gesamtgeschehens wird sich an dem bereits mehrfach durchgeführten "Zukunftsmonitor Hessen" orientieren. Frage 6. Welche 20 Standardfragen werden von der Landesregierung vorgegeben und wie werden sie spezifiziert ? Das Umfragedesign wird jeweils zur gegebenen Zeit gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt und sich konzeptionell am bereits mehrfach durchgeführten "Zukunftsmonitor Hessen" orientieren. Dabei werden Fragestellungen zu verschiedenen Politikfeldern erarbeitet, um repräsentative Einblicke in Einzelaspekte und das politische Gesamtgeschehen, insbesondere im Hinblick auf künftige Erwartungen und Perspektiven der Menschen in Hessen zu erhalten. Frage 7. Wird die Hessische Landesregierung mit diesen Umfragen Zahlen zur so genannten "Sonntagsfrage " (beabsichtigtes Wahlverhalten) erheben? Nein. Frage 8. In welcher Form beabsichtigt die Hessische Landesregierung den Hessischen Landtag und die Öffentlichkeit über die Umfrageergebnisse zu informieren? Die Umfrageergebnisse werden auf allen für Veröffentlichungen der Staatskanzlei üblicherweise genutzten Wegen vollständig veröffentlicht werden. Frage 9. Wie schließt die Landesregierung aus, dass die Parteien, welche die Regierung tragen, die erhobenen Daten für ihre jeweiligen strategischen Planungen verwenden? Die weitere Nutzung von veröffentlichten Daten unterliegt nicht der Kontrolle durch die Landesregierung . Wiesbaden, 5. August 2015 Axel Wintermeyer